zorg.ch
by @ 02.04.2004 17:09 - nach oben -
switch
es gibt doch sicher leute hier die mal eine domain registriert, jedoch nie bezahlt haben... heute hab ich eine "letzte zahlungsaufforderung" von switch gekriegt. ich weiss jedoch nicht welche domains das waren und aufgelistet werden sie auch ned auf der rechnung. ich sehe nur dass 2 domains registerit wurden (am 27.09.2001 und 06.12.2001). ich hab schon länger keine mahnung mehr von switch bekommen und hab jetzt einfach eine rechnung im briefkasten gehabt die 2X75 plus 2x35 franken fordert. ich hab dann in meinem switchprofil nachgeschaut und da werden keine offene rechnungen angezeigt. kennt sich da jemand rechtlich aus? können die wirklich nach über 2 jahren nach dem sie mich gemahnt haben und die domain wieder frei gegeben haben noch kohle von mir verlangen?
zorg.ch
#30327 by @ 02.04.2004 17:46 - nach oben -
Rechnungen haben folgende Verjährungsdauern:

Forderungen aus einem Arbeitsverhältnis / Mietverträge / Scheidungsurteile / Arztrechnungen Handwerkerrechnung 5 jahre
ansprüche gegen versicherungn 2 jahren
Bussen 1 Jahr

deine domain geht ins Mietrecht. Das heisst du musst 5 Jahre belegen können die rechnung bezahlt zu haben.

zorg.ch
#30355 by @ 03.04.2004 15:26 - nach oben -
switch löscht ja die domains wenn man die rechnung ned bezahlt. wird dadurch ned der "mietvertrag" aufgehoben?
zorg.ch
#30361 by @ 03.04.2004 16:08 - nach oben -
Ja klar wird der Mietvertrag aufgehoben die Rechnung für die Zeit als die Domain online war hast du trozdem zu bezahlen. Dann stellt sich noch die Frage ob sie das recht haben die Domain weiterzuvermieten, solange du noch nicht gekündigt hast.

Orange sperrt auch das Handy als druckmittel anstatt eine Mahnung zu senden. Diese gesperrte Zeit hast du trozdem zu bezahlen.

Du musst dich mal in die Lage von Unternehmen welche ständig bei jungen leuten geld eintreiben müssen versetzen.
zorg.ch
#30363 by @ 03.04.2004 16:29 - nach oben -
Sie können die Domain weitervermieten nachdem Sie Dir gekündigt haben weil du dich nicht an den Vertrag gehalten, sprich die Rechungen nicht bezahlt hast.
zorg.ch
#30365 by @ 03.04.2004 17:29 - nach oben -
Eben die Frage ist wurde von seitens switch au gekündigt? Wenn ich skaarjs ersten text lese war das nicht der fall.
zorg.ch
#30367 by @ 03.04.2004 21:45 - nach oben -
naja die 150 fr. bin ich wohl los... aber sie können wohl kaum jahresgebühren eintreiben für domains die nicht in meinem switch-profil stehen, schliesslich komme ich ja ned auf die idee domains zu kündigen die ich gar nicht in meinem profil sehe...
zorg.ch
#30374 by @ 04.04.2004 14:51 - nach oben -
Nein aber da musst du reklamieren und nachfragen was schief gelaufen ist. Wenn du sie mal Registriert hast und sie aus gründen deinerseits aus deinem Proviel gestrichen wurden verändert sich die lage natürlich.
zorg.ch
#30414 by @ 04.04.2004 20:59 - nach oben -
ich hab eben leider nichts gekündigt, die domains sind einfach aus meinem profiel verschwunden....
zorg.ch
#30415 by @ 04.04.2004 21:35 - nach oben -
na ja dann hast du die domain mal registrier deinerseits den vertrag nicht eingehalten. Da bist du selbst schuld.
zorg.ch
#30446 by @ 05.04.2004 20:18 - nach oben -
joah, wie post #30367, sie können doch nicht jähresgebührenzahlungen fordern für domains die ich gar nicht kündigen kann. dass ichs registiert hab und somit die 75 fr Registriergebühren zahlen muss leutet mir noch ein, aber ich geh doch ned zu schwitch und säg denen: "hey was laaauft! würsch mer nöd no domain xyz.ch wo ihr mir usem profil gstriche hend und gar ned mir ghört chündige?"
zorg.ch
#30444 by @ 05.04.2004 19:32 - nach oben -
hängeblibe, was für domains sinds? würd mi mol erkundigä.
zorg.ch
#30447 by @ 05.04.2004 20:21 - nach oben -
joah ich han rechnigskopie ahgfordered

www.krankekinder.ch <--- ich weiss no, da het mir fascht de duke weggschappet i de informatiklektion, wär er doch schneller gsi :(
und www.die.ch
zorg.ch
#30329 by @ 02.04.2004 17:52 - nach oben -
Du solltest Froh sein, dass sie nach zwei Jahren mit einer Mahnung kommen, denn Rechtlich müssen die gar keine Mahnung bringen.

Sie hätten also nach 4.9 Jahren dich vor Gericht ziehen können und dich brutal aufschlitzen lassen.

Die Vorstellung ans letztere Gefällt mir in der Art der Tonlage, natürlich ist es in wirklichkeit schlimm.
zorg.ch
#30330 by @ 02.04.2004 18:04 - nach oben -
Nein zuerst kommt die Eingeschriebene Mahnung danach die Betreibung.
zorg.ch
#30443 by @ 05.04.2004 19:31 - nach oben -
aha, ... gaaad! Gemahnt werden MUSS NICHT.
zorg.ch
#30460 by @ 06.04.2004 17:59 - nach oben -
BASHED!!!!!
zorg.ch
#30463 by @ 06.04.2004 19:53 - nach oben -
Also bevor e betrebig starte chasch muess sichergstellt sie das de schuldner d rechnig erhalte het und das goht erst mit igschribnem!