Ja, ich bin vom URG der Schweiz überzeugt. Es stellt etliche Urheberrechtsgesetze anderer Länder in den Schatten.
Das URG von Deutschland z.B. ist verglichen mit unserem einfach lächerlich. Ihre Bestimmungen bezüglich Kopiererlaubnis von Sicherheitskopien z.B. sind unverantwortlich. Sie verbieten ja bekanntlich nicht das erstellen von Sicherheitskopien, sondern das Umgehen eines Kopierschutzes und die Programme dies selbiges bewerkstelligen. Sie überlassen es somit der Industrie, ob es gesetzeswidrig ist, eine CD zu kopieren oder nicht. Halt je nach dem, ob die Industrie die CD kopierschützt oder nocht. In der Schweiz wäre so etwas undenkbar.
Es würde mich sehr interessieren, welchen Punkt des URG's du als nicht zeitgemäss erachtest. Meiner Ansicht nach ist das URG selbst für neuartige Fälle von Urheberrechtsverletzungen, wie z.B. Softwarepiraterie optimal konzipiert. Die gesetzlichen Ergänzungen, welche in den letzten Jahren getätigt wurden, haben eigentlich allgemein gesehen die Schweizer Gesetzestexte auf einen Stand gebracht, der in der heutigen Welt wo Computerkriminalität zum Alltag gehört, durchaus bestand hat.