Falls du wirklich so einen grossen Erbnachlass hast und die Gesetzlich geregelte Verteilung nicht deinem Wunsch entspricht, kannst du ja ein Testament verfassen. Leider kannst du da die Angehörigen auch nur auf ihren Pflichtteil setzen... Für mich Lohnt sich das noch nicht, genauso wie eine Patientenverfügung. Apropos
"... oder wenn ich nur noch durch Maschinen am Leben erhalten werden kann. Bei Letzterem hoffe ich, dass meine Angehörigen dies auch so entscheiden."
Um dich dann von den Machinen zu erlösen müssen Sie eine Patientenverfügung vorlegen. Sonst entscheiden die Ärzte wie lang du am 'leben' bleibst. Würd ich aber auch nicht vor 40ig machen.
Im übrigen... mündliche Testamente oder auch Testamente die nicht von diesem Latschi abgesegnet worden sind, sind nichtig.
da find i aber huerä komisch, sit wänn cha mer so dokument handschriftlich verfassä?!? i trau derä sach nöd ganz ;-) i chönt schwörä dä günti het üs do öppis anders verzellt ;-)
grosser erbnachlass i dis gsicht. vielleicht willst du auch einfach, dass ein bestimmtes bild, ein stuhl oder die schulden :) an jemand bestimmtes gehen. ein testament braucht man nicht nur um seine millionen zu kanalisieren.