Du hast zwar recht, ich bin legasteniker, aber ich finds manchmal ne verdammt billige ausrede, da ich es wirklich hÀtte abschreiben können.
Das Problem liegt daran, dass mir das wort replay viel gelĂ€ufiger ist als das Wort reply. Der Erste und der Letzte Buchstabe sehen gleich aus, in der mitte hats ein p und n ein l, somit ist fĂŒr mich klar, dass das Wort replay heisst und eben nicht reply.
ich wĂŒrde
www.legiastenikÀr.ch
www.legastenikÀr.ch
www.legiasthenikÀr.ch
www.legiastheniker.ch
www.legastheniker.ch
... etc ...
auch noch reservieren... :-)
i know, deswegen auch die anmerkung, dass ich ihn deswegen nicht zu viel anficken wollte.
und es ist auch nicht soo ernst zu nehmen (also es stoert mich kaum... wollte ich nur loswerden :-))
Sorry Raphi. Du solltest besser abklĂ€hren! Aber die Information liegt sogar auf der Startseite des Intranets! MĂŒsstest du auch gesehen haben.
Von einer Milderen bewertung kann keine Rede sein Niveau soll ja gehalten werden.
3. Massnahmen bei PrĂŒfungen
Die Beratungsstelle schlÀgt dem Studiengangleiter und dem Leiter Lehre geeignete Massnahmen zu
einem situationsgerechten Vorgehen bei PrĂŒfungen vor (z.B. Erstreckung der Zeit, die fĂŒr eine schriftliche
PrĂŒfung zur VerfĂŒgung steht, Ersatz schriftlicher durch mĂŒndliche PrĂŒfungen etc.). Die gemeinsam
beschlossenen Massnahmen werden anschliessend vom Studiengangleiter allen Betroffenen (Student/-
in und alle Dozierenden des/der Studierenden) schriftlich mitgeteilt.
Do stot abĂ€r nöd dinĂ€, WAS das gmacht wird, sondern numĂ€ vorschlĂ€g. Also wĂ€r t möglichkeit au, dass bi Ă€mĂ€ Legasteniker nöd alli SchribfĂ€hler chönted zellt wĂ€rdĂ€ wenn si sich extem hĂŒfĂ€d.
Ich han no nie e prĂŒefig ka wo d schribfehler zĂ€hlt werded.
3. Massnahmen bei PrĂŒfungen
Die Beratungsstelle schlÀgt dem Studiengangleiter und dem Leiter Lehre geeignete Massnahmen zu
einem situationsgerechten Vorgehen bei PrĂŒfungen vor (z.B. Erstreckung der Zeit, die fĂŒr eine schriftliche
PrĂŒfung zur VerfĂŒgung steht, Ersatz schriftlicher durch mĂŒndliche PrĂŒfungen etc.). Die gemeinsam
beschlossenen Massnahmen werden anschliessend vom Studiengangleiter allen Betroffenen (Student/-
in und alle Dozierenden des/der Studierenden) schriftlich mitgeteilt.