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zorg.ch
#31185 by @ 03.05.2004 13:52 - nach oben -
Das sag ich ja. Philips ist auch schon dagegen vorgegangen. Ziel war: Kopiergeschützte CDs die den Standard verletzen dürfen das CD Audio Label nicht mehr tragen.

Ob sie es bereits erreicht haben weiss ich nicht, bin selten im CD Laden.
zorg.ch
#31186 by @ 03.05.2004 13:54 - nach oben -
jo, soviels mir ist haben nachwievor kopiergeschütze cd's das audio-cd logo drauf.
zorg.ch
#31191 by @ 03.05.2004 14:00 - nach oben -
Tja. Dann würd ich sie zurückbringen. Das dürfte sich eventuell sogar vor Gericht durchbringen.
zorg.ch
#31188 by @ 03.05.2004 13:56 - nach oben -
Und nochmals: Du hast kein _Recht_ auf Privatkopien, es ist lediglich erlaubt, diese anzufertigen. Wenn sich die CDs nicht kopieren lassen, dann hast Du pech gehabt.
zorg.ch
#31271 by @ 03.05.2004 22:46 - nach oben -
Nun, wie ich sehe werden hier ziemlich aus der Luft gegriffene Behauptungen aufgestellt. Ich werde mal auf die genannten Gerüchte eingehen.

Der aktuelle Stand nach Schweizer Recht sieht folgendermassen aus:

Du _hast_ das Recht eine Sicherheitskopie von einem Medium anzufertigen. Ich beziehe mich dabei auf den
Artikel 24 des URG's

Im Schweizer Recht ist es zudem nirgendwo geregelt, dass, um diese Sicherheitskopie herzustellen, kein Kopierschutz umgangen werden darf. Das heisst du hast die gesetzlich gestützte Erlaubnis ein Medium zu Sicherungszwecken zu kopieren, selbst wenn du dabei den abartigsten Kopierschutz knacken musst.
In Deutschland hingegen ist dies seit der neuesten Gesetzesrevision nicht mehr erlaubt. In der Schweiz jedoch nach wie vor.
Aber nun: Nur weil du die Erlaubnis dazu hast, heisst das noch lange nicht, dass dies auch klappen muss, sprich du das Recht darauf hast, dass man diese Sicherungskopie auch erstellen kann, ohne einen Doktortitel in Quantenphysik zu besitzen.

Was auch nicht stimmt, ist die Behauptung, dass du das Recht hast, dass ein als "Kopiergeschützte CD" gekennzeichneter Datenträger auch auf deinem CD-Player funktioniert, da sie ja, wie der Name schon sagt, ganz eindeutig als kopiergeschützt gekennzeichnet ist und du damit rechnen musst, dass sie nicht funktioniert. Sollte sie nicht gekennzeichnet sein, so könntest du der Musikindustrie natürlich des Betruges nach Artikel 146 des StGb beschuldigen. Aber du wirst mit ziemlich hoher Wahrscheinlichkeit keine kopiergeschützte CD finden, die nicht als solche gekennzeichnet ist.
zorg.ch
#31300 by @ 04.05.2004 15:28 - nach oben -
danke, sehr informativ.

aber nur grad zu deinem letzten satz: jetzt findet man vielleicht nicht mehr so den haufen...
aber als die kopiergeschuetzten cds neu waren, haben sie noch ziemlich viele als audio cd verkauft.
zorg.ch
#31314 by @ 04.05.2004 18:27 - nach oben -
Das sagte ich ja, Erlaubnis != Recht.

Man darf natürlich, aber der Hersteller muss nicht sicherstellen dass sein Zeug kopierbar ist.