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zorg.ch
#33691 by @ 06.06.2004 18:20 - nach oben -
STFBV
zorg.ch
#33697 by @ 06.06.2004 18:41 - nach oben -
i ha het nur gern wölle wüsse wo i de bundesvafassig, also i welem artikel, stoht das mer vapflichtet werde chan zum witermache.

i weiss nöd was du mit STFBV meinsch. weder google no en blick id bv hend mir witergholfe.
zorg.ch
#33705 by @ 06.06.2004 19:11 - nach oben -
Sorry, meinte damit Search The Fucking BundesVerfassung.

Und nochmals sorry, hätte das nicht einfach so nachplappern sollen. Es steht nur drin, dass der Bund zuständig ist für's Militärgesetz, und dort drin steht dann, dass man verpflichtet ist, weiterzumachen, wenn das so gewollt wird.

In der BV steht u.a.:

http://www.admin.ch/ch/d/sr/101/a58.html
Art. 58 Armee
1 Die Schweiz hat eine Armee. Diese ist grundsätzlich nach dem Milizprinzip organisiert.
[...]

http://www.admin.ch/ch/d/sr/101/a59.html
Art. 59 Militär- und Ersatzdienst
1 Jeder Schweizer ist verpflichtet, Militärdienst zu leisten. Das Gesetz sieht einen zivilen Ersatzdienst vor.
[...]


http://www.admin.ch/ch/d/sr/101/a60.html
Art. 60 Organisation, Ausbildung und Ausrüstung der Armee
1 Die Militärgesetzgebung sowie Organisation, Ausbildung und Ausrüstung der Armee sind Sache des Bundes.
[...]


Und im Militärgesetz (http://www.admin.ch/ch/d/sr/51.html) darfst Du Dich jetzt selber noch sattlesen (seisch mers, wennds gfundä hesch :).
zorg.ch
#33711 by @ 06.06.2004 19:22 - nach oben -
Aha ja dieses nachplappern ist leider eine bekannte Erscheinung der militärischen Gehirnwäsche.

Warum kannst du mir nicht einfach die Artikel geben wo ich das finde? Ich möchte es nicht selber suchen, darum wende ich mich ja an dich. Ich denke du hast dich mit den Gesetzen auseinandergesetzt sonst würdest du ja nicht mit Sätzen wie "man ist vom Gesetz her verpflichtet zum Weitermachen" um dich werfen.

So wie es mir scheint hast du die Artikel selber auch noch nie gesehen/gelesen.
zorg.ch
#33710 by @ 06.06.2004 19:20 - nach oben -
Richtig, das habe ich nachgeplappert. Bin davon ausgegangen, dass ein Berufsmilitär mit Grad Major, der ein dreijähriges Militärstudium an der ETHZ absolviert hat, mir das richtig mitgeteilt hat.

Wahrscheinlich war ich wieder mal nur "halbwach" während jener Theoriestunde und habs ein wenig verdreht gespeichert.

Aber easy, wenn es Dich nicht weiter interessiert, dann lass es eben.
zorg.ch
#33712 by @ 06.06.2004 19:23 - nach oben -
Es interessiert mich aber ich möchte dazu nicht das ganze Militärgesetz durchsuchen.
zorg.ch
#33713 by @ 06.06.2004 19:31 - nach oben -
Guet hä, ich nehme mir dann gerne mal ein paar Stunden Zeit, um etwas für Dich nachzuschlagen, das mich nicht brennend interessiert, und von dem es mir eigentlich egal ist, ob Du es je lesen wirst oder nicht, wobei noch anzufügen wäre, dass es mich sowieso nicht kratzt, was Du oder andere vom Militär halten, wie es mich auch nicht kratzt, ob sie an Gott glauben oder an die heilige Kaffeetasse, solange sie tolerant sind.

Hm nein, ich such glaub doch nicht.

Ich bin kein Militärprophet verdammt, ich hab hier nur meine Meinung (in diesem Fall lustigerweise das Schweizer Gesetz) verteidigen wollen. Ich will niemanden missionieren.
zorg.ch
#33733 by @ 06.06.2004 20:41 - nach oben -
Es ist dir also egal ob es dieses besagte Gesetz überhaupt gibt?

In der BV ist es auf jedenfall schonmal nicht enthalten und im Militärgesetz habe ich auf die schnelle auch nichts gefunden.

Soviel mal dazu.

Das heisst also sobald dir jemand mal was sagt "hey das und das steht dort in diesem gesetz" dann machst du es also gleich weil es ja derjenige gesagt hat.
zorg.ch
#33732 by @ 06.06.2004 20:32 - nach oben -
Du warst nicht halbwach, uns hat das der Grand Major auch erzählt.
Allerdings war bei uns der Oberst mindistens 5 cm grösser als der Major.
zorg.ch
#33735 by @ 06.06.2004 21:00 - nach oben -
äh... also nur, weil einer nichts besseres zu tun wusste, als zu den grössten clowns an der eth zu gehen, meinst du, er erzähle euch keine lügen/halbwahrheiten? da würde ich mich nicht wirklich drauf verlassen. ich denke mir nämlich mal, dass es denen ziemlich egal sein kann, ob sie scheisse erzählen, weil man ihnen ja doch nichts haben kann, und sie damit die soldaten ziemlich unsubtil in die richtige richtung lenken.
wenn du die aussage mit dem weitermachen aufgrund eines gesetzestextes oder urteils beweisen kannst, ist datt gut und ich glaube es. aber bislang habe ich hier leider noch keinen solchen post hier gesehen.
zorg.ch
#33740 by @ 06.06.2004 22:32 - nach oben -
ganz genau stamp. darauf wollte ich ja auch hinaus aber bis jetzt ohne erfolg.
zorg.ch
#34028 by @ 09.06.2004 12:39 - nach oben -
DR Ziffer 85 glaub ich.

Ich verstehe nicht, wieso Du nicht begreifen kannst, dass Dein Staat Dir gewisse Sachen vorschreiben kann.
zorg.ch
#34030 by @ 09.06.2004 12:43 - nach oben -
moment. er hat meine aussage unterstrichen, welche besagt: beweise es, und ich glaube es.
also fresse :-)
muss mir die quelle bei gelegenheit mal reinziehen.
zorg.ch
#34107 by @ 10.06.2004 09:33 - nach oben -
tschau cedi.

sicher begreife ich das mir der staat (ist es MEIN staat?) mir sachen vorschreiben kann. aber nur weil irgend ein militär spasti der mal an der eth war daher kommt und irgengwas von "i de bv isch no immer gstande das mer mues witermache" erzählt glaube ich es noch lange nicht. du aber schon. das ist der unterschied cedi.
zorg.ch
#33741 by @ 06.06.2004 22:33 - nach oben -
Hab mal kurz 2 Minuten gesucht. Schau dir die mal an:

Verordnung des VBS über die Rekrutierung
6. Abschnitt: Rekrutierung des Kaders

SR 511.110 Art. 20
SR 511.110 Art. 21
SR 511.110 Art. 22

Also im letzten der oben genannten Artikel steht folgendes:

2 Die Stufen II, III, IV und Z (definiert in Art. 21) werden ermittelt, wenn die betreffenden Angehörigen der Armee für eine entsprechende Kaderfunktion in Aussicht genommen werden.

Richten wir doch das Augenmerk ein mal auf die Textpassage "...in Aussicht genommen werden..."

So aus dem Stehgreif würd ich mal sagen, die können mit dir machen was sie wollen.

Aber das ist bestimmt irgendwo noch genauer geregelt. Hab nur keine Lust noch weiterzusuchen.