zorg.ch
#82518 by @ 10.12.2005 21:05, edited @ 10.12.2005 21:11 - nach oben -
zooomclan - Verein Statuten v0.1

1. Name und Sitz
Unter dem Namen "zooomclan - Verein" besteht ein Verein im Sinne der Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in St. Gallen.

2. Zwecke

- Betrieb und Finanzierung des Vereinseigenen WebServers.
- Betrieb einer Website genannt zooomclan.org. Das Angebot von zooomclan.org wird durch den Vorstand definiert.
- Der Verein hat weiter zum Ziel die zum grĂŒndungszeitpunkt bestehenden Traditionen in Zukunft weiter zu pflegen. Zu diesen gehören u.a.:
- Organisation AnlÀssen, insbsonders Lan Parties.
- Gemeinsamer Besuch von AnlÀssen.
- Einem monatlichen Treffen am 23. des Monates um 19:00 (CET) am Hauptbahnhof St. Gallen.
Der Verein ist ĂŒberdies politisch und konfessionell neutral.

3. Mittel
Zur Verfolgung des Zweckes des Betriebes des WebServers verfĂŒgt der Verein ĂŒber die BeitrĂ€ge der Mitglieder sowie ĂŒber eventuelle EinkĂŒnfte anderer VereinsaktivtĂ€ten. Über die Verwendung eventueller ÜberschĂŒsse, welche nicht fĂŒr den Betriebes des Webervers, sowie entsprechender RĂŒcklagen, benötigt werden, verfĂŒgt, im sinne der Vereinszwecke, die GV. Andere VereinsaktivitĂ€ten mĂŒssen kostendeckend sein. Der Verein kann ĂŒberdies Zuwendendungen aller Art entgegennehmen, insbesonders auch MehrbeitrĂ€gen von Mitgliedern aller Art.

4. Mit- und ohnegliedschaften

Aufnahmegesuche sind an ein Vorstandsmitglied zu richten; ĂŒber die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
Der Aktuar pflegt eine Liste ĂŒber die aktuellen MitgliederbestĂ€nde und deren Eintrittsdatum sowie deren elektronische Kontaktmöglichkeit.
Jede natĂŒrliche und juristische Person kann Vereinsmitglied werden. Die MitgliederbeitrĂ€ge betragen Fr. 10.- pro Monat, dies ist der Maximalbeitrag, weitergehende Zuwendungen werden als Spenden betrachtet.


5. Austritt und Ausschluss

Ein Austritt ist jederzeit möglich. Der Austritt muss mit einer Frist von mindestens 1 Monat auf ein Monatsende elektronisch eingereicht werden. Ein Mitglied kann jederzeit mit Grundangabe aus dem Verein ausgeschlossen werden. Ein Mitglied kann den Ausschlussentscheid an die Generalversammlung weiterziehen.

6. Organe des Vereins

a) die Generalversammlung
b) der Vorstand
c) der Serveradministrator
d) das [z]-Gremium
e) die Spehounen
f) die Revisoren

7. Die Generalversammlung

Das oberste Organ des Vereins ist die Generalversammlung. Eine ordentliche Generalversammlung findet jĂ€hrlich im Sommer in folgenden TenĂŒ statt: Alle 4 ExtremitĂ€ten mĂŒssen jeweils mindestens zu 50% unbekleidet sein.
Zur Generalversammlung werden die Mitglieder 4 Wochen im Voraus elektronisch eingeladen, unter Beilage der Traktandenliste. 1 Woche im Voraus wird die durch eventuelle AntrÀge bereicherte Traktandenliste versendet. Die GV wÀhlt jÀhrlich den Vorstand, den Admin sowie die Revisoren. Der GV obliegt die Abnahme der Jahresrechnung und des Revisorenberichtes.
Die GV behandelt Ausschlussrekurse. An der GV besitzt jeder Mitglied eine Stimme; die Beschlussfassung erfolgt mit einfachem Mehr.

8. Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem PrĂ€sidenten, dem Aktuar und dem Kassier. Der Vorstand vertritt den Verein nach aussen und fĂŒhrt die laufenden GeschĂ€fte.

9. Der Serveradministrator
Der Serveradministrator kĂŒmmert sich um die technischen Belange des Serverbetriebes. Der Serveradministrator besitzt als alleiniges Mitglied die vollen Rechte auf dem Server.

10. Das [z]-Grermium
Die Mitglieder des [z]-Grermium besitzen als einzige Mitglieder des Vereins das Recht sich im Internet oder auf ihrer Kleidung mit einem [z] zu schmĂŒcken, sowie werden bei ihrer Aufnahme in das [z]-Grermium automatisch Teil der Spehounen. Mitglieder des [z]-Gremium sind die zum GrĂŒndungszeitpunkt zu definierenden Vereinsmitglieder, welche traditionellerweise dieses Recht bereits ausĂŒbten. Über Aufnahmen und Ausschluss von Vereinsmitglieder in das [z]-Grermium entscheidet die Mehrheit des gesamten [z]-Grermium.

