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zorg.ch
#74584 by @ 08.06.2005 00:58 - nach oben -
jaja, schon gut, ich weiss: ich bin eh ein extremist, mit dem man ja nicht ernsthaft reden muss. der merkt es vermutlich nicht mal, der ist so ab von der welt.
zorg.ch
#74673 by @ 09.06.2005 14:33 - nach oben -
nein, bert. aber wenn du so argumentierst, ist es eben auch nicht gerade schön. es gibt nun mal sachen die so sind("kriminalität", drogenahndel, schlägereien, etc.). du kannst wohl nicht behaupten, dass wenn "solche" schwarze, wie auch andere zwiespältige gestalten, die am bahnhof rumlungern, die nur mal den nächsten zug nach niederbibb nehmen wollen um mal ihre oma zu besuchen...

ich finde es richtig, dass es patroullien gibt, die wenigstens noch ein bisschen für ordnung sorgen und dass solche leute eingelocht werden. und so wie du schreibst, findest du das keine gute sache, dass polizisten durch die stadt laufen.
klar, es ist alles eine sache des masses. wenn nur noch bullen rumheizen, würde ich das auch behindert finden, so ist es aber nicht.
zorg.ch
#74695 by @ 09.06.2005 19:11 - nach oben -
nein, ich habe nichts gegen polizeipatrouillen... solange sie anständig sind, verhältnismässig handeln und alles nach rechtsstaatlichem protokoll abläuft - d.h.: keine willkür, schon gar keine gesetzlich fundierte. und "könnte evtl. störend sein" ist kein rechtsstaatliches kriterium.
zorg.ch
#74713 by @ 09.06.2005 20:15 - nach oben -
und "könnte evtl. störend sein" ist kein rechtsstaatliches kriterium.

tja, ab jetzt schon *lach*
zorg.ch
#74741 by @ 10.06.2005 01:04 - nach oben -
solche gesetze sollten durch die verfassung verboten sein.
fuer sowas ist die schliesslich da...
zorg.ch
#74767 by @ 10.06.2005 17:18 - nach oben -
ja, willkür ist brutal grüüsig. aber rein willkürklich ist es ja auch nicht. es muss schon ein grund vorliege, zwar auch nur der verdacht, der muss aber auch begründet sein.
zorg.ch
#74786 by @ 11.06.2005 01:49 - nach oben -
begründungen in der art von "jaaaa... der könnte seinem pulli nach evtl. einer gruppierung angehören, die unter extremen bedingungen mit geringer wahrscheinlichkeit passanten nach bier fragt" dürfen afaik schon langen, ja.
zorg.ch
#74800 by @ 11.06.2005 10:50 - nach oben -
Ist doch ganz einfach:
Wenn Du ohne guten Grund weggewiesen wirst dann gehst Du hald Weg (ist ja nicht so dass die dir ein Bein abschneiden oder so) und gehst dich Beschweren, so dass der entsprechende Machtgeile Bulimiezist einen Zusammenschiss kriegt. Musst hald etwas blöd tun vielleicht. Wenn das nicht geht -> Medien.

Kann schon sein dass das nicht funktioniert, aber solage das noch nicht ausgetestet ist würd ich mal nicht wettern.

Willkür gibts eh immer. Zb beim Cedi-Notebook, das hätte er auch nicht Gratis zurückkriegen dürfen.
zorg.ch
#74810 by @ 11.06.2005 13:03 - nach oben -
ich glaube eben nicht dran, dass das zu etwas führt.
immerhin richtet sich diese beschwerde gegen einen cop, und da greift die gruppensozialität ziemlich stark.
aber... eigentlich rechne ich auch gar nicht damit, jemals weggewiesen zu werden. aber nur schon das gesetz widerspricht imo rechtsstaatlichen kriterien.
zorg.ch
#74826 by @ 11.06.2005 15:08 - nach oben -
ok wie wärs denn wenn statt cops einfach richter durch die strassen laufen würden und die wegweisungsurteile fällen? Wärs dann rechtsstaatlich einwandfrei? Müsst ja eigentlich..
zorg.ch
#74900 by @ 12.06.2005 04:23 - nach oben -
nicht auf öffentlichem grund. solange es keinen grund gibt, jemanden festzunehmen (und einzusperren), gibt es auch keinen grund, jemanden wegzuweisen.
zorg.ch
#74934 by @ 12.06.2005 14:33, edited @ 12.06.2005 14:33 - nach oben -
optimal wären natürlich polizisten mit gesetzgebenden und richterlichen befugnissen. judikative, exekutive und legislative in einer person :-)
zorg.ch
#74935 by @ 12.06.2005 14:35 - nach oben -
Judge Dredd. Ok da ists nur Exekutive und Judikative, aber das reicht schon.
zorg.ch
#74940 by @ 12.06.2005 15:02 - nach oben -
zorg.ch
#74954 by @ 12.06.2005 16:45 - nach oben -
ich nehme an, das ist nicht so gemeint... aber genau das ist eigentlich das wegweisungsgesetz: ein polizist kann einen verurteilen, und das zudem noch, ohne dass man etwas getan haben muss.