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zorg.ch
#110853 by @ 03.10.2009 10:40 - nach oben -
ah latz man. anderes beispiel, weil ich habe schon recht :)

parkgarage in einer st.galler bank. ein auto steht dort wo es nicht stehen sollte. ein wichtiger kunde braucht in 30min diesen platz. wem gehört das auto? autoindex hat mir schon ein paar mal das leben gerettet...
zorg.ch
#110863 by @ 03.10.2009 12:38 - nach oben -
Es geht hier nicht um Effizienz duke, sondern um rechtliche Grundlagen.

GemÀss dem Strassenverkehrsgesetz Art. 51 Abs. 3:
Ist nur Sachschaden entstanden, so hat der SchĂ€diger sofort den GeschĂ€digten zu benachrichtigen und Namen und Adresse anzugeben. Wenn dies nicht möglich ist, hat er unverzĂŒglich die Polizei zu verstĂ€ndigen.

Entgegen deiner offensichtlichen Meinung genĂŒgt es laut einem Bundesgerichtsentscheid nicht, bloss einen Zettel mit Namen und Adresse zu hinterlassen. Damit ist der GeschĂ€digte noch nicht zwingend informiert. Der Zettel kann ja irgendwie verschwinden bevor ihn der GeschĂ€digte sieht. Und dann bleibt er auf seinem Schaden sitzen.

Rechtlich gesehen bist du daher verpflichtet die Polizei wegen einer Bagatelle zu informieren, wenn du den Halter des Fahrzeuges nirgendwo erreichen kannst. Und jetzt kommts: Autoindex hilft dir ganz genau bei diesem Schritt. NĂ€mlich ohne Hilfe der Polizei unkompliziert die Telefonnummer des Halters oder zumindest eine Adresse des Halters herauszufinden, wo du mal klingeln kannst. Und wenn du nĂ€mlich den Halter nur schon am Telefon hast, und ihn ĂŒber den Schaden informieren kannst und sagen wer du bist, dann hast du der Polizei schon erspart, dass sie sich mit deiner Bagatelle beschĂ€ftigen muss. Wenn sich beide Parteien dann nicht einig werden, kann man immer noch die Polizei holen.

Autoindex ist ein nĂŒtzliches Werkzeug fĂŒr den selbstĂ€ndigen BĂŒrger. Und sowas ist lobenswert.