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zorg.ch
#57513 by @ 26.11.2004 15:29, edited @ 26.11.2004 15:30 - nach oben -
Nun, elterliche Gewalt war schon immer ein heikles Thema. Wie weit es Erziehung ist und ab wann Misshandlung beginnt, definiert jedes Elternteil selber.
Ich kenne eine Familie, deren Vater die Frau sowie die Kinder jahrelang unter alkoholeinfluss unterdrĂŒckt (aber nicht geschlagen) hat. Alle wussten davon. Die Nachbarn, die Angehörigen ja selbst die Polizei und das lokale Sozialamt. Von sich aus durften die Behörden jedoch nicht agieren, weil es sich um ein Antragsdelikt handelt. Die Mutter hĂ€tte erst eine Anzeige machen mĂŒssen. Die Behörden haben die Mutter sogar darum ersucht ihn anzuzeigen, aber wie heikel diese Problematik ist, könnt ihr euch ja wohl selbst denken: Wenn der Familienvater von der die ganze Familie abhĂ€ngig ist, nicht mehr da ist, drohen neben finanziellen Problemen auch noch die erziehungstechnischen.

Die Sache ist dann (jetzt im nachhinein betrachtet "glĂŒcklicherweise") eskaliert: Der Vater hat im Alkoholrausch mit der Pumpgun auf offener Strasse einen Asylanten angeschossen. Stunden spĂ€ter ist ein SEK-Kommando eingetroffen und hat den Kerl mitgenommen. Dies war der richtige Zeitpunkt dass auch die Mutter noch ihre Anzeige platzieren konnte.
Der Vater sitzt seit dem in Haft und hat einen Entzug hinter sich. Seine Kinder und seine Frau hat er seit dem nicht mehr gesehen und darf es auch nicht mehr.

Nun das Fazit der Geschichte: HÀtte die Mutter ihn schon vor der Eskalation angezeigt und um Hilfe ersucht, hÀtte sie diese auch ganz bestimmt bekommen. Inkl. Psychologischer Betreuung der Kinder und allem drum und dran.

Aber die Hemmschwelle jemanden anzuzeigen von dem man abhÀngig ist, war in diesem Fall das Problem. Und nicht die TrÀgheit der zustÀndigen Behörden.

z.B. Gerechtigkeit

Ich dachte jetzt speziell in Bezug auf das Sozialwesen, aber ezzy.