Das neue Waffengesetz beinhaltet eigentlich nur wenig neues, ist dafür allerdings so kompliziert geschrieben wie nix anderes. Die wesentlichsten Änderungen:
- Softair-Guns gelten neu als Waffen, sind allerdings explizit erwerbsscheinfrei erhältlich.
Nun, was heisst das in der Praxis: Beim Kauf einer Softair Waffe im Fachhandel ist der Händler verpflichtet zu überprüfen, dass der Käufer mindestens 18 Jahre alt ist und ob nichts dagegen spricht, dass er die kaufen darf. Z.B. eine akkute Selbst- oder Fremdgefährdung. Aber soweit ich das sehe ist das dem Händler wohl ziemlich egal, solange er ein gutes Geschäft macht. Also bringt die Änderung relativ wenig.
- Gefährliche Gegenstände können jetzt bei Verdacht der missbräuchlichen Verwendung durch die Polizei auf der Stelle beschlagnahmt werden. Die sogenannte "Baseball-Schläger-Ziffer" beinhaltet jegliche Sportgeräte und Werkzeuge wie Schraubenzieher etc. Ausgenommen davon sind Schweizer Taschenmesser.
- Einhändig bedienbare Klappmesser gelten nicht mehr als Waffen und sind somit frei erhältlich und transportierbar. Allerdings fallen sie nun auch unter die Kategorie gefährliche Gegenstände und können im Zweifelsfall immer noch sichergestellt werden.
Das wars eigentlich auch schon mit der grossen Revision des Waffengesetzes auf den 1. Januar 2009. Keine grosse Sache also.
"Einhändig bedienbare Klappmesser gelten nicht mehr als Waffen und sind somit frei erhältlich und transportierbar. Allerdings fallen sie nun auch unter die Kategorie gefährliche Gegenstände und können im Zweifelsfall immer noch sichergestellt werden." ?!
naja, aber dann ist dein begriff "einhändig bedienbares klappmesser" ein bisschen irreführend. versuch mal ein klappmesser ohne öffnungsautomatik mit einer hand zu öffnen...
siehst du den "nippel" an der Klinge ? mit dem Daumen kannst du daran die Klinge oeffnen. Oder wenn die Feder schwach genug ist, geht auch aufschwingen.