muss dich enttaeuschen: solange man den tauben keinen uebermaessigen schmerz zufuegt, indem man z.b. immer grad den ganzen kopf wegpustet, trifft keiner dieser punkte zu.
nanei, das sind juristen :-)
"ein Schiessen" ist eine veranstaltung, wo man auf etwas schiesst, und sowas haelt man ab... aber schon etwas lustig, die formulierung.
"insbesondere..." gilt ĂŒbrigens lediglich als spezifizierende ergĂ€nzung und nicht als voraussetzung.
mit anderen worten: es ist bereits strafbar tiere durch andere tÀtlichkeiten mutwillig zu töten, selbst wenn sie weder zahm noch gefangen sind.
aber wenn sie zahm etc. sind, ist es halt besonders strafbar :)