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zorg.ch
#103822 by @ 09.10.2007 14:53 - nach oben -
meinst du jeder ausländer hat die wahl ob er in seinem land sein möchte oder nicht?

Die meisten die hier Negativ auffallen haben sie. ECHTE politische Flüchtlinge wollen nämlich ihren Status hier nicht gefährden - Maden haben damit kein Problem.
zorg.ch
#103825 by @ 09.10.2007 15:11 - nach oben -
gut das wird schon in einigen fällen so sein.

hast du dich mal in wikipedia über sippenhaft schlau gemacht?

"Diese Art der Haftung wurde in totalitären Herrschaftssystemen wie zum Beispiel während der Zeit des Nationalsozialismus als Terrormaßnahme gegen politische Gegner (und deren Familien) angewandt."

meinst du wirklich damit macht die schweiz einen schritt in die zukunft? nicht eher einen zurück ins mittelalter?
zorg.ch
#103838 by @ 09.10.2007 16:42 - nach oben -
Ich seh schon das das ganze nicht so einfach ist.

Nur wenn wir einfach alles was die Nazis mal gemacht haben verteufeln kommen wir auch nicht zwingend auf nen grünen Fleck. Ich denke schon das es in diesem Falle gerechtfertigt ist, so vorzugehen. Das Nazis mal etwas ähnliches gemacht haben muss nicht heissen das es falsch ist.

Schliesslich haben wir auch Autobahnen ;)
zorg.ch
#103843 by @ 09.10.2007 17:05 - nach oben -
nein man sollte nicht einfach alles verteufeln aber die schlechten sachen schon. du kannst die sippenhaft nicht mit einer autobahn vergleichen. bei einer autobahn müssen keine unschuldigen leute leiden (na gut wenn die autobahn über ihr grundstück oder daran vorbei gebaut werden soll vielleicht schon (nur um das schon gesagt zu haben, damit du es nicht mehr musst))
zorg.ch
#103845 by @ 09.10.2007 17:07 - nach oben -
Sind die Eltern eines 18 jährigen Vergewaltigers unschuldig?
zorg.ch
#103846 by @ 09.10.2007 17:22 - nach oben -
solange die eltern ihrer erziehungspflicht nachgekommen und ihren sohn nicht sexuell missbraucht haben, ja. aber für solche fälle gibt es bereits genügend rechtliche abdenkung.
zorg.ch
#103847 by @ 09.10.2007 20:14 - nach oben -
Wenn ein 18 jähriger Leute vergewaltigt sind die Eltern ihrer Erziehungspflicht nicht nachgekommen, und haben versagt.

Ausnahme: Der 18 jährige ist geistig behindert.
zorg.ch
#103849 by @ 09.10.2007 20:32 - nach oben -
nein.
zorg.ch
#103868 by @ 10.10.2007 08:44 - nach oben -
lukas, es ist eine sache, wenn du deine eltern fuer dein leben verantwortlich machst.
aber nicht alle haben einen solchen selbstschutz-mechanismus noetig.

(juhu, auch mal persoenlich werden, und das noch zu recht)
zorg.ch
#103848 by @ 09.10.2007 20:30 - nach oben -
Ja, solange sie nicht in die Tat irgendwie involviert sind.