11. Die Spehounen
Die Spehounen bestehen aus Mitgliedern des Vereins welche zusĂ€tzliche Rechte und Privilegien auf dem Server und der WebSite besitzen. Gegen die Mitgliedschaft eines Mitglieds in der Gruppe der Spehounen hat der Serveradministrator ein zu begrĂŒndendes Vetorecht. Der Vorstand definiert die zusĂ€tzlichen Rechte und Privilegien, der Serveradministrator und GV haben ein Vetorecht. Die Aufnahme und den Ausschluss aus der Gruppe der Spehounen regelt der Vorstand.

12. Die Revisoren
Die GV wĂ€hlt jĂ€hrlich einen Revisor, welcher die BuchfĂŒhrung kontrolliert und mindestens einmal jĂ€hrlich eine Stichkontrolle durchfĂŒhrt.

13. Notfallrecht
Um eine Übernahme des Vereins und Missbrauch der Infrastruktur zu verhindern, behĂ€lt sich das [z]-Gremium vor durch eine 2/3 Mehrheit die Statuten Ă€ndern. Das [z]-Gremium behĂ€lt sich ausserdem ein Vetorecht bei einer StatutenĂ€nderung welche das Notfallrecht betrifft. Zur Anwendung gelangt dieses Vetorecht nur, wenn innerhalb von 2 Wochen nach der StatutenĂ€nderung eine 2/3 Mehrheit des [z]-Gremiums der Anwendung dieses Rechts zustimmt.

14. Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann mit einfacher Mehrheit beschlossen werden, wenn drei Viertel aller Mitglieder an der Versammlung teilnehmen.
Nehmen weniger als drei Viertel aller Mitglieder an der Versammlung teil, ist innerhalb eines Monats eine zweite Versammlung abzuhalten. An dieser Versammlung kann der Verein auch dann aufgelöst werden, wenn weniger als drei Viertel der Mitglieder anwesend sind.
Bei einer Auflösung des Vereins fÀllt das Vereinsvermögen an *insert npo org here*

15. Haftung
FĂŒr die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

16. Unterschrift
Der Verein wird verpflichtet im Rahmen der laufenden GeschĂ€fte durch Einzelunterschrift eines Vorstandsmitgliedes, fĂŒr grössere Ausgaben ist eine Unterschrift von zwei Vorstandsmitgliedern nötig.

17. Dienstleistungen
Der Vorstand kann, sofern der Zweck des Betriebes der Website genannt zooomclan.org sowie deren Dienstleistungsangebot, nicht beeintrÀchtigt wird, Drittpersonen Dienstleistungen anbieten.

18. Inkrafttreten
Diese Statuten sind an der GrĂŒndungsversammlung vom 17. Dezember 2005 angenommen worden; sie sind mit diesem Datum in Kraft getreten.

discuss.

zorg.ch
#82519 by @ 10.12.2005 21:05, edited @ 10.12.2005 21:13 - nach oben -
Es wÀhre vollbracht. hÀ. gell.

Bitte postet in diesen Thread eure Meinung zu dem Ding.

Bitte postet in den jeweiligen unterthread zum entsprechenden Paragraphen !

Bitte erst lesen, dann posten. Im zweifelsfalle bin ich eventuell im irc zu finden.

Ah jo. FĂŒr konkrete VorschlĂ€ge in ganzen Deutschen sĂ€tzen bin ich immer dankbar.

und noch was: ja es hat deutschfehler drin. macht doch einfach ein entsprechendes posting und dan wirds schon gehn.

abschliessend:
ich werde irgendwann eure vorschlĂ€ge versuchen zusammenzufĂŒhren und eine v0.2 posten.

fettich.
zorg.ch
#82582 by @ 11.12.2005 03:24 - nach oben -
Also wurde der Verein im Prinzip bereits gegrĂŒndet? Die Statuten sind aber noch in einer Art Alpha-Stadium... ? Wie siehts denn jetzt genau aus?
zorg.ch
#82590 by @ 11.12.2005 11:19 - nach oben -
Der Verein wird, etwas Anderes kann ich bis jetzt nirgends lesen, am 17. Dezember am VereinsgrĂŒndung-Event gegrĂŒndet. Es kann aber sein, dass wir den noch verschieben, weil wichtige Leute nicht anwesend sein können.

