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zorg.ch
#33719 by @ 06.06.2004 19:46 - nach oben -
Ich kann also in der .ch jemanden verklagen, wenn er einen Quote von mir als Signatur nimmt oder so? Hab ich natürlich nicht vor, aber interessiert mich.
zorg.ch
#33723 by @ 06.06.2004 20:02 - nach oben -
Wenn du dein Quote veröffentlichst (was du ja eigentlich tun musst, sonst wärs ja kein Quote) und jemand diesen Quote als Signatur verwendet, unter Angaben des Autors (also dir), kannst du ihn nicht verklagen.
Solltest du aber diesen Quote z.B. in deinem Nachttischchen unter Verschluss aufbewahren und er diesen finden und publizieren würde, könntest du ihn auf Antrag nach URG Art. 67 Ziffer 1b verklagen.
Ebenso, falls er den Autor (also dich) vorsätzlich falsch angibt (Ziffer 1a) oder ganz weglässt (URG Art. 68)
zorg.ch
#33724 by @ 06.06.2004 20:03 - nach oben -
merci
zorg.ch
#33725 by @ 06.06.2004 20:04 - nach oben -
Immer gerne

Ihre Sneez & Söhne Rechtsberatung ;-)
zorg.ch
#33727 by @ 06.06.2004 20:08 - nach oben -
"hust" stinksch "hust"
zorg.ch
#33728 by @ 06.06.2004 20:10 - nach oben -
Luegsch!
zorg.ch
#33729 by @ 06.06.2004 20:12 - nach oben -
häsch au no muät!
zorg.ch
#33730 by @ 06.06.2004 20:12 - nach oben -
Ey süsch chum ich mit em §177

Ahhhh ich liebe das Schweizer Recht ^^
zorg.ch
#33742 by @ 06.06.2004 23:32 - nach oben -
nah du bist da im detail sicher besser informiert als ich.
was das "lizenzlose" werk angeht, das ist dann eben public domain, wovon cedi ja glaub auch fan ist. Ich hab glaub schon mehrmals gesagt dass das hier nicht geht.
Das Urheberrecht hatte auch ein wenig den Grund, den Urheber eines Werkes vor den bösen Buchverlagen zu schützen. Drum kann man auch nicht seine Seele (bzw das Urheberrecht) übertragen soviel ich weiss. Anders ists da in Amerika, da nennt sich das ja auch Copyright und nicht Urheberrecht. (alles nur ungenaue infos hier)