Wenn du dein Quote veröffentlichst (was du ja eigentlich tun musst, sonst wärs ja kein Quote) und jemand diesen Quote als Signatur verwendet, unter Angaben des Autors (also dir), kannst du ihn nicht verklagen.
Solltest du aber diesen Quote z.B. in deinem Nachttischchen unter Verschluss aufbewahren und er diesen finden und publizieren würde, könntest du ihn auf Antrag nach URG Art. 67 Ziffer 1b verklagen.
Ebenso, falls er den Autor (also dich) vorsätzlich falsch angibt (Ziffer 1a) oder ganz weglässt (URG Art. 68)