1. Name und Sitz
Unter dem Namen "zooomclan - Verein" besteht ein Verein im Sinne der Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in St. Gallen.
2. Zwecke
- Betrieb und Finanzierung des Vereinseigenen WebServers.
- Betrieb einer Website genannt zooomclan.org. Das Angebot von zooomclan.org wird durch den Vorstand definiert.
- Der Verein hat weiter zum Ziel die zum grĂŒndungszeitpunkt bestehenden Traditionen in Zukunft weiter zu pflegen. Zu diesen gehören u.a.:
- Organisation AnlÀssen, insbsonders Lan Parties.
- Gemeinsamer Besuch von AnlÀssen.
- Einem monatlichen Treffen am 23. des Monates um 19:00 (CET) am Hauptbahnhof St. Gallen.
Der Verein ist ĂŒberdies politisch und konfessionell neutral.
3. Mittel
Zur Verfolgung des Zweckes des Betriebes des WebServers verfĂŒgt der Verein ĂŒber die BeitrĂ€ge der Mitglieder sowie ĂŒber eventuelle EinkĂŒnfte anderer VereinsaktivtĂ€ten. Ăber die Verwendung eventueller ĂberschĂŒsse, welche nicht fĂŒr den Betriebes des Webervers, sowie entsprechender RĂŒcklagen, benötigt werden, verfĂŒgt, im sinne der Vereinszwecke, die GV. Andere VereinsaktivitĂ€ten mĂŒssen kostendeckend sein. Der Verein kann ĂŒberdies Zuwendendungen aller Art entgegennehmen, insbesonders auch MehrbeitrĂ€gen von Mitgliedern aller Art.
4. Mit- und ohnegliedschaften
Aufnahmegesuche sind an ein Vorstandsmitglied zu richten; ĂŒber die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
Der Aktuar pflegt eine Liste ĂŒber die aktuellen MitgliederbestĂ€nde und deren Eintrittsdatum sowie deren elektronische Kontaktmöglichkeit.
Jede natĂŒrliche und juristische Person kann Vereinsmitglied werden. Die MitgliederbeitrĂ€ge betragen Fr. 10.- pro Monat, dies ist der Maximalbeitrag, weitergehende Zuwendungen werden als Spenden betrachtet.
5. Austritt und Ausschluss
Ein Austritt ist jederzeit möglich. Der Austritt muss mit einer Frist von mindestens 1 Monat auf ein Monatsende elektronisch eingereicht werden. Ein Mitglied kann jederzeit mit Grundangabe aus dem Verein ausgeschlossen werden. Ein Mitglied kann den Ausschlussentscheid an die Generalversammlung weiterziehen.
6. Organe des Vereins
a) die Generalversammlung
b) der Vorstand
c) der Serveradministrator
d) das [z]-Gremium
e) die Spehounen
f) die Revisoren
7. Die Generalversammlung
Das oberste Organ des Vereins ist die Generalversammlung. Eine ordentliche Generalversammlung findet jĂ€hrlich im Sommer in folgenden TenĂŒ statt: Alle 4 ExtremitĂ€ten mĂŒssen jeweils mindestens zu 50% unbekleidet sein.
Zur Generalversammlung werden die Mitglieder 4 Wochen im Voraus elektronisch eingeladen, unter Beilage der Traktandenliste. 1 Woche im Voraus wird die durch eventuelle AntrÀge bereicherte Traktandenliste versendet. Die GV wÀhlt jÀhrlich den Vorstand, den Admin sowie die Revisoren. Der GV obliegt die Abnahme der Jahresrechnung und des Revisorenberichtes.
Die GV behandelt Ausschlussrekurse. An der GV besitzt jeder Mitglied eine Stimme; die Beschlussfassung erfolgt mit einfachem Mehr.
8. Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem PrĂ€sidenten, dem Aktuar und dem Kassier. Der Vorstand vertritt den Verein nach aussen und fĂŒhrt die laufenden GeschĂ€fte.
9. Der Serveradministrator
Der Serveradministrator kĂŒmmert sich um die technischen Belange des Serverbetriebes. Der Serveradministrator besitzt als alleiniges Mitglied die vollen Rechte auf dem Server.
10. Das [z]-Grermium
Die Mitglieder des [z]-Grermium besitzen als einzige Mitglieder des Vereins das Recht sich im Internet oder auf ihrer Kleidung mit einem [z] zu schmĂŒcken, sowie werden bei ihrer Aufnahme in das [z]-Grermium automatisch Teil der Spehounen. Mitglieder des [z]-Gremium sind die zum GrĂŒndungszeitpunkt zu definierenden Vereinsmitglieder, welche traditionellerweise dieses Recht bereits ausĂŒbten. Ăber Aufnahmen und Ausschluss von Vereinsmitglieder in das [z]-Grermium entscheidet die Mehrheit des gesamten [z]-Grermium.
11. Die Spehounen
Die Spehounen bestehen aus Mitgliedern des Vereins welche zusĂ€tzliche Rechte und Privilegien auf dem Server und der WebSite besitzen. Gegen die Mitgliedschaft eines Mitglieds in der Gruppe der Spehounen hat der Serveradministrator ein zu begrĂŒndendes Vetorecht. Der Vorstand definiert die zusĂ€tzlichen Rechte und Privilegien, der Serveradministrator und GV haben ein Vetorecht. Die Aufnahme und den Ausschluss aus der Gruppe der Spehounen regelt der Vorstand.
12. Die Revisoren
Die GV wĂ€hlt jĂ€hrlich einen Revisor, welcher die BuchfĂŒhrung kontrolliert und mindestens einmal jĂ€hrlich eine Stichkontrolle durchfĂŒhrt.
