bei der Schule gehts nicht um welche Sites dürfen die Schüler sehen, und welche nicht, sondern darum, dass die Schüler in der Schule nicht privat surfen.
wenn aber www.nzz.ch erlaubt ist, aber www.rotten.com nicht, sollst du mir bitten sagen warum www.rotten.com privat und www.nzz.ch nicht (nur) privat sein soll...
bei rotten.com stimme ich zu, dass die site gesperrt wird. oder zumindest sollte man einen account kaufen müssen, wie es bei xxx sites der fall ist & welche viel harmloser sind.
Ich denke, der Arbeitgeber darf dir die Seiten zur verfügung stellen, die er will.
Denn er stellt dir nicht einen Internetzugang zur verfügung, sondern er stellt dir Informationen zur verfügung, die du zum Arbeiten brauchst. Wenn diese Informationen aus dem Internet kommen, dann darf er dafür sorgen, dass du andere Seiten nicht betrachten kannst.
Du musst immber bedenken, auch wenn du Lehling bist, für ne Firma bist du ne Arbeitskraft. Und Arbeitskräfte haben im Internet eingentlich sehr wenig verloren.
Ne Informatikfachkraft am ehesten, aber genau dort kann man am wenigsten zwischen Arbeit und Freizeit unterscheiden. Also ist man so Restriktive, dass es sicher immer arbeit ist.