Abkommen mit den USA ĂŒber Flugpassagierdaten genehmigt
Der Bundesrat hat ein Abkommen mit den USA ĂŒber den Zugriff auf
Personendaten von Flugpassagieren genehmigt. Die Schweiz erreichte dieselben
Konzessionen wie die EU. Aus Sicht des Datenschutzes ist die getroffene
Lösung tragbar.
Im Zusammenhang mit der TerrorismusbekÀmpfung verlangen die US-Behörden seit
MĂ€rz 2003 von Fluggesellschaften, welche die USA anfliegen, Zugriff auf die
Passagierdaten. Im Falle einer Weigerung droht der Entzug der Landerechte.
Schweizer Gesellschaften gewÀhrten den amerikanischen Stellen bisher keinen
Zugang zu den geforderten Daten. Im Sommer 2003 hatte eine erste
Konsultation zwischen Schweizer und US-Behörden zu dem Thema stattgefunden.
Ende Mai 2004 erreichte die EU eine Einigung mit den USA, in welcher die
amerikanischen Behörden unter anderem darauf verzichteten, sensible Daten
wie Essensgewohnheiten oder Angaben zur Gesundheit einzufordern. Weiter
wurde die Aufbewahrungsfrist der ĂŒbermittelten Daten auf 3,5 Jahre
reduziert, anstelle der von den USA geforderten 50 Jahre. Der
Verwendungszweck der Daten wurde insbesondere auf die BekÀmpfung des
Terrorismus, der internationalen KriminalitÀt und damit zusammenhÀngender
StraftatbestÀnde reduziert. Weiter erhalten die US-Behörden keinen direkten
Zugriff auf die Passagierdaten, sondern die Fluggesellschaften ĂŒbermitteln
die Informationen an die USA.
Nach Konsultationen erklÀrten sich die US-Behörden im November 2004 bereit,
der Schweiz dieselben datenschutzrechtlichen Garantien zu gewÀhren wie der
EU. Der Bundesrat hat nun heute dem entsprechenden Abkommen mit den USA
zugestimmt. Nach Ansicht der Landesregierung sind die Regelungen mit Blick
auf den Datenschutz tragbar. Fluggesellschaften, welche FlĂŒge von der
Schweiz in die USA durchfĂŒhren, werden aber verpflichtet, den Passagieren
mitzuteilen, dass ihre persönlichen Daten den US Behörden ĂŒbermittelt
werden. Die FluggÀste erhalten zudem das Recht, von den US-Behörden Auskunft
ĂŒber die gespeicherten Daten und nötigenfalls deren Richtigstellung zu
verlangen. Wie das Abkommen mit der EU ist auch die Regelung fĂŒr die Schweiz
vorerst auf 3,5 Jahre befristet. Die neue Regelung gilt ab sofort.
Ferner hat der Bundesrat das UVEK ermÀchtigt, auch mit Kanada Verhandlungen
aufzunehmen ĂŒber den Abschluss eines Abkommens betreffend die Personendaten
von FluggÀsten. Ziel der Verhandlungen ist es ein Abkommen zu erreichen, das
die gleichen Garantien enthÀlt wie das nun genehmigte Abkommen mit den USA.
Bern, 4. MĂ€rz 2005
UVEK Eidgenössisches Departement fĂŒr
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Presse- und Informationsdienst
AuskĂŒnfte: Anton Kohler, Kommunikationsbeauftragter, Bundesamt fĂŒr
Zivilluftfahrt,
Telefon 031 325 8370
amis sucket meh denn je, was nĂŒtzet bitteschön essgewohnheitĂ€? usserdem frog ich mich ernschthaft wer garantiert das diĂ€ datĂ€ nöd glich 50johr uf mĂ€ bĂ€ndli im cheller liget...
a) min usflug ad E3 isch gstriche.
b) i gang nĂŒme noch amerika
c) australie isch glob au nöd ĂŒbel, aber afrika und sĂŒdamerika wĂŒr mi interessiere.
nimmsch en beamer und e webcam mit uf loz, wo'd nimmi ah au chunnsch? merci. chunnsch defĂŒr, wennd wötsch, s'sofa ĂŒber zum penne, im laurent sinere hĂŒtte.
ich bin grad aufm weg zum laurent, dem die andere art-wg "gehört". ich werd mal abklĂ€ren (mit fuscht), dass er ne zweite weiche schlafmöglichkeit aufmacht. zwei beamer sind eh lĂ€sser :) (fĂŒrs counterstrike final) (oder ein zum film luege und de ander fĂŒr irc, oder ein fĂŒr demoscenes und de ander fĂŒr landschaftsbilder (oder apods (es söll jo gmĂŒetlich si)))))