Zu irgend was muss man aber einen Vergleich ziehen können. Es ist nicht möglich einfach eine neue Rechtssprechung zu erfinden.
Ich denke ich brauche dir nicht zu erklähren wie bei uns Gerichtsentscheide gefällt werden.
Ich habs absichtlich so schwammig geschrieben, weil ich keine ahnung hab wo man da eine Grenze ziehen soll zwischen genauer Ansehen und mutwiligem Eindringen.