Die Statuten stehen zur Diskussion und mĂŒssen bis zur GrĂŒndung in 1.0 vorliegen.
zorg.ch
#82648 by @ 12.12.2005 00:20 - nach oben -
Um welli Ziit, wo und vorallem mit wieviel erlaubtem Restalkohol?
zorg.ch
#82652 by @ 12.12.2005 00:42 - nach oben -
beim event steht 19:00. ich denke mal, wir werden uns am bahnhof sg treffen. wie ueblich halt. und da es sich um eine vereinsgruendung handelt, bei der sowieso viel alk konsumiert wird, darfst du auch restalkohol haben. aber vergiss nicht wieder deinen kopf, sonst kannst du den alk nicht einfuellen.
zorg.ch
#82653 by @ 12.12.2005 00:47 - nach oben -
normal.

wir könnten uns die location, an der wir den verein konkret grĂŒnden, aber auch vielleicht noch vorgĂ€ngig ĂŒberlegen.

kuhl wĂ€r z.b. die aussicht auf sg von den weihern aus, und dort hat es ein resti, das eh nicht abgeneigt ist, einen saal fĂŒr uns bereitzustellen =)
oder wir geben dem hörnli nochmals eine chance, aber dann kommt rugi nicht mit.
oder wir machen fett feuer im wald und schlitzen dort "durchsichtiges" fondue hehe.
oder wir gehen endlich mal nachschauen, was es fĂŒr eine beiz ist, die man von der graben aus sieht, die mit der glaskuppel aufm dach.
oder wir mieten die graben, sei anscheinend keine grosse sache, das teure sind nur immer die bands (und da haben wir ja selber eine).
oder wir grĂŒnden die hagwaar in einem tabledance schuppen hĂ€hĂ€.
zorg.ch
#82656 by @ 12.12.2005 01:00 - nach oben -
oder wir gehen einfach zusammen einen reinsaufen wie sonst auch und stossen mal an. das waere mir lieber als extra etwas zu reservieren oder so.

aber eine fondue-party im wald waere natuerlich eine geile idee. aber wohl nix fuer die verweichlichten restzorger...
zorg.ch
#82658 by @ 12.12.2005 01:01 - nach oben -
au guet

ÀhÀ
zorg.ch
#82629 by @ 11.12.2005 15:33 - nach oben -
Da der
#82537
im Futuristischen Perfekt geschrieben ist, lĂ€sst sich darauf schliessen dass die GrĂŒndung erst noch kommt.
zorg.ch
#82646 by @ 12.12.2005 00:18 - nach oben -
Zum Erstellungszeitpunkt von #82582 lag ein MissverstÀndis vor.
zorg.ch
#82660 by @ 12.12.2005 01:21 - nach oben -
Was hĂ€lt Ihr von einer VereinsgrĂŒndung am sowieso schon mĂ€chtigen 1205er Treff?
zorg.ch
#82668 by @ 12.12.2005 13:59 - nach oben -
WĂ€re eine bundige Sache da dann sowiso viele anwesend sind.
zorg.ch
#82670 by @ 12.12.2005 15:21 - nach oben -
jo
zorg.ch
#82676 by @ 12.12.2005 17:17 - nach oben -
Von mir aus.
zorg.ch
#82520 by @ 10.12.2005 21:05 - nach oben -
1. Name und Sitz
Unter dem Namen "zooomclan - Verein" besteht ein Verein im Sinne der Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in St. Gallen.
zorg.ch
#82521 by @ 10.12.2005 21:06 - nach oben -
2. Zwecke

- Betrieb und Finanzierung des Vereinseigenen WebServers.
- Betrieb einer Website genannt zooomclan.org. Das Angebot von zooomclan.org wird durch den Vorstand definiert.
- Der Verein hat weiter zum Ziel die zum grĂŒndungszeitpunkt bestehenden Traditionen in Zukunft weiter zu pflegen. Zu diesen gehören u.a.:
- Organisation AnlÀssen, insbsonders Lan Parties.
- Gemeinsamer Besuch von AnlÀssen.
- Einem monatlichen Treffen am 23. des Monates um 19:00 (CET) am Hauptbahnhof St. Gallen.
Der Verein ist ĂŒberdies politisch und konfessionell neutral.
zorg.ch
#82607 by @ 11.12.2005 14:54 - nach oben -
Der Verein hat weiter zum Ziel, die zum GrĂŒndungszeitpunkt bestehenden Traditionen in Zukunft weiter zu pflegen. Zu diesen gehören u.a.:
- Organisation von AnlÀssen, insbesondere Lan-Parties.
- Gemeinsamer Besuch von AnlÀssen.
- Ein monatliches Treffen am 23. des Monates um 19:00 (CET) am Hauptbahnhof St. Gallen.
zorg.ch
#82637 by @ 11.12.2005 23:01 - nach oben -
19:00 (Ortszeit)

Sonst ists nÀmlich im Winter um 19:00, und im Sommer um 18 oder 20 Uhr. Hab vergessen wie rum das geht.
zorg.ch
#82640 by @ 11.12.2005 23:50 - nach oben -
siher? ist CET nicht inkl. zeitwechsel?
zorg.ch
#82641 by @ 11.12.2005 23:52 - nach oben -
Nein, CET richtet sich nacht UTC bzw. GMT, das ja konstant bleibt.
zorg.ch
#82672 by @ 12.12.2005 16:43 - nach oben -
CET ist Winterzeit, CEST ist Sommerzeit.

