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zorg.ch
#59529 by @ 13.12.2004 13:56 - nach oben -
demnach wird KP nicht auf nachfrage produziert, sondern entsteht viel mehr dadurch das der "Ersteller" seine neigungen an kleinen kindern ausĂŒbt und sich ganz nebenbei filmen lĂ€sst.

SpÀter vertickt er die scheisse dann im internet auf dunkel schwarzen seiten.

noch viel spÀter entdeckt dieser "Ersteller" das sich damit anscheinend haufenweise geld machen lÀsst. Die Nachfrage besteht, also wird er auch mehr solche schandwerke produzieren.

Nun, ist aber die frage wer jetzt schuld an der ganzen sache hat schwer zu entscheiden.

Denn:

1. HĂ€tte der Konsument, ebensoviel Geld ausgegeben fĂŒr KP wenn er KP nicht von dieser seite hĂ€tte bekommen können ?
2. HÀtte der Ersteller mehr produziert wenn die Nachfrage nicht vorhanden wÀre ?

Daraus, schliesse ich, das der Ersteller sicher "strafbarer" ist als der Konsument. Wobei auch der Konsument in meinen Augen Strafbar ist.

Genau so verhÀlt es sich ja bei Raubkopien auch.

Rechtlich besteht also keinen "grossen" unterschied. Dieser findet sich viel mehr in unserer verkommenen Gesellschaft.

*Wasser is öl-fĂŒĂŒr ine lÀÀÀÀr*
zorg.ch
#59616 by @ 13.12.2004 16:42 - nach oben -
Mehr oder weniger meine Rede.
zorg.ch
#59617 by @ 13.12.2004 16:43 - nach oben -
jo isch mer nocher au ufgfalle...*g* ;-)
zorg.ch
#59628 by @ 13.12.2004 18:03, edited @ 13.12.2004 18:04 - nach oben -

Daraus, schliesse ich, das der Ersteller sicher "strafbarer" ist als der Konsument. Wobei auch der Konsument in meinen Augen Strafbar ist.
Genau so verhÀlt es sich ja bei Raubkopien auch.


Wuaaaah... das hab ich ja total ĂŒberlesen. Das stimmt natĂŒrlich ganz und gar nicht!!! Bei Urheberrechtsverletzungen verhĂ€lt es sich anders.

Laut Schweizerischer Gesetzgebung ist das anfertigen, anbieten, verÀussern oder verbreiten von unrechtmÀssigen Kopien eines Werkes strafbar (URG 67e+f). Nicht jedoch die Beschaffung selbiger.
Fallbeispiel:
Es ist strafbar sich seine KĂŒbelböck Best-Of CD auf den PC zu kopieren und diese dann zum download anzubieten.
Hingegen ist es nicht strafbar nach einer KĂŒbelböck Best-of CD in Filesharing-Börsen zu suchen und diese dann herunterzuladen.
Eine nette kleine LĂŒcke, die aber höchstwahrscheinlich mit der neuen URG-Gesetzgebung gestopft wird.
zorg.ch
#59629 by @ 13.12.2004 18:25 - nach oben -
haha. du hörst kĂŒbelböck?! ;)
zorg.ch
#59632 by @ 13.12.2004 19:07 - nach oben -
gopf, i has doch scho immer gwĂŒsst.
zorg.ch
#59634 by @ 13.12.2004 19:23 - nach oben -
klar doch *hust*

ne, das mit dem kĂŒbelböck war nur ein literarisches spannungsmittel um etwas aufzulockern und das weiterlesen zu erleichtern ;-)
zorg.ch
#59651 by @ 13.12.2004 23:11 - nach oben -
Ziemlich meine Rede, ausser dass ich kein Öl ins Feuer giesen wĂŒrde, sei ungesund hab ich gehört.
zorg.ch
#59548 by @ 13.12.2004 14:34 - nach oben -
Zitat Tagblatt Artikel der in diesem Thread verlinkt ist:
"Die mutmasslichen Handlungen des Lehrers flogen im Rahmen der Aktion «Falcon» auf, die vor einigen Wochen in der Schweiz durchgefĂŒhrt worden war."

Schauen wir doch mal was das fĂŒr ne Aktion war:

Ein weiterer Artikel zum Thema Falcon, Zitat:
"Wie die Behörden am Montag bekannt gaben, stehen sie im Verdacht, im Internet gegen Bezahlung kinderpornografisches Material heruntergeladen oder solches besessen zu haben."

Noch nicht was ich hören wollte, aber ich finds nicht mehr. Jedenfalls mag ich mich erinnern gelesen zu haben dass die letzte grosse Anti-KP Aktion der Polizei durch Kreditkartennummern ermöglicht wurde (haben irgendwo einen Server beschlagnahmt und die registrierten Userdaten ausgewertet. Ich _glaube_ das war eben die Aktion Falcon.
zorg.ch
#59615 by @ 13.12.2004 16:42 - nach oben -
Du hast Recht. Das war die Aktion Falcon.
Trotzdem:
Das war gerade einmal die Spitze des Eisberges. Ich behaupte weiterhin KP wird in den meisten FĂ€llen nicht mit der Kreditkarte bezahlt, sondern getauscht.