13. Notfallrecht
Um eine Ăbernahme des Vereins und Missbrauch der Infrastruktur zu verhindern, behĂ€lt sich das [z]-Gremium vor durch eine 2/3 Mehrheit die Statuten Ă€ndern. Das [z]-Gremium behĂ€lt sich ausserdem ein Vetorecht bei einer StatutenĂ€nderung welche das Notfallrecht betrifft. Zur Anwendung gelangt dieses Vetorecht nur, wenn innerhalb von 2 Wochen nach der StatutenĂ€nderung eine 2/3 Mehrheit des [z]-Gremiums der Anwendung dieses Rechts zustimmt.
14. Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann mit einfacher Mehrheit beschlossen werden, wenn drei Viertel aller Mitglieder an der Versammlung teilnehmen.
Nehmen weniger als drei Viertel aller Mitglieder an der Versammlung teil, ist innerhalb eines Monats eine zweite Versammlung abzuhalten. An dieser Versammlung kann der Verein auch dann aufgelöst werden, wenn weniger als drei Viertel der Mitglieder anwesend sind.
Bei einer Auflösung des Vereins fÀllt das Vereinsvermögen an *insert npo org here*
15. Haftung
FĂŒr die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
16. Unterschrift
Der Verein wird verpflichtet im Rahmen der laufenden GeschĂ€fte durch Einzelunterschrift eines Vorstandsmitgliedes, fĂŒr grössere Ausgaben ist eine Unterschrift von zwei Vorstandsmitgliedern nötig.
17. Dienstleistungen
Der Vorstand kann, sofern der Zweck des Betriebes der Website genannt zooomclan.org sowie deren Dienstleistungsangebot, nicht beeintrÀchtigt wird, Drittpersonen Dienstleistungen anbieten.
18. Inkrafttreten
Diese Statuten sind an der GrĂŒndungsversammlung vom 17. Dezember 2005 angenommen worden; sie sind mit diesem Datum in Kraft getreten.
Der Verein wird, etwas Anderes kann ich bis jetzt nirgends lesen, am 17. Dezember am VereinsgrĂŒndung-Event gegrĂŒndet. Es kann aber sein, dass wir den noch verschieben, weil wichtige Leute nicht anwesend sein können.
Die Statuten stehen zur Diskussion und mĂŒssen bis zur GrĂŒndung in 1.0 vorliegen.
beim event steht 19:00. ich denke mal, wir werden uns am bahnhof sg treffen. wie ueblich halt. und da es sich um eine vereinsgruendung handelt, bei der sowieso viel alk konsumiert wird, darfst du auch restalkohol haben. aber vergiss nicht wieder deinen kopf, sonst kannst du den alk nicht einfuellen.
wir könnten uns die location, an der wir den verein konkret grĂŒnden, aber auch vielleicht noch vorgĂ€ngig ĂŒberlegen.
kuhl wĂ€r z.b. die aussicht auf sg von den weihern aus, und dort hat es ein resti, das eh nicht abgeneigt ist, einen saal fĂŒr uns bereitzustellen =)
oder wir geben dem hörnli nochmals eine chance, aber dann kommt rugi nicht mit.
oder wir machen fett feuer im wald und schlitzen dort "durchsichtiges" fondue hehe.
oder wir gehen endlich mal nachschauen, was es fĂŒr eine beiz ist, die man von der graben aus sieht, die mit der glaskuppel aufm dach.
oder wir mieten die graben, sei anscheinend keine grosse sache, das teure sind nur immer die bands (und da haben wir ja selber eine).
oder wir grĂŒnden die hagwaar in einem tabledance schuppen hĂ€hĂ€.
- Betrieb und Finanzierung des Vereinseigenen WebServers.
- Betrieb einer Website genannt zooomclan.org. Das Angebot von zooomclan.org wird durch den Vorstand definiert.
- Der Verein hat weiter zum Ziel die zum grĂŒndungszeitpunkt bestehenden Traditionen in Zukunft weiter zu pflegen. Zu diesen gehören u.a.:
- Organisation AnlÀssen, insbsonders Lan Parties.
- Gemeinsamer Besuch von AnlÀssen.
- Einem monatlichen Treffen am 23. des Monates um 19:00 (CET) am Hauptbahnhof St. Gallen.
Der Verein ist ĂŒberdies politisch und konfessionell neutral.
Der Verein hat weiter zum Ziel, die zum GrĂŒndungszeitpunkt bestehenden Traditionen in Zukunft weiter zu pflegen. Zu diesen gehören u.a.:
- Organisation von AnlÀssen, insbesondere Lan-Parties.
- Gemeinsamer Besuch von AnlÀssen.
- Ein monatliches Treffen am 23. des Monates um 19:00 (CET) am Hauptbahnhof St. Gallen.
Es gibt kein KĂŒrzel fĂŒr die Sommer/Winterzeit, weil sich das nicht nach Zeitzonen, sondern nach LĂ€ndern richtet, die je nachdem CEST haben oder nicht.
3. Mittel
Zur Verfolgung des Zweckes des Betriebes des WebServers verfĂŒgt der Verein ĂŒber die BeitrĂ€ge der Mitglieder sowie ĂŒber eventuelle EinkĂŒnfte anderer VereinsaktivtĂ€ten. Ăber die Verwendung eventueller ĂberschĂŒsse, welche nicht fĂŒr den Betriebes des Webervers, sowie entsprechender RĂŒcklagen, benötigt werden, verfĂŒgt, im sinne der Vereinszwecke, die GV. Andere VereinsaktivitĂ€ten mĂŒssen kostendeckend sein. Der Verein kann ĂŒberdies Zuwendendungen aller Art entgegennehmen, insbesonders auch MehrbeitrĂ€gen von Mitgliedern aller Art.
will konkret heissen: fraggeria machen wir auch ĂŒber den Verein, die fraggeria muss aber kostendeckend sein, heisst weiter: die monatlichen serverbeitrĂ€ge werden nicht fĂŒr die fraggeria verwendet.
