aber mal ernst... ob gut oder nicht, wenn du den nimmst, schlag ich dich windelweich.
aber der ist sowieso auf das us-schadensersatzrecht spezialisiert.
nein. auch fuer derart windige rechtsanwaelte gibt es gluecklicherweise keine moeglichkeit, einen in der schweiz wohnhaften schweizer fuer eine in der schweiz begangene straftat an einem in der schweiz wohnhaften schweizer in den usa anzuklagen. und was rumkommen tut bei solcherlei vergehen glaub eh nicht gross.
wenn ich mich nicht tÀusche gilt auch sein juralizentiat in der schweiz wenn er nach schweizer recht handelt.
er darf also auch hier wĂŒst tun aber zum glĂŒck nicht nach amerikanischem recht