Interessante Frage, sobald du aber bei einer Website etwas "eingibst" oder sogar die Site aufrufst ist das deine Aktion. Also um etwas zu sehen musst du bei einer Website etwas 'tun'. Wenn aber ein Grundstück keine Sichtsperre herum hat und du siehst das da einer sexuelle-Kunststücke vollbringt - was solls?.
Im übrigen ist das wieder einer dieser kaputten Vergleiche über die man viel erzählen kann ;)
Zu irgend was muss man aber einen Vergleich ziehen können. Es ist nicht möglich einfach eine neue Rechtssprechung zu erfinden.
Ich denke ich brauche dir nicht zu erklähren wie bei uns Gerichtsentscheide gefällt werden.
Ich habs absichtlich so schwammig geschrieben, weil ich keine ahnung hab wo man da eine Grenze ziehen soll zwischen genauer Ansehen und mutwiligem Eindringen.