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zorg.ch
#74800 by @ 11.06.2005 10:50 - nach oben -
Ist doch ganz einfach:
Wenn Du ohne guten Grund weggewiesen wirst dann gehst Du hald Weg (ist ja nicht so dass die dir ein Bein abschneiden oder so) und gehst dich Beschweren, so dass der entsprechende Machtgeile Bulimiezist einen Zusammenschiss kriegt. Musst hald etwas blöd tun vielleicht. Wenn das nicht geht -> Medien.

Kann schon sein dass das nicht funktioniert, aber solage das noch nicht ausgetestet ist würd ich mal nicht wettern.

Willkür gibts eh immer. Zb beim Cedi-Notebook, das hätte er auch nicht Gratis zurückkriegen dürfen.
zorg.ch
#74810 by @ 11.06.2005 13:03 - nach oben -
ich glaube eben nicht dran, dass das zu etwas führt.
immerhin richtet sich diese beschwerde gegen einen cop, und da greift die gruppensozialität ziemlich stark.
aber... eigentlich rechne ich auch gar nicht damit, jemals weggewiesen zu werden. aber nur schon das gesetz widerspricht imo rechtsstaatlichen kriterien.
zorg.ch
#74826 by @ 11.06.2005 15:08 - nach oben -
ok wie wärs denn wenn statt cops einfach richter durch die strassen laufen würden und die wegweisungsurteile fällen? Wärs dann rechtsstaatlich einwandfrei? Müsst ja eigentlich..
zorg.ch
#74900 by @ 12.06.2005 04:23 - nach oben -
nicht auf öffentlichem grund. solange es keinen grund gibt, jemanden festzunehmen (und einzusperren), gibt es auch keinen grund, jemanden wegzuweisen.
zorg.ch
#74934 by @ 12.06.2005 14:33, edited @ 12.06.2005 14:33 - nach oben -
optimal wären natürlich polizisten mit gesetzgebenden und richterlichen befugnissen. judikative, exekutive und legislative in einer person :-)
zorg.ch
#74935 by @ 12.06.2005 14:35 - nach oben -
Judge Dredd. Ok da ists nur Exekutive und Judikative, aber das reicht schon.
zorg.ch
#74940 by @ 12.06.2005 15:02 - nach oben -
zorg.ch
#74954 by @ 12.06.2005 16:45 - nach oben -
ich nehme an, das ist nicht so gemeint... aber genau das ist eigentlich das wegweisungsgesetz: ein polizist kann einen verurteilen, und das zudem noch, ohne dass man etwas getan haben muss.