Es gibt kein KĂŒrzel fĂŒr die Sommer/Winterzeit, weil sich das nicht nach Zeitzonen, sondern nach LĂ€ndern richtet, die je nachdem CEST haben oder nicht.
zorg.ch
#82691 by @ 13.12.2005 04:03 - nach oben -
ich bin momentan GMT -08:00
zorg.ch
#82643 by @ 12.12.2005 00:02 - nach oben -
Vielleicht eher

- Betrieb und Finanzierung des vereinseigenen Servers.

Er serviert ja nicht nur Web.
zorg.ch
#82522 by @ 10.12.2005 21:06 - nach oben -
3. Mittel
Zur Verfolgung des Zweckes des Betriebes des WebServers verfĂŒgt der Verein ĂŒber die BeitrĂ€ge der Mitglieder sowie ĂŒber eventuelle EinkĂŒnfte anderer VereinsaktivtĂ€ten. Über die Verwendung eventueller ÜberschĂŒsse, welche nicht fĂŒr den Betriebes des Webervers, sowie entsprechender RĂŒcklagen, benötigt werden, verfĂŒgt, im sinne der Vereinszwecke, die GV. Andere VereinsaktivitĂ€ten mĂŒssen kostendeckend sein. Der Verein kann ĂŒberdies Zuwendendungen aller Art entgegennehmen, insbesonders auch MehrbeitrĂ€gen von Mitgliedern aller Art.
zorg.ch
#82538 by @ 10.12.2005 21:15 - nach oben -
will konkret heissen: fraggeria machen wir auch ĂŒber den Verein, die fraggeria muss aber kostendeckend sein, heisst weiter: die monatlichen serverbeitrĂ€ge werden nicht fĂŒr die fraggeria verwendet.
zorg.ch
#82586 by @ 11.12.2005 11:11 - nach oben -
..im Idealfall.. Heisst aber auch dass wenn die Fraggeria nicht kostendeckend ist, dass die BeitrÀge gezwungenermassen verwendet werden, nehm ich mal an?
zorg.ch
#82592 by @ 11.12.2005 11:22 - nach oben -
Nein, nicht gezwungenermassen. Aber wenn nach RĂŒckstellung von RĂŒcklagen noch ÜberschĂŒsse am Start sind, kann die GV darĂŒber entscheiden, z.B. eine Defizitgarantie von CHF X.- zu bieten.
zorg.ch
#82599 by @ 11.12.2005 11:46 - nach oben -
wie kannst du die fraggeria ĂŒber den verein machen, aber die haftung ausschliessen? wenn du als verein ein Zeppelin mietest fĂŒr die LAN und die Einnahmen nicht reichen wird einfach der Verein betrieben..
zorg.ch
#82608 by @ 11.12.2005 14:58 - nach oben -
ja. soll einfach heissen: wenn nicht die noetigen vorkehrungen getroffen werden, dass z.b. die fraggeria kostendeckend wird, ist das scheisse, und die verantwortlichen muessen je nach dem selber haften. ist nicht ganz einfach, das zu regeln, aber wir wollten einfach klarstellen, dass die beitraege nicht fuer unser bier verwendet werden.
zorg.ch
#82611 by @ 11.12.2005 15:01 - nach oben -
Zur Verfolgung des Zweckes des Betriebes des WebServers verfĂŒgt der Verein ĂŒber die BeitrĂ€ge der Mitglieder sowie ĂŒber eventuelle EinkĂŒnfte anderer VereinsaktivitĂ€ten. Über die Verwendung eventueller ÜberschĂŒsse, welche nicht fĂŒr den Betrieb des Webervers, sowie entsprechender RĂŒcklagen, benötigt werden, verfĂŒgt, im Sinne der Vereinszwecke, die GV. Andere VereinsaktivitĂ€ten mĂŒssen kostendeckend sein. Der Verein kann ĂŒberdies Zuwendendungen aller Art entgegennehmen, insbesondere auch MehrbeitrĂ€ge von Mitgliedern aller Art.

mitglieder aller art? war das so gemeint?
zorg.ch
#82625 by @ 11.12.2005 15:26 - nach oben -
war glaub eher so gedacht:

Der Verein kann ĂŒberdies Zuwendendungen aller Art entgegennehmen, insbesonders auch MehrbeitrĂ€ge von Mitglieder.
zorg.ch
#82628 by @ 11.12.2005 15:29 - nach oben -
okay, isch dae schoener so.
zorg.ch
#82844 by @ 17.12.2005 18:05 - nach oben -
Vielleicht noch als Zusatz:

