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zorg.ch
#11022 by @ 28.08.2002 01:44 - nach oben -
aha. tschau sedi!
wenn dich also einer auf der strasse anpöbelt, dir freundschaftlich eins in die fresse schlägt oder dich gar ganz vermöbelt, kommt er also ins gefängnis? wusstest du, dass man für derartige vergehen nicht lebenslänglich kriegt, sondern hauptsächlich ne geldstrafe?
zorg.ch
#11023 by @ 28.08.2002 02:07 - nach oben -
juristisch gesehen gibts ne geldstrafe ja, aber juristisch gesehen koennte man dafuer auch lebenslaenglich kriegen, sofern der juristische richter der juristischen ansicht ist, welche der des jurist vom nichtjuristischen unschuldigen entspricht, geht er wegen vorsaetzlicher gewaltanwendung fuer lebenslaenglich :) was in der schweiz , soweit ich weiss, um die 25 jahre bedeutet.
zorg.ch
#11024 by @ 28.08.2002 02:09 - nach oben -
wow ! 25 jahre lan, 3 mal warme Mahlzeit pro tag, mit fernseh oder Computer im zimmer, internet, was zum arbeiten und sogar ein nachwaechter zum ... !
zorg.ch
#11029 by @ 28.08.2002 10:39 - nach oben -
da ich kaum glaube, dass du, kine, wirklich so gespaltet bist, möchte ich doch an dieser stelle den milamber herzlich auffordern, diesem (neuen!) bug auf die pelle zu rücken...