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#82622 by @ 11.12.2005 14:17 - nach oben -
Der Verein wird verpflichtet, im Rahmen der laufenden GeschĂ€fte, durch Einzelunterschrift eines Vorstandsmitgliedes. FĂŒr grössere Ausgaben ist die Unterschrift von zwei Vorstandsmitgliedern nötig.

ich wuerde zusaetzlich eher "ausserordentliche Ausgaben" schreiben.