Der Vorstand kann bei guter Finanzlage jĂ€hrlich bis zu 10%, aber maximal CHF 200.-, von den der GV zur Verwaltung unterliegenden ÜberschĂŒssen, im Sinne des Vereinszwecks selbstĂ€ndig verwalten.
zorg.ch
#82847 by @ 17.12.2005 18:17 - nach oben -
na nicht so viel.
zorg.ch
#82523 by @ 10.12.2005 21:06 - nach oben -
4. Mit- und ohnegliedschaften
Aufnahmegesuche sind an ein Vorstandsmitglied zu richten; ĂŒber die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
Der Aktuar pflegt eine Liste ĂŒber die aktuellen MitgliederbestĂ€nde und deren Eintrittsdatum sowie deren elektronische Kontaktmöglichkeit.
Jede natĂŒrliche und juristische Person kann Vereinsmitglied werden. Die MitgliederbeitrĂ€ge betragen Fr. 10.- pro Monat, dies ist der Maximalbeitrag, weitergehende Zuwendungen werden als Spenden betrachtet.
zorg.ch
#82589 by @ 11.12.2005 11:16 - nach oben -
ehrlich gesagt sind Vereinsstatuten der falsche Ort fĂŒr Humor..
zorg.ch
#82593 by @ 11.12.2005 11:24 - nach oben -
Über die einzelnen Formulierungen können wir sicher streiten, aber ohne irgendeinen rossen Scheiss in den Statuten grĂŒnden wir - zur Erinnerung: der zooomclan (!) - ganz sicher keinen Verein.
zorg.ch
#82602 by @ 11.12.2005 13:31 - nach oben -
da isch ebÀ en mischt cedi, genau i dÀ statutÀ söt mers doch eimol schaffÀ zum halbwegs seriös blibÀ.
zorg.ch
#82642 by @ 11.12.2005 23:57 - nach oben -
Korrigiere mich bitte, wenn Du meinst, diese Statuten seien nicht zu mindestens 90% seriös (also mehr als nur halbwegs).

Aber grad töten wollen wir unsere Rösse schon nicht, oder?

PS: Die Idee mit den unbedeckten ExtremitÀten an der GV kommt nicht von mir...
zorg.ch
#82644 by @ 12.12.2005 00:04 - nach oben -
musst du ihn extra drauf hinweisen ? er hats vermutlich selber noch gar nicht gesehen / realisiert.
zorg.ch
#82647 by @ 12.12.2005 00:20 - nach oben -
Hehe, ja.

Aber wir wollen ja alles hinderschi und fĂŒrschi durchgekaut haben, bevor wir ihnen die 1.0 verleihen (sonst gibt's an der ersten GV schon andersch AntrĂ€ge und somit Arbeit hehe). Drum muss man die Unaufmerksamen noch mit der Nase drauf stossen ;-)

An mir soll's ja nicht liegen, sowas in die Statuten aufzunehmen.

Und der Name fĂŒr die Spehounen ist mir eigentlich ziemlich Schnurz, weil ich mir gar keinen normalen vorstellen kann... "Die Mehrberechtigten" oder "Die MöglichkeitsergĂ€nzten" wĂ€re ja auch kabutt, obwohl es genau das ist. Von mir aus können wir denen auch "Die Warmduscher" sagen. Oder "Apfelstrudel" oder "Pornstars" hĂ€hĂ€.
zorg.ch
#82650 by @ 12.12.2005 00:28, edited @ 12.12.2005 00:30 - nach oben -
Ich wĂ€r fĂŒr "Die MöglichkeitsergĂ€nzten", wobei dass irgendwie nicht recht zu Vorstand und Gremium passt. Allerdings fĂ€llt mir grad nichts ein, was passender wĂ€re.
zorg.ch
#82665 by @ 12.12.2005 09:21 - nach oben -
priviligierte?
zorg.ch
#82673 by @ 12.12.2005 16:45 - nach oben -
Wieso nicht ganz simpel?
Die "Besseren". NatĂŒrlich inklusive Quotes.
zorg.ch
#82677 by @ 12.12.2005 17:18 - nach oben -
Priviligiert sind jene aus dem z-Germium.
Additional posts
zorg.ch
#82612 by @ 11.12.2005 15:05 - nach oben -
Die MitgliederbeitrÀge betragen Fr. 10.- pro Monat. Dies ist der Maximalbeitrag, weitergehende Zuwendungen werden als Spenden betrachtet.