..im Idealfall.. Heisst aber auch dass wenn die Fraggeria nicht kostendeckend ist, dass die BeitrÀge gezwungenermassen verwendet werden, nehm ich mal an?
Nein, nicht gezwungenermassen. Aber wenn nach RĂŒckstellung von RĂŒcklagen noch ĂberschĂŒsse am Start sind, kann die GV darĂŒber entscheiden, z.B. eine Defizitgarantie von CHF X.- zu bieten.
wie kannst du die fraggeria ĂŒber den verein machen, aber die haftung ausschliessen? wenn du als verein ein Zeppelin mietest fĂŒr die LAN und die Einnahmen nicht reichen wird einfach der Verein betrieben..
ja. soll einfach heissen: wenn nicht die noetigen vorkehrungen getroffen werden, dass z.b. die fraggeria kostendeckend wird, ist das scheisse, und die verantwortlichen muessen je nach dem selber haften. ist nicht ganz einfach, das zu regeln, aber wir wollten einfach klarstellen, dass die beitraege nicht fuer unser bier verwendet werden.
Zur Verfolgung des Zweckes des Betriebes des WebServers verfĂŒgt der Verein ĂŒber die BeitrĂ€ge der Mitglieder sowie ĂŒber eventuelle EinkĂŒnfte anderer VereinsaktivitĂ€ten. Ăber die Verwendung eventueller ĂberschĂŒsse, welche nicht fĂŒr den Betrieb des Webervers, sowie entsprechender RĂŒcklagen, benötigt werden, verfĂŒgt, im Sinne der Vereinszwecke, die GV. Andere VereinsaktivitĂ€ten mĂŒssen kostendeckend sein. Der Verein kann ĂŒberdies Zuwendendungen aller Art entgegennehmen, insbesondere auch MehrbeitrĂ€ge von Mitgliedern aller Art.
Der Vorstand kann bei guter Finanzlage jĂ€hrlich bis zu 10%, aber maximal CHF 200.-, von den der GV zur Verwaltung unterliegenden ĂberschĂŒssen, im Sinne des Vereinszwecks selbstĂ€ndig verwalten.
4. Mit- und ohnegliedschaften
Aufnahmegesuche sind an ein Vorstandsmitglied zu richten; ĂŒber die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
Der Aktuar pflegt eine Liste ĂŒber die aktuellen MitgliederbestĂ€nde und deren Eintrittsdatum sowie deren elektronische Kontaktmöglichkeit.
Jede natĂŒrliche und juristische Person kann Vereinsmitglied werden. Die MitgliederbeitrĂ€ge betragen Fr. 10.- pro Monat, dies ist der Maximalbeitrag, weitergehende Zuwendungen werden als Spenden betrachtet.
Ăber die einzelnen Formulierungen können wir sicher streiten, aber ohne irgendeinen rossen Scheiss in den Statuten grĂŒnden wir - zur Erinnerung: der zooomclan (!) - ganz sicher keinen Verein.
Aber wir wollen ja alles hinderschi und fĂŒrschi durchgekaut haben, bevor wir ihnen die 1.0 verleihen (sonst gibt's an der ersten GV schon andersch AntrĂ€ge und somit Arbeit hehe). Drum muss man die Unaufmerksamen noch mit der Nase drauf stossen ;-)
An mir soll's ja nicht liegen, sowas in die Statuten aufzunehmen.
Und der Name fĂŒr die Spehounen ist mir eigentlich ziemlich Schnurz, weil ich mir gar keinen normalen vorstellen kann... "Die Mehrberechtigten" oder "Die MöglichkeitsergĂ€nzten" wĂ€re ja auch kabutt, obwohl es genau das ist. Von mir aus können wir denen auch "Die Warmduscher" sagen. Oder "Apfelstrudel" oder "Pornstars" hĂ€hĂ€.
Ich wĂ€r fĂŒr "Die MöglichkeitsergĂ€nzten", wobei dass irgendwie nicht recht zu Vorstand und Gremium passt. Allerdings fĂ€llt mir grad nichts ein, was passender wĂ€re.
Die MitgliederbeitrÀge betragen Fr. 10.- pro Monat. Dies ist der Maximalbeitrag, weitergehende Zuwendungen werden als Spenden betrachtet.
und wegen des "humors": es war so schon schwierig, ueber so lange zeit leistungsfaehig zu bleiben. da mussten so sachen einfach sein. mein votum ist natuerlich, dass das nicht in die statuten kommt.
aber wie ihr vielleicht mitgekriegt habt, ist das eine urversion, die hauptsaechlich der diskussion dienen soll, und nicht die serioese endversion. z.b. spehounen heissen die leute eigentlich auch nur, weil wir schwierigkeiten hatten, einen namen zu finden, und keine zeit verschwenden wollten.
5. Austritt und Ausschluss
Ein Austritt ist jederzeit möglich. Der Austritt muss mit einer Frist von mindestens 1 Monat auf ein Monatsende elektronisch eingereicht werden. Ein Mitglied kann jederzeit mit Grundangabe aus dem Verein ausgeschlossen werden. Ein Mitglied kann den Ausschlussentscheid an die Generalversammlung weiterziehen.
5. Austritt und Ausschluss
Ein Austritt ist jederzeit möglich. Der Austritt muss mit einer Frist von mindestens 1 Monat auf ein Monatsende elektronisch eingereicht werden. Ein Mitglied kann jederzeit mit Grundangabe aus dem Verein ausgeschlossen werden. Der Vorstand fÀllt den Ausschlussentscheid; Ein Mitglied kann den Ausschlussentscheid an die Generalversammlung weiterziehen.
Das oberste Organ des Vereins ist die Generalversammlung. Eine ordentliche Generalversammlung findet jĂ€hrlich im Sommer in folgenden TenĂŒ statt: Alle 4 ExtremitĂ€ten mĂŒssen jeweils mindestens zu 50% unbekleidet sein.
