Und ĂŒbrigens: "AdA's welche beim Austritt aus der Armee ab 2010 die persönliche Waffe in Eigentum ĂŒbernehmen möchten, mĂŒssen in den letzten 3 Jahren das Obligatorische und das Feldschiessen je mindestens 2 mal geschossen haben."
Wobei ich nicht weiss, ob das schon fĂŒr jemanden relevant ist.