und wegen des "humors": es war so schon schwierig, ueber so lange zeit leistungsfaehig zu bleiben. da mussten so sachen einfach sein. mein votum ist natuerlich, dass das nicht in die statuten kommt.
aber wie ihr vielleicht mitgekriegt habt, ist das eine urversion, die hauptsaechlich der diskussion dienen soll, und nicht die serioese endversion. z.b. spehounen heissen die leute eigentlich auch nur, weil wir schwierigkeiten hatten, einen namen zu finden, und keine zeit verschwenden wollten.
zorg.ch
#82524 by @ 10.12.2005 21:06 - nach oben -
5. Austritt und Ausschluss
Ein Austritt ist jederzeit möglich. Der Austritt muss mit einer Frist von mindestens 1 Monat auf ein Monatsende elektronisch eingereicht werden. Ein Mitglied kann jederzeit mit Grundangabe aus dem Verein ausgeschlossen werden. Ein Mitglied kann den Ausschlussentscheid an die Generalversammlung weiterziehen.
zorg.ch
#82541 by @ 10.12.2005 21:27 - nach oben -
Wer kann Mitglieder aus dem Verein ausschliessen?

Sollte man noch hinschreiben ;)
zorg.ch
#82542 by @ 10.12.2005 21:32 - nach oben -
5. Austritt und Ausschluss
Ein Austritt ist jederzeit möglich. Der Austritt muss mit einer Frist von mindestens 1 Monat auf ein Monatsende elektronisch eingereicht werden. Ein Mitglied kann jederzeit mit Grundangabe aus dem Verein ausgeschlossen werden. Der Vorstand fÀllt den Ausschlussentscheid; Ein Mitglied kann den Ausschlussentscheid an die Generalversammlung weiterziehen.

besser ?
zorg.ch
#82543 by @ 10.12.2005 22:14 - nach oben -
perfekt ;)
zorg.ch
#82525 by @ 10.12.2005 21:06 - nach oben -
6. Organe des Vereins

a) die Generalversammlung
b) der Vorstand
c) der Serveradministrator
d) das [z]-Gremium
e) die Spehounen
f) die Revisoren
zorg.ch
#82526 by @ 10.12.2005 21:07 - nach oben -
7. Die Generalversammlung

Das oberste Organ des Vereins ist die Generalversammlung. Eine ordentliche Generalversammlung findet jĂ€hrlich im Sommer in folgenden TenĂŒ statt: Alle 4 ExtremitĂ€ten mĂŒssen jeweils mindestens zu 50% unbekleidet sein.
Zur Generalversammlung werden die Mitglieder 4 Wochen im Voraus elektronisch eingeladen, unter Beilage der Traktandenliste. 1 Woche im Voraus wird die durch eventuelle AntrÀge bereicherte Traktandenliste versendet. Die GV wÀhlt jÀhrlich den Vorstand, den Admin sowie die Revisoren. Der GV obliegt die Abnahme der Jahresrechnung und des Revisorenberichtes.
Die GV behandelt Ausschlussrekurse. An der GV besitzt jedes Mitglied eine Stimme; die Beschlussfassung erfolgt mit einfachem Mehr.
zorg.ch
#82613 by @ 11.12.2005 15:07 - nach oben -
s/versendet/versandt (nicht unbedingt noetig, aber schööön)
Administrator statt Admin
zorg.ch
#82527 by @ 10.12.2005 21:07 - nach oben -
8. Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem PrĂ€sidenten, dem Aktuar und dem Kassier. Der Vorstand vertritt den Verein nach aussen und fĂŒhrt die laufenden GeschĂ€fte.
zorg.ch
#82528 by @ 10.12.2005 21:07 - nach oben -
9. Der Serveradministrator
Der Serveradministrator kĂŒmmert sich um die technischen Belange des Serverbetriebes. Der Serveradministrator besitzt als alleiniges Mitglied die vollen Rechte auf dem Server.
zorg.ch
#82614 by @ 11.12.2005 15:08 - nach oben -
Der Serveradministrator besitzt als alleiniges Mitglied die vollen Rechte ("root") auf dem Server.
zorg.ch
#82529 by @ 10.12.2005 21:07 - nach oben -
10. Das [z]-Grermium
Die Mitglieder des [z]-Grermium besitzen als einzige Mitglieder des Vereins das Recht sich im Internet oder auf ihrer Kleidung mit einem [z] zu schmĂŒcken, sowie werden bei ihrer Aufnahme in das [z]-Grermium automatisch Teil der Spehounen. Mitglieder des [z]-Gremium sind die zum GrĂŒndungszeitpunkt zu definierenden Vereinsmitglieder, welche traditionellerweise dieses Recht bereits ausĂŒbten. Über Aufnahmen und Ausschluss von Vereinsmitglieder in das [z]-Grermium entscheidet die Mehrheit des gesamten [z]-Grermium.
zorg.ch
#82587 by @ 11.12.2005 11:12 - nach oben -
Ich wĂŒsst jetzt nicht ob man jemandem verbieten kann ein [z] auf der Kleidung zu tragen..
zorg.ch
#82591 by @ 11.12.2005 11:21 - nach oben -
Dann darf ein Mittelfeldspieler im Fussballverein auch ein Goali-Libli tragen?
zorg.ch
#82598 by @ 11.12.2005 11:45 - nach oben -
wenn er spielt wohl nicht, aber wenn er vom feld geht sicher :)

