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zorg.ch
#59616 by @ 13.12.2004 16:42 - nach oben -
Mehr oder weniger meine Rede.
zorg.ch
#59617 by @ 13.12.2004 16:43 - nach oben -
jo isch mer nocher au ufgfalle...*g* ;-)
zorg.ch
#59628 by @ 13.12.2004 18:03, edited @ 13.12.2004 18:04 - nach oben -

Daraus, schliesse ich, das der Ersteller sicher "strafbarer" ist als der Konsument. Wobei auch der Konsument in meinen Augen Strafbar ist.
Genau so verhält es sich ja bei Raubkopien auch.


Wuaaaah... das hab ich ja total überlesen. Das stimmt natürlich ganz und gar nicht!!! Bei Urheberrechtsverletzungen verhält es sich anders.

Laut Schweizerischer Gesetzgebung ist das anfertigen, anbieten, veräussern oder verbreiten von unrechtmässigen Kopien eines Werkes strafbar (URG 67e+f). Nicht jedoch die Beschaffung selbiger.
Fallbeispiel:
Es ist strafbar sich seine Kübelböck Best-Of CD auf den PC zu kopieren und diese dann zum download anzubieten.
Hingegen ist es nicht strafbar nach einer Kübelböck Best-of CD in Filesharing-Börsen zu suchen und diese dann herunterzuladen.
Eine nette kleine Lücke, die aber höchstwahrscheinlich mit der neuen URG-Gesetzgebung gestopft wird.
zorg.ch
#59629 by @ 13.12.2004 18:25 - nach oben -
haha. du hörst kübelböck?! ;)
zorg.ch
#59632 by @ 13.12.2004 19:07 - nach oben -
gopf, i has doch scho immer gwüsst.
zorg.ch
#59634 by @ 13.12.2004 19:23 - nach oben -
klar doch *hust*

ne, das mit dem kübelböck war nur ein literarisches spannungsmittel um etwas aufzulockern und das weiterlesen zu erleichtern ;-)
zorg.ch
#59651 by @ 13.12.2004 23:11 - nach oben -
Ziemlich meine Rede, ausser dass ich kein Öl ins Feuer giesen würde, sei ungesund hab ich gehört.