Zur Generalversammlung werden die Mitglieder 4 Wochen im Voraus elektronisch eingeladen, unter Beilage der Traktandenliste. 1 Woche im Voraus wird die durch eventuelle AntrÀge bereicherte Traktandenliste versendet. Die GV wÀhlt jÀhrlich den Vorstand, den Admin sowie die Revisoren. Der GV obliegt die Abnahme der Jahresrechnung und des Revisorenberichtes.
Die GV behandelt Ausschlussrekurse. An der GV besitzt jedes Mitglied eine Stimme; die Beschlussfassung erfolgt mit einfachem Mehr.
8. Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem PrĂ€sidenten, dem Aktuar und dem Kassier. Der Vorstand vertritt den Verein nach aussen und fĂŒhrt die laufenden GeschĂ€fte.
9. Der Serveradministrator
Der Serveradministrator kĂŒmmert sich um die technischen Belange des Serverbetriebes. Der Serveradministrator besitzt als alleiniges Mitglied die vollen Rechte auf dem Server.
10. Das [z]-Grermium
Die Mitglieder des [z]-Grermium besitzen als einzige Mitglieder des Vereins das Recht sich im Internet oder auf ihrer Kleidung mit einem [z] zu schmĂŒcken, sowie werden bei ihrer Aufnahme in das [z]-Grermium automatisch Teil der Spehounen. Mitglieder des [z]-Gremium sind die zum GrĂŒndungszeitpunkt zu definierenden Vereinsmitglieder, welche traditionellerweise dieses Recht bereits ausĂŒbten. Ăber Aufnahmen und Ausschluss von Vereinsmitglieder in das [z]-Grermium entscheidet die Mehrheit des gesamten [z]-Grermium.
wenn er spielt wohl nicht, aber wenn er vom feld geht sicher :)
Entspricht es denn deiner Einstellung, soviele unnötige Regeln zu erlassen und diese dann noch schriftlich festzuhalten? Es gibt soweit ich weiss auch kein Gesetz gegen lautes Furzen in einem Restaurant, trotzdem hab ichs noch nie erlebt :) wÀr also unnötig
es ist eine statuarisch festgelegte regel, wie alles andere auch. 10 stutz beitrag kann man auch durchsetzen etc.
wir könnten es so rigoros durchsetzen, wie uns genehm ist; "bei nichtbeachtung erlischt die vereinsmitgliedschaft unwiderruflich per sofort."
ich fĂŒge mich wie piiper der mehrheit.
was schlussendlich in den statuten steht, das werden wir dann aber auch 1:1 durchsetzen, das möchte ich gerne noch gesagt haben.
sorry aber sowas riecht schon ein bisschen nach Nazi.. wollt ihr nicht noch spezielle Auszeichnungen machen die man sich an die Z Uniform klemmen kann wenn man schon 5 CSler getötet hat?
Ich habe leider auch dafĂŒr keine Mehrheit gefunden, geschweige denn dafĂŒr, ein Reglement zu schreiben, wie die ZĂ€hne des toten Feindes durchbohrt werden sollen, um sie dann auf die Halskette zu reihen.
Aber mir ist schleierhaft, wieso man meinen kann, etwas, das _gesetzlich geregelt ist_, nicht durchsetzen zu können. Wir sind hier nicht in einem instabilen korrupten Staat, sondern in der Schweiz.
11. Die Spehounen
Die Spehounen bestehen aus Mitgliedern des Vereins welche zusĂ€tzliche Rechte und Privilegien auf dem Server und der WebSite besitzen. Gegen die Mitgliedschaft eines Mitglieds in der Gruppe der Spehounen hat der Serveradministrator ein zu begrĂŒndendes Vetorecht. Der Vorstand definiert die zusĂ€tzlichen Rechte und Privilegien, der Serveradministrator und GV haben ein Vetorecht. Die Aufnahme und den Ausschluss aus der Gruppe der Spehounen regelt der Vorstand.
Ich finde, sie sollten ihren Namen nicht von der Eigenschaft abgeleitet bekommen, also dass sie "besser" oder "privilegiert" oder so sind, als andere Mitglieder.
Es gibt so viele Wörter...
Zapfen
Rad
Deckel
Flasche
Pfarrer
Ruedi
KausalitÀt
Jebemti
Wir könnten diese Gruppe auch an jeder GV umbenennen...
12. Die Revisoren
Die GV wĂ€hlt jĂ€hrlich einen Revisor, welcher die BuchfĂŒhrung kontrolliert und mindestens einmal jĂ€hrlich eine Stichkontrolle durchfĂŒhrt.
Also es wÀr mir Recht, wenn die Revisoren weder Pfader (oder zumindest keine Falkies) noch Kern-Zorger wÀren. Und vielleicht auch nicht z.B. die Freundin vom Aktuar, oder was weiss ich.
Man könnte ja unter einer Decke stecken und Stutz veruntreuen, nöd wohr.
Man könnte auch sagen, sie sollen nicht verwandt sein mit den aktiven Vereinsmitgliedern, aber man kann es auch ĂŒbertreiben. Schliesslich wollen wir ja bis in so ca. einer Woche auch zwei (oder?) Personen fĂŒr dieses Amt finden. Obwohl es vom Aufwand her sicher eine Person machen könnte, finde ich zwei besser, weil sie es dann noch gemĂŒtlicher haben, und die jĂ€hrlich einmal anfallende Revision zusammen an einem Nachmittag mit Kaffee und Kuchen machen können. Dann freut man sich doch mehr drauf, wie wenn man es im stillen KĂ€mmerchen tun muss.
du willst 2 freiwillige mit den von dir genannten einschrĂ€nkungen finden ? die dann jĂ€hrlich sich durch den zorg konto-Ordner quĂ€len und dann auch noch eine qualifizierte aussage ĂŒber diesen machen können ??
und ich hoffe mal nicht, dass die freundin vom kassier mit dem aktuar unter einer decke steckt !
