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zorg.ch
#83048 by @ 25.12.2005 18:54 - nach oben -
okay, chasch da bi glägeheit begründe ?
zorg.ch
#83049 by @ 25.12.2005 19:19 - nach oben -
müsst nofrooge. chas morn sägä
zorg.ch
#83050 by @ 25.12.2005 20:31, edited @ 25.12.2005 20:55 - nach oben -
tschau mättä

Nachzulesen im Militärstrafgesetz (MStG)

Was blüht: (MStG Art. 177, Befreiung von Gefangenen)
Gefängnis (ist definiert durch MStG Art. 29 min. 3 Tage max 3 Jahre)

und

Wie lange es noch blüht: (MStG Art. 51, Verfolgungsverjährung)
max. 7 Jahre lang
zorg.ch
#83051 by @ 25.12.2005 20:57 - nach oben -
dennoch: das teil muss in die welt hinaus :-)
was sind schon ein paar wochen gefängnis? ;-P
zorg.ch
#83052 by @ 25.12.2005 21:01 - nach oben -
hab zwar mal kürzlich gehört, ausbruch sei gar kein delikt.
fände ich zwar witzig, aber könnte durchaus sein.
zorg.ch
#83053 by @ 25.12.2005 21:08 - nach oben -
ich kann es zwar auch nicht mit einer quelle hinterlegen, aber ich habe das gleiche gehört. wir waren im sommer eine strafanstalt in chur besuchen. der leiter der anstalt hat und explizit gesagt das es keine strafe für ausbrechen gibt. er selber würde sofort versuchen auszubrechen wenn er mal in den knast käme.

wäre mal intressant wenn das jemand abklären könnte der ahnung davon hat.
zorg.ch
#83054 by @ 25.12.2005 23:02 - nach oben -
jo moment, do gohts nur um die Befreiung von Gefangenen also um die kollegen draussen. was ist mit denen die ausbrechen ?
zorg.ch
#83055 by @ 25.12.2005 23:40 - nach oben -
könnte eben sein dass befreiung von gefangenen einen selber mit einschliesst...
zorg.ch
#83057 by @ 26.12.2005 00:27 - nach oben -
so hab ichs jedenfalls interpretiert. wär ja total behindert, wenn es keine strafe für einen ausbruchsversuch gäbe.
zorg.ch
#83067 by @ 26.12.2005 11:38 - nach oben -
Laut dem könnte nicht mal der wärter was dafür, der hat zwar geholfen aber nicht mit Gewalt, Drohung oder List.