Und ich glaube nicht, dass du gegen die Pozilei Notwehr geltend machen kannst ;)
Ich weiss jetzt nicht ob das einfach nur leichte Körperverletzung ist, oder ob man aus sowas dann versuchte (schwere) Körperverletzung machen kann. Sandro? Mit ner Flasche könnte man einem schon ein Auge blindschiessen..
Möglicherweise sollte dein Smiley deine Aussage neutralisieren, aber dann würdest du Nico Recht geben; einfach ohne es direkt einzugestehen :-)
Ansonsten stelle ich das hier gleich mal richtig: selbstverständlich und zum Glück für uns alle kann man Notwehr auch gegen die Polizei geltend machen. Nicht, wenn man rechtmässig verhaftet oder mit Gummi beschossen wird, sondern, wenn man vor der Verhaftung brutal zusammengeschlagen worden ist, ohne dass man sich gewehrt hätte, oder wenn man Gummi aus einem halben Meter Abstand in die Fresse kriegt. Also dann, wenn die Polizei übertreibt.
Nur Extremisten würden ein unkontrolliertes Gewaltmonopol wollen. So ist auch hier die Judikative im Streitfall zwischen den Parteien Staat und Bürger zuständig.
Ist immer dasselbe. Es wird nie auf Unbeteiligte geschossen. Wenn Polizei mit Gummischrotwerfer auftaucht und sich positioniert, womöglich noch ein paarmal über Megaphon die Anwendung der Mittel androht, dann hat sich jeder der kein Gummi abhaben will schon lange verzogen.
Wer dann noch dasteht, der hats nicht anders verdient. Ich weiss wie das abläuft. Ich war schon dabei. Auf beiden Seiten übrigens schonmal trainingshalber. Und auf der einen sogar schon mehrmals im Ernsteinsatz.
Deine Opferrolle ist einfach nicht glaubwürdig. Tut mir leid.