HĂ€hm jo ist zwar noch schwierig, gell. Naja, das macht man glaubs so, dass die Revisoren zumindest von etwas weiter weg kommen.
WĂ€r aber auch recht, wenn es "normale Zorger" sind.
Mir geht jetzt spontan grad Ti durch den Kopf, der BĂ€nkler ist, und ebenso glaubs seine Freundin, und die wĂŒrden das doch eh noch immer mal freiwillig machen.
bzw. genau das thema. ich bin gegen eine einschraenkung: wenn sich ein z meldet, und dem nicht getraut wird, soll sich halt jemand anderes waehlen lassen.
Ne ists nicht. Stell dir das mal vor, dann mĂŒsste jeder Verein eine Revisionsstelle bezahlen.
AFAIK darf der Revisor keine Vorstandsfunktionen inne haben. Es geht ja darum, zu kontrollieren dass der Vorstand mit dem Geld des Vereins kein mist macht, was generell die Mitglieder betrifft, somit machts Sin wenn der Revisor ein Mitglied und nicht Vorstand ist.
13. Notfallrecht
Um eine Ăbernahme des Vereins und Missbrauch der Infrastruktur zu verhindern, behĂ€lt sich das [z]-Gremium vor durch eine 2/3 Mehrheit die Statuten Ă€ndern. Das [z]-Gremium behĂ€lt sich ausserdem ein Vetorecht bei einer StatutenĂ€nderung welche das Notfallrecht betrifft. Zur Anwendung gelangt dieses Vetorecht nur, wenn innerhalb von 2 Wochen nach der StatutenĂ€nderung eine 2/3 Mehrheit des [z]-Gremiums der Anwendung dieses Rechts zustimmt.
das ganze tönt krass, ich weiss. aber wir wollen einfach verhindern, dass irgendwelche spasten den verein hijacken und dialer auf zooomclan.org verteilen.
Um eine Ăbernahme des Vereins und Missbrauch der Infrastruktur zu verhindern, behĂ€lt sich das [z]-Gremium vor, durch eine 2/3-Mehrheit die Statuten zu Ă€ndern. Das [z]-Gremium behĂ€lt sich ausserdem ein Vetorecht bei einer StatutenĂ€nderung, welche das Notfallrecht betrifft, vor. Zur Anwendung gelangt dieses Vetorecht nur, wenn innerhalb von 2 Wochen nach der StatutenĂ€nderung eine 2/3-Mehrheit des [z]-Gremiums der Anwendung dieses Rechts zustimmt.
14. Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann mit einfacher Mehrheit beschlossen werden, wenn drei Viertel aller Mitglieder an der Versammlung teilnehmen.
Nehmen weniger als drei Viertel aller Mitglieder an der Versammlung teil, ist innerhalb eines Monats eine zweite Versammlung abzuhalten. An dieser Versammlung kann der Verein auch dann aufgelöst werden, wenn weniger als drei Viertel der Mitglieder anwesend sind.
Bei einer Auflösung des Vereins fÀllt das Vereinsvermögen an *insert npo org here*
Oder wir bauen berts einwand 82608 hier ein. wird dann aber recht brisant einen orga fĂŒr eine fraggeria zu finden wenn er privat haftet. ok. hat er zwar schon immer getan, aber er wusste es nicht. oder konnte es nicht in unseren eigenen statuten nachlesen.
16. Unterschrift
Der Verein wird verpflichtet im Rahmen der laufenden GeschĂ€fte durch Einzelunterschrift eines Vorstandsmitgliedes, fĂŒr grössere Ausgaben ist eine Unterschrift von zwei Vorstandsmitgliedern nötig.
Der Verein wird verpflichtet, im Rahmen der laufenden GeschĂ€fte, durch Einzelunterschrift eines Vorstandsmitgliedes. FĂŒr grössere Ausgaben ist die Unterschrift von zwei Vorstandsmitgliedern nötig.
ich wuerde zusaetzlich eher "ausserordentliche Ausgaben" schreiben.
17. Dienstleistungen
Der Vorstand kann, sofern der Zweck des Betriebes der Website genannt zooomclan.org sowie deren Dienstleistungsangebot, nicht beeintrÀchtigt wird, Drittpersonen Dienstleistungen anbieten.
Der Vorstand kann, sofern der Betrieb der Website genannt zooomclan.org sowie deren Dienstleistungsangebot nicht beeintrÀchtigt wird, Drittpersonen Dienstleistungen anbieten.
aso... wer entscheidet ueber die finanzielle frage bei dienstleistungen?
jo dacht mir so der vorstand. wenn mÀtte ein blog will, brauchen wir hoffentlich nicht noch eine gv dazu. und eine generelle preisliste könnt auch noch kritisch ÀÀh kryptisch werden.
18. Inkrafttreten
Diese Statuten sind an der GrĂŒndungsversammlung vom 17. Dezember 2005 angenommen worden; sie sind mit diesem Datum in Kraft getreten.
Grosse Ungereimtheiten haben wir nicht mehr zu verzeichnen, oder?
Dann könnten wir morgen Freitag nÀmlich eine Version 0.8 zusammenbauen.
Letzte inhaltliche Uneinigkeiten bereinigen wir dann bis Sonntag Abend in der 0.9, und bis zur 1.0 am Donnerstag haben wir dann auch sprachlich einen Leckerbissen.
bin zwar nicht sicher, ob es ueberhaupt nochmal eine echte sitzung dafuer braucht. eigentlich sollte soweit alles klar sein, denke ich (bis auf den namen der spehounen).
es wÀre noch lÀss, einen paragraphen zum thema konto zu haben. so im stil von: die vorstandsmitglieder sind die konto-unterzeichner (oder halt: der kassier muss sicher einer der unterzeichner sein. je nach dem halt.).
