1 up |
^^^ Additional posts ^^^
zorg.ch
#61431 by @ 22.12.2004 23:03 - nach oben -
ich habe es auch schon vermisst.
zorg.ch
#61465 by @ 23.12.2004 08:44 - nach oben -
Ich hab erfahren das das in der Schweiz als Kinderpornographie klassifiziert wird ;)
zorg.ch
#61471 by @ 23.12.2004 09:12 - nach oben -
Zu krass. Dann ists aber auch nicht weiter verwunderlich wenn man in Indien so erbost darüber ist.
zorg.ch
#61474 by @ 23.12.2004 09:20, edited @ 23.12.2004 09:20 - nach oben -
Sie ist 16 und er 17.

Ausserdem erkennt man das auf dem Briefmarkenbildli eh ned. ;)

Das ist IMHO kein Kinderporno, wird aber legal so klassizifiziert.
zorg.ch
#61481 by @ 23.12.2004 10:32 - nach oben -
Wird da auch mit bewertet ob sie sich selbst gefilmt haben oder ob sie gefilmt wurden und ev. dazu gezwungen wurden sich filmen zu lassen=
zorg.ch
#61496 by @ 23.12.2004 12:46 - nach oben -
Nein. Ueberleg mal, sonst haettest du ein Prima Schlupfloch um legal Kinderpornos zu produzieren.

Zwei 12 Jaehrige zu finden die sich fuer 5kCHF beim Poppen Filmen lassen duerfte ned allzu schwer sein.
zorg.ch
#61508 by @ 23.12.2004 13:02 - nach oben -
Wenn sie sich selbst filmen, ohne vom wem dazu geld zu erhalten, ist das schon was anderes als wenn sie dafür Geld erhalten.
zorg.ch
#61510 by @ 23.12.2004 13:04 - nach oben -
Hmm. IANAL ;)
zorg.ch
#61513 by @ 23.12.2004 13:06, edited @ 23.12.2004 13:06 - nach oben -
Naja dann ists wohl gesetzlich gesehen ein Rape Video weil unter-16-Jährige gar keinen konsensuellen Sex haben können :) Also die Zustimmung ist eigentlich ungültig..
weird ;)
zorg.ch
#61516 by @ 23.12.2004 13:11 - nach oben -
Ich frag mal nach den Ferien meinen Rechts-Dozent.
zorg.ch
#61519 by @ 23.12.2004 13:14 - nach oben -
Das nennt sich dann "Constitutional Rape".
zorg.ch
#61550 by @ 23.12.2004 16:14 - nach oben -
Rein rechtlich gesehen machen sich zwei 12 jährige, beim einvernehmlichen poppen strafbar. Sie haben sich dann gegenseitig Missbraucht *g*. Aber da sie von Gesetz wegen noch nicht belangt werden können, sind sie wieder aus dem Schneider.
In der tat weird ;)
zorg.ch
#61940 by @ 26.12.2004 16:37, edited @ 26.12.2004 16:37 - nach oben -
mist, warum hab ichs damals nicht getan ;)
// so damit müsst ich eigentlich sogar sneez's kommentare toppen.
zorg.ch
#61947 by @ 26.12.2004 18:05 - nach oben -
Das kann ich fast nicht glauben. Welche Artikel?
zorg.ch
#62141 by @ 29.12.2004 22:58 - nach oben -
sneez loh kein mescht use. under 16ni dörf der altersunterschied eifach nöd meh als 3 johr beträge denn isch es lega. ab 16ni dörfsch mit so alte pimpere wied wötsch, also notürli au nöd under 16ni. d.h. 17ni und 15ni wör z.b. au legal.
zorg.ch
#62144 by @ 29.12.2004 23:40 - nach oben -
hätti jetzt au gmeint
Additional posts
zorg.ch
#62275 by @ 01.01.2005 19:49 - nach oben -
Hmm jo hast recht :-S. Habs nochmals nachgeschlagen. Das muss ich wohl mit einem anderen Land verwechselt haben.
Irgendwo hab ich nämlich mal gehört, dass das mit dem oben von mir erwähnten tatsächlich so ist. OK, nicht in der Schweiz, aber ich hab gemeint Deutschland oder USA. Sorry für die schwammigen Aussagen, aber ist ja eigentlich auch egal.
zorg.ch
#62298 by @ 02.01.2005 14:14 - nach oben -
genau.
http://www.admin.ch/ch/d/sr/311_0/a187.html
Additional posts