Entspricht es denn deiner Einstellung, soviele unnötige Regeln zu erlassen und diese dann noch schriftlich festzuhalten? Es gibt soweit ich weiss auch kein Gesetz gegen lautes Furzen in einem Restaurant, trotzdem hab ichs noch nie erlebt :) wÀr also unnötig
zorg.ch
#82645 by @ 12.12.2005 00:13 - nach oben -
Hast Recht, es ist unnötig.

Ja, manchmal habe ich gerne mehr Regeln als nötig wÀren, keine Ahnung wieso. Manchmal ist es aber auch umgekehrt.
zorg.ch
#82667 by @ 12.12.2005 13:58 - nach oben -
nein finde es ganz und gar nicht unnötig.

es ist schon seit beginn des zooomclans immer so gewesen. warum sollte man es Àndern?

nur den members aus dem kern war es erlaubt ein [z] vor dem namen zu tragen. auch die [z] shirts waren nur fĂŒr die members bestimmt.

wenigstens diese kleine privileg sollten die echten members auch in zukunft noch haben dĂŒrfen!
zorg.ch
#82669 by @ 12.12.2005 15:20 - nach oben -
es ist zwar so, aber man kann es nicht durchsetzen und sollte auch nicht versuchen, es durchzusetzen.
zorg.ch
#82671 by @ 12.12.2005 16:20 - nach oben -
warum nicht? momentan funktioniert es ja auch.

es muss ja nicht gleich ein verbot sein aber ein "es wird nicht gern gesehen"-verbot.
zorg.ch
#82674 by @ 12.12.2005 16:57 - nach oben -
das ist sowieso so. muss wirklich nicht in die statuten.
zorg.ch
#82678 by @ 12.12.2005 17:19 - nach oben -
von mir aus nicht aber ich fĂŒge mich der mehrheit :)
zorg.ch
#82700 by @ 13.12.2005 10:26 - nach oben -
wieso sollte man das nicht durchsetzen können?

es ist eine statuarisch festgelegte regel, wie alles andere auch. 10 stutz beitrag kann man auch durchsetzen etc.

wir könnten es so rigoros durchsetzen, wie uns genehm ist; "bei nichtbeachtung erlischt die vereinsmitgliedschaft unwiderruflich per sofort."

ich fĂŒge mich wie piiper der mehrheit.
was schlussendlich in den statuten steht, das werden wir dann aber auch 1:1 durchsetzen, das möchte ich gerne noch gesagt haben.
zorg.ch
#82702 by @ 13.12.2005 10:29 - nach oben -
sorry aber sowas riecht schon ein bisschen nach Nazi.. wollt ihr nicht noch spezielle Auszeichnungen machen die man sich an die Z Uniform klemmen kann wenn man schon 5 CSler getötet hat?
zorg.ch
#82703 by @ 13.12.2005 10:43 - nach oben -
Ich habe leider auch dafĂŒr keine Mehrheit gefunden, geschweige denn dafĂŒr, ein Reglement zu schreiben, wie die ZĂ€hne des toten Feindes durchbohrt werden sollen, um sie dann auf die Halskette zu reihen.

Aber mir ist schleierhaft, wieso man meinen kann, etwas, das _gesetzlich geregelt ist_, nicht durchsetzen zu können. Wir sind hier nicht in einem instabilen korrupten Staat, sondern in der Schweiz.
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zorg.ch
#82706 by @ 13.12.2005 10:50 - nach oben -
er hat nazi gesagt! steinigt ihn!
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zorg.ch
#82767 by @ 14.12.2005 18:21 - nach oben -
Wir könnten uns ja Pfadihemden besorgen *höhöhö*
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zorg.ch
#82615 by @ 11.12.2005 15:10 - nach oben -
nun ja. koennte man weglassen. dann ists halt einfach das z-gremium.
zorg.ch
#82530 by @ 10.12.2005 21:08 - nach oben -
11. Die Spehounen
Die Spehounen bestehen aus Mitgliedern des Vereins welche zusĂ€tzliche Rechte und Privilegien auf dem Server und der WebSite besitzen. Gegen die Mitgliedschaft eines Mitglieds in der Gruppe der Spehounen hat der Serveradministrator ein zu begrĂŒndendes Vetorecht. Der Vorstand definiert die zusĂ€tzlichen Rechte und Privilegien, der Serveradministrator und GV haben ein Vetorecht. Die Aufnahme und den Ausschluss aus der Gruppe der Spehounen regelt der Vorstand.
zorg.ch
#82588 by @ 11.12.2005 11:16 - nach oben -
wĂŒsst jetzt nicht ob man die Spehounen nennen sollten :)
zorg.ch
#82594 by @ 11.12.2005 11:25 - nach oben -
Wie dann?
zorg.ch
#82617 by @ 11.12.2005 15:11 - nach oben -
mach vorschlag
zorg.ch
#82792 by @ 16.12.2005 01:05 - nach oben -
Ich finde, sie sollten ihren Namen nicht von der Eigenschaft abgeleitet bekommen, also dass sie "besser" oder "privilegiert" oder so sind, als andere Mitglieder.

