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zorg.ch
#109454 by @ 19.03.2009 12:13, edited @ 19.03.2009 12:17 - nach oben -
Zieht nicht ohne amtliche beantragtes Verbot. Mitnehmen kann man den schon zwecks verschiedenster Gründe. Aber Anzeige kannst du zwar machen, aber so ganz ohne amtilch beantragtes Verbot wird das nix. Da könnte ja jeder kommen und irgendwelche Anzeigen machen wenn mir grad einer auf meiner Party nicht passt.
Bei der amtlichen Beantragung geht es ganz speziell darum, dass man demjenigen der mit dem Betretungsverbot belastet wird, ihm amtlich klar eröffnet, dass er nicht willkommen ist da. Wenn er das nicht weiss, kann er auch keinen Hausfriedensbruch begehen.
zorg.ch
#109457 by @ 20.03.2009 08:55 - nach oben -
hm, ich glaub emfall wirklich, dass das nur für orte zieht, wo man zwar reingelassen worden ist, aber nicht mehr rauswill. so wie du das jetzt erzählst denke ich, dass man das nicht bringen kann, wenn man von anfang an nicht reingelassen worden ist - und reinschleichen ist dann vorsatz.
zorg.ch
#109555 by @ 28.04.2009 21:28 - nach oben -
Kommt einer Bar mit Türsteher ziemlich nahe, oder nicht?
Die können Leute auch abweisen, auch wenn kein Eintritt verlangt wird.
Dies wird meist als Dienst für den Eigentümer und/oder Besitzer des Lokals getan.

Während der Veranstaltung ist der Veranstalter doch auch Mieter (nehme ich an und somit auch Eigentümer).
zorg.ch
#109561 by @ 29.04.2009 23:02 - nach oben -
Eigentümer ist er nicht, nur weil er Mieter ist. Eigentümer bleibt der, dem die Immobilien *gehören*, nöd wohr.
zorg.ch
#109565 by @ 30.04.2009 13:22 - nach oben -
tami schlussendlich macht eifach jedä genau da woni säg. und süsch räblets eifach...
zorg.ch
#109570 by @ 01.05.2009 00:29 - nach oben -
Kaschtewage anepraetscht ?