"17. Vereinskonto
Die Vorstandsmitglieder sind bei der Konto-verwaltenden Gesellschaft als Verwalter des Vereinskontos eingetragen. Bei Ănderungen im Vorstand werden diese Ănderungen innerhalb eines Monats auf die Kontodaten ĂŒbertragen."
BS. Anscheinend ist bei einem Vereinskonto nur der Kassier eingetragen.
Also:
"17. Vereinskonto
Der Kassier ist bei der Konto-verwaltenden Gesellschaft als Verwalter des Vereinskontos eingetragen. Bei einem Wechsel des Kassiers wird die Ănderung innerhalb eines Monats auf die Kontodaten ĂŒbertragen."
Es ist nun an der Zeit, dass die interessierten Aktiven den Konsens finden, wer von Ihnen von der GrĂŒndungsversammlung an bis mindestens zur ersten GV im Sommer - wo natĂŒrlich wieder-, ab- und neugewĂ€hlt werden kann - die Ămter PrĂ€sident, Kassier und Aktuar ĂŒbernimmt.
Hierzu ist der IRC oder ein RL-Treffen wohl besser geeignet als das Forum. Es wÀre wohl auch nicht schlecht, wenn wir diese erste Zusammenstellung bis ca. Mitte Woche am Start hÀtten, damit die Basis auch Bescheid weiss, bevor sie sich auf eine Mitgliedschaft einlÀsst.
1. Name und Sitz
Unter dem Namen "zooomclan - Verein" besteht ein Verein im Sinne der Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in St. Gallen.
2. Zwecke
- Betrieb und Finanzierung des Vereinseigenen Servers.
- Betrieb einer Website genannt zooomclan.org. Das Angebot von zooomclan.org wird durch den Vorstand definiert.
Der Verein hat weiter zum Ziel, die zum GrĂŒndungszeitpunkt bestehenden Traditionen in Zukunft weiter zu pflegen. Zu diesen gehören u.a.:
- Organisation von AnlÀssen, insbesondere Lan-Parties.
- Gemeinsamer Besuch von AnlÀssen.
- Ein monatliches Treffen am 23. des Monates um 19:00 (Ortszeit) am Hauptbahnhof St. Gallen.
Der Verein ist ĂŒberdies politisch und konfessionell neutral.
3. Mittel
Zur Verfolgung des Zweckes des Betriebes des WebServers verfĂŒgt der Verein ĂŒber die BeitrĂ€ge der Mitglieder sowie ĂŒber eventuelle EinkĂŒnfte anderer VereinsaktivitĂ€ten. Ăber die Verwendung eventueller ĂberschĂŒsse, welche nicht fĂŒr den Betrieb des Webervers, sowie entsprechender RĂŒcklagen, benötigt werden, verfĂŒgt, im Sinne der Vereinszwecke, die GV. Andere VereinsaktivitĂ€ten mĂŒssen kostendeckend sein. Der Verein kann ĂŒberdies Zuwendendungen aller Art entgegennehmen, insbesonders auch MehrbeitrĂ€ge von Mitglieder.
4. Mitglieder
Aufnahmegesuche sind an ein Vorstandsmitglied zu richten; ĂŒber die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
Der Aktuar pflegt eine Liste ĂŒber die aktuellen MitgliederbestĂ€nde und deren Eintrittsdatum sowie deren elektronische Kontaktmöglichkeit.
Jede natĂŒrliche und juristische Person kann Vereinsmitglied werden. Die MitgliederbeitrĂ€ge betragen Fr. 10.- pro Monat. Dies ist der Maximalbeitrag, weitergehende Zuwendungen werden als Spenden betrachtet.
5. Austritt und Ausschluss
Ein Austritt ist jederzeit möglich. Der Austritt muss mit einer Frist von mindestens 1 Monat auf ein Monatsende elektronisch eingereicht werden. Ein Mitglied kann jederzeit mit Grundangabe aus dem Verein ausgeschlossen werden. Der Vorstand fÀllt den Ausschlussentscheid; Ein Mitglied kann den Ausschlussentscheid an die Generalversammlung weiterziehen.
6. Organe des Vereins
a) die Generalversammlung
b) der Vorstand
c) der Serveradministrator
d) das [z]-Gremium
e) die Spehounen
f) die Revisoren
7. Die Generalversammlung
Das oberste Organ des Vereins ist die Generalversammlung. Eine ordentliche Generalversammlung findet jĂ€hrlich im Sommer in folgenden TenĂŒ statt: Alle 4 ExtremitĂ€ten mĂŒssen jeweils mindestens zu 50% unbekleidet sein.
Zur Generalversammlung werden die Mitglieder 4 Wochen im Voraus elektronisch eingeladen, unter Beilage der Traktandenliste. 1 Woche im Voraus wird die durch eventuelle AntrÀge bereicherte Traktandenliste versandt. Die GV wÀhlt jÀhrlich den Vorstand, den Serveradministrator sowie die Revisoren. Der GV obliegt die Abnahme der Jahresrechnung und des Revisorenberichtes.
Die GV behandelt Ausschlussrekurse. An der GV besitzt jeder Mitglied eine Stimme; die Beschlussfassung erfolgt mit einfachem Mehr.
8. Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem PrĂ€sidenten, dem Aktuar und dem Kassier. Der Vorstand vertritt den Verein nach aussen und fĂŒhrt die laufenden GeschĂ€fte.
9. Der Serveradministrator
Der Serveradministrator kĂŒmmert sich um die technischen Belange des Serverbetriebes. Der Serveradministrator besitzt als alleiniges Mitglied die vollen Rechte ("root") auf dem Server.
