Ich reiss dir den Kopf ab und scheiss dir in den Hals, danach trenne ich deine Körperteile vom Rump und lasse einige durch ein Schrederer über den Säntis verteilen damit der sich etwas rötlich färbt. Dann sorg ich dafür, dass das kleine Flugzeug mit dem ich dich da oben verteilt hab irgendwo einschlägt und leute mit sich in den Tod reisst.
Wenn das auch erledigt ist, und ich eventuell mit einem Fallschirm überlebt habe, dreh ich mir ein Joint, verstosse nicht gegen meine Prinzipien und rauch ihn an einer LAN.
Vielleicht komm ich auchmal dazu mir ein Hummer zu kaufen und etwas gegenverkehr auf der autobahn zu provozieren. Das wär dann aber etwas aufwendig... ich dreh einfach durch das wär glaub auch nicht schlecht.
Im deutschen Strafrecht versteht man unter Vollrausch eine Straftat nach § 323a (http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb/__323a.html) Strafgesetzbuch (StGB). Danach wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wer sich vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in einen Rausch versetzt und in diesem Zustand eine Straftat begeht (Rauschtat), aber nicht bestraft werden kann, weil er infolge des Rausches nicht schuldfähig (umgangssprachlich: unzurechnungsfähig) ist oder weil dies zu seinen Gunsten nicht ausgeschlossen werden kann.
isch so, denn bruchsch aber es, zumindescht nenn ich das so, "Psycho-Zertifikat" da chunt normalerwies nur vomänä Psychiater über.
Also ähn Psycholog chan di wiiterleite anen psychiater, dä chan denn i denere chranke-akte en vermerk mache, dass unzuärechnigsfähig bisch. Denn bruchsch dementsprechend en vormund und das chan denn irgend es chind si wo dis gschmutz reglet und dir mischt vorschriebt.
Hm... us psychologischer sicht bini wohrschinlich "es selbstwert-empfinden-gestörtes kind, das nur ufmerksamkeit brucht.". Aber überlömmer da doch dä "Fachlüt".