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zorg.ch
#107443 by @ 08.07.2008 07:50 - nach oben -
Möglicherweise sollte dein Smiley deine Aussage neutralisieren, aber dann würdest du Nico Recht geben; einfach ohne es direkt einzugestehen :-)

Ansonsten stelle ich das hier gleich mal richtig: selbstverständlich und zum Glück für uns alle kann man Notwehr auch gegen die Polizei geltend machen. Nicht, wenn man rechtmässig verhaftet oder mit Gummi beschossen wird, sondern, wenn man vor der Verhaftung brutal zusammengeschlagen worden ist, ohne dass man sich gewehrt hätte, oder wenn man Gummi aus einem halben Meter Abstand in die Fresse kriegt. Also dann, wenn die Polizei übertreibt.

Nur Extremisten würden ein unkontrolliertes Gewaltmonopol wollen. So ist auch hier die Judikative im Streitfall zwischen den Parteien Staat und Bürger zuständig.