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zorg.ch
#22773 by @ 15.07.2003 01:44 - nach oben -
ich nehm den gisto mal in schutz und gebe _dem_, was _er_ ja offensichtlich sagen wollte eine andere bedeutung.

Guisto hatte auf's versehen wieder so ein doppelpostchind, da er aber nur 1 post wollte editierte er das 2. chind mit -1 somit erhält er wieder 1. Problematisch wirds nur dann, wenn jemand raufscrolled und sich fragt, wo denn _SEIN_ erster post ist.

aber tut ihm doch den gefallen und schaut nicht nach, stellt euch einfach vor es wäre so wie es im oberen absatz geschrieben steht.
zorg.ch
#22774 by @ 15.07.2003 08:18 - nach oben -
und wenns doch anders ist, ist es aber doch makaber!
;-)
hast dun beweis, dass er nen doppelpost gemacht hat?
zorg.ch
#22792 by @ 15.07.2003 12:35 - nach oben -
Nein, beweisen muss der Ankläger nicht der Verteidiger.
zorg.ch
#22797 by @ 15.07.2003 13:06 - nach oben -
ausser die anklage erfolgt nach ami recht...