10. Das [z]-Grermium
Die Mitglieder des [z]-Grermium besitzen dĂŒrfen sich im Internet oder auf ihrer Kleidung mit einem [z] schmĂŒcken, sowie werden bei ihrer Aufnahme in das [z]-Grermium automatisch Teil der Spehounen. Mitglieder des [z]-Gremium sind die zum GrĂŒndungszeitpunkt zu definierenden Vereinsmitglieder, welche traditionellerweise dieses Recht bereits ausĂŒbten. Ăber Aufnahmen und Ausschluss von Vereinsmitglieder in das [z]-Grermium entscheidet die Mehrheit des gesamten [z]-Grermium.
11. Die Spehounen
Die Spehounen bestehen aus Mitgliedern des Vereins welche zusĂ€tzliche Rechte und Privilegien auf dem Server und der WebSite besitzen. Gegen die Mitgliedschaft eines Mitglieds in der Gruppe der Spehounen hat der Serveradministrator ein zu begrĂŒndendes Vetorecht. Der Vorstand definiert die zusĂ€tzlichen Rechte und Privilegien, der Serveradministrator und GV haben ein Vetorecht. Die Aufnahme und den Ausschluss aus der Gruppe der Spehounen regelt der Vorstand.
12. Die Revisoren
Die GV wĂ€hlt jĂ€hrlich einen Revisor, welcher die BuchfĂŒhrung kontrolliert und mindestens einmal jĂ€hrlich eine Stichkontrolle durchfĂŒhrt. Der Revisor darf nicht gleichzeitig Mitglied des Vorstandes sein.
13. Notfallrecht
Um eine Ăbernahme des Vereins und Missbrauch der Infrastruktur zu verhindern, behĂ€lt sich das [z]-Gremium vor, durch eine 2/3-Mehrheit die Statuten zu Ă€ndern. Das [z]-Gremium behĂ€lt sich ausserdem ein Vetorecht bei einer StatutenĂ€nderung, welche das Notfallrecht betrifft, vor. Zur Anwendung gelangt dieses Vetorecht nur, wenn innerhalb von 2 Wochen nach der StatutenĂ€nderung eine 2/3-Mehrheit des [z]-Gremiums der Anwendung dieses Rechts zustimmt.
14. Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann mit einfacher Mehrheit beschlossen werden, wenn drei Viertel aller Mitglieder an der Versammlung teilnehmen.
Nehmen weniger als drei Viertel aller Mitglieder an der Versammlung teil, ist innerhalb eines Monats eine zweite Versammlung abzuhalten. An dieser Versammlung kann der Verein auch dann aufgelöst werden, wenn weniger als drei Viertel der Mitglieder anwesend sind.
Bei einer Auflösung des Vereins geht das Vereinsvermögen an *insert npo org here*
15. Haftung
FĂŒr die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen, ausser Mitglieder welche andere VereinsaktivitĂ€ten organisieren, welche nicht dem PrimĂ€rzweck entsprechen, haften fĂŒr eventuell entstehende Kosten.
16. Unterschrift
Der Verein wird verpflichtet im Rahmen der laufenden GeschĂ€fte durch Einzelunterschrift eines Vorstandsmitgliedes, fĂŒr ausserordentliche Ausgaben ist eine Unterschrift von zwei Vorstandsmitgliedern nötig.
17. Vereinskonto
Der Kassier ist bei der Konto-verwaltenden Gesellschaft als Verwalter des Vereinskontos eingetragen. Bei einem Wechsel des Kassiers wird die Ănderung innerhalb eines Monats auf die Kontodaten ĂŒbertragen.
18. Dienstleistungen
Der Vorstand kann, sofern der Zweck des Betriebes der Website genannt zooomclan.org sowie deren Dienstleistungsangebot, nicht beeintrÀchtigt wird, Drittpersonen Dienstleistungen anbieten. Die Konditionen definiert der Vorstand.
19. Inkrafttreten
Diese Statuten sind an der GrĂŒndungsversammlung vom 23. Dezember 2005 angenommen worden; sie sind mit diesem Datum in Kraft getreten.
14. Wir brauchen ne scheiss NPO
15. Gehts so ? Siehe 3.
12. Revisor: eigentlich scheissegal. kein vorstand. einer oder 2 ?
11. Namen bitte. aber schnell !
10. Habs mal abgeschwÀcht. Besser ?
3. hab mal den 15. angepasst.
der Rest waren eigentlich IMHO nur Formanpassungen. so. discuss. :-)
Die NPO könnte doch auch bei der Auflösung durch den Vorstand bestimmt werden. Ist eh viel besser, da sonst eine Ănderung der NPO gleich eine StatutenĂ€nderung brĂ€uchte.
NatĂŒrlich sind diese grossen Organisationen wichtig. Es ist jetzt die Frage, ob wir die eh schon bekannten und funktionierenden Organisationen unterstĂŒtzen wollen, oder aber kleine, um die Existenz ringende Dinge, denen ein Server und etwas Kapital vielleicht Leben anstatt Tod bedeutet. OK, etwas dramatisch ausgedrĂŒckt ;-)
Kleine Softwareprojekte, deren Server geslashdotted wird, oder die sich einfach so immer grösserer Beliebtheit erfreuen und mehr Ressourcen brauchen, die hĂ€tten - wenn sie denn schön genug sind um von uns als unterstĂŒtzenswert angesehen zu werden - unser Vermögen eigentlich nötiger als die "Riesen".
Bittorrent ist sowas. Bram Cohen hat das mal entwickelt, und mittlerweile kann man die meisten Linux Distros ĂŒber dieses Protokoll runterladen, und BBC prĂŒft gerade, ob sie nicht ihre Sendungen so anbieten will. Im Anfangsstadium hatte der Bram sicher ab und zu mal einen Engpass und machte einen Spendenaufruf, also könnt ich mir jedenfalls gut vorstellen.
Ich bin da zu wenig der Chef, um jetzt grad Projekte zu nennen, die kurz vor der "Explosion" stehen und die Welt bereichern werden. Ausserdem mĂŒssten wir so eines dann wirklich zum Zeitpunkt der Auflösung bestimmen.
Aber ich wollte den Gedanken mal aufwerfen.
Wir hĂ€tten ja auch ein fertiges PHP-Forum bei einem Clan-Webspace-Anbieter rupfen können, und damit die mit ein paar FrĂ€nkli unterstĂŒtzt, und damit im weitesten Sinne auch die LAN-Szene. Aber das wollten wir nicht, und wir haben was Fetteres aufgebaut.
Ich finde es wichtig genug, wohin unser Vermögen eventuell dereinst mal gehen wird, dass es einer StatutenĂ€nderung wĂŒrdig ist.
Und falls es denn mal dazu kommen sollte, nehmen wir mal an in 10 Jahren, könnte es ja durchaus sein, dass wir einige Tausender zusammenhaben. Wenn dann 3 Leute in der Hitze des Auflösungsgefechts die Macht haben, dĂŒrfte das zu Spannungen fĂŒhren.
was ich nid schnall isch weshalb 3/4 vo de lĂŒt e vereinsuflösig erzwinnge sötted chöne? solang 3 lĂŒt do sind chan de verein bestoh. wer nöd debi si will muess en jo nöd uflöse sondern ustrette
und was mached die letschte 3 lĂŒt ? die auflösungsklausel ist einfach da damit das ding theoretisch ein ende nehmen könnte. ich dachte da weniger an eine erzwungene auflösung sondern an ein friedliches ende. und die auflösung erlaubt es uns bereits heute den server einer gemeinen nĂŒtzlichen organisation zuzsprechen, ansonten mĂŒsste die 3 letzten dann das ding versteigern und die kohle versaufen, was aber nach dem zweck auch nicht geht. (der verein existiert dann ja immer noch und das besĂ€ufnis darf nicht auf des servers kosten stattfinden.)
ne aber das ist doch verankert das bei einer allfĂ€lligen auflösung das geld fĂŒr einen nĂŒtzliche organisiation zugesprochen wird. Ich meine nur ein kleiner streit könnte da auslöser sein.
wenn der streit ein ausmass annnimmt, dass 3/4 der leute den bettel hinwerfen wollen und den spass vernichten wollen, dann solls imho so sein. (eine auflösung bedeutet auch dass das ganze einen gewissen endgĂŒltigen charakter hat und ich glaube auch dass wenn die situation eintritt das endgĂŒltige eine gute wahl ist.)
*paranoia* viel das grössere problem sehe ich darin, dass die NPO welche den Server bekommen soll uns joined, hijacked und auflöst um sich den server krallt. */paranoia*
Das oberste Organ des Vereins ist die Generalversammlung.
Heisst, die ĂŒbelsten Entscheidungen werden von der GV gefĂ€llt (Vereinsauflösung, Wahlen, Chindungen).
Eine ordentliche Generalversammlung findet jÀhrlich im Sommer
Wenn der zooomclan eine GV macht, schneit es im Sommer.
in folgenden TenĂŒ statt: Alle 4 ExtremitĂ€ten mĂŒssen jeweils mindestens zu 50% unbekleidet sein.
ExtremitĂ€ten == Arme und Beine. Heisst, kurze Hosen und T-Shirt anziehen, oder Jeans in der HĂ€lfte abschneiden und Pulli-Ărmel stĂ€ndig nach oben gekrempelt haben, oder Badehosen und kurzĂ€rmliges Hemd tragen.
ExtremitĂ€ten == Arme und Beine. Heisst, kurze Hosen und T-Shirt anziehen, oder Jeans in der HĂ€lfte abschneiden und Pulli-Ărmel stĂ€ndig nach oben gekrempelt haben, oder Badehosen und kurzĂ€rmliges Hemd tragen.
ohne statutenkonforme bekleidung laesst euch unser tuersteher, der football spielt und seine faust im schlaf einsetzen kann weil sie ein eigenes bewusstsein entwickelt hat, uebrigens nicht hinein.
im gegesatz zu dir hetter letschti gspielt und sich mit sine provokatione vo gegnerische jungs wit use ufs iis gwogt.. i mein, i wĂŒr jetz eme gegner wo am bode lit nöd no extra id eier chlĂŒbe.
da machtmer au nöd, mir hend so unsportlikes bi ĂŒs, wenn dĂ€ tschiini so ein isch luegen nöd mit respekt a sondern als scheiss grĂŒssige wo sich nöd beherrschĂ€ chan und zudem unterschriebt jedĂ€ footballspieler gwĂŒssi vertrĂ€g wonem bi so sache ziemlich hert chan dra neh. Er riskiert, dass dĂ€ verein nĂŒm dörf spiele weg so bullshit - aso wenn'd da als heldĂ€tat aluegsch oder als 'krass si' bezeichnisch bisch aber andersch ab vom weg.
En gegner wo scho am bodeliit - schliiiifts enart?
Ist jetzt ev. ein wenig eine komische Frage: Wird das Scholösschen sich mit solch einer Klientel anfreunden? Ich habe mal gehört, dass das eher ein wenig ein Speiseort fĂŒr besser Betuchte ist.
Tjo, wir sollten vielleicht einfach gesittet hineingehen und uns artig hinsetzen, dann geht das schon. Grad so blöd werden wir nicht tun, dass sie uns hinauswerfen.
dann hĂ€tte ich wahrscheinlich nicht gefragt. ausserdem wĂ€rs peinlich gewesen, wenn ich meinen schw*nz, ars*h, achselhöhlen und kĂ€se-fĂŒsse nicht bekleidet gehabt hĂ€tte, nur weil ich "extremitĂ€ten" falsch intepretiert hatte.