Es gibt so viele Wörter...

Zapfen
Rad
Deckel
Flasche
Pfarrer
Ruedi
KausalitÀt
Jebemti

Wir könnten diese Gruppe auch an jeder GV umbenennen...
zorg.ch
#82616 by @ 11.12.2005 15:11 - nach oben -
ich bin etwas ungluecklich mit dem "zu begruendenden vetorecht", habe aber auch keine bessere formulierung am start.
zorg.ch
#82531 by @ 10.12.2005 21:08 - nach oben -
12. Die Revisoren
Die GV wĂ€hlt jĂ€hrlich einen Revisor, welcher die BuchfĂŒhrung kontrolliert und mindestens einmal jĂ€hrlich eine Stichkontrolle durchfĂŒhrt.
zorg.ch
#82649 by @ 12.12.2005 00:28 - nach oben -
Wie professionell wollen wir da tun?

Also es wÀr mir Recht, wenn die Revisoren weder Pfader (oder zumindest keine Falkies) noch Kern-Zorger wÀren. Und vielleicht auch nicht z.B. die Freundin vom Aktuar, oder was weiss ich.
Man könnte ja unter einer Decke stecken und Stutz veruntreuen, nöd wohr.

Man könnte auch sagen, sie sollen nicht verwandt sein mit den aktiven Vereinsmitgliedern, aber man kann es auch ĂŒbertreiben. Schliesslich wollen wir ja bis in so ca. einer Woche auch zwei (oder?) Personen fĂŒr dieses Amt finden. Obwohl es vom Aufwand her sicher eine Person machen könnte, finde ich zwei besser, weil sie es dann noch gemĂŒtlicher haben, und die jĂ€hrlich einmal anfallende Revision zusammen an einem Nachmittag mit Kaffee und Kuchen machen können. Dann freut man sich doch mehr drauf, wie wenn man es im stillen KĂ€mmerchen tun muss.
zorg.ch
#82654 by @ 12.12.2005 00:50 - nach oben -
du willst 2 freiwillige mit den von dir genannten einschrĂ€nkungen finden ? die dann jĂ€hrlich sich durch den zorg konto-Ordner quĂ€len und dann auch noch eine qualifizierte aussage ĂŒber diesen machen können ??

und ich hoffe mal nicht, dass die freundin vom kassier mit dem aktuar unter einer decke steckt !
zorg.ch
#82657 by @ 12.12.2005 01:00 - nach oben -
HĂ€hm jo ist zwar noch schwierig, gell. Naja, das macht man glaubs so, dass die Revisoren zumindest von etwas weiter weg kommen.

WĂ€r aber auch recht, wenn es "normale Zorger" sind.

Mir geht jetzt spontan grad Ti durch den Kopf, der BĂ€nkler ist, und ebenso glaubs seine Freundin, und die wĂŒrden das doch eh noch immer mal freiwillig machen.
zorg.ch
#82661 by @ 12.12.2005 01:24 - nach oben -
klar wuerden die sich durch einen unprofessionell gefuehrten haufen zeug kaempfen, wenn sie baenker sind...
zorg.ch
#82675 by @ 12.12.2005 17:16 - nach oben -
Ich stell mich als Revisor zur verfĂŒgung.
zorg.ch
#82679 by @ 12.12.2005 18:52 - nach oben -
Das [z] vor deinem Namen verhindert das aber....
zorg.ch
#82682 by @ 12.12.2005 20:32 - nach oben -
das ist eine diskussionsgrundlage.
zorg.ch
#82683 by @ 12.12.2005 22:10 - nach oben -
bzw. genau das thema. ich bin gegen eine einschraenkung: wenn sich ein z meldet, und dem nicht getraut wird, soll sich halt jemand anderes waehlen lassen.
zorg.ch
#82697 by @ 13.12.2005 10:19 - nach oben -
jo eh.

die mehrheit wird richten, wenn die arbeit nicht richtig gemacht wird ;-)
zorg.ch
#82698 by @ 13.12.2005 10:21 - nach oben -
darf man das ĂŒberhaupt? ists nicht gesetzlich vorgegeben dass der revisor von aussen kommen muss?
zorg.ch
#82701 by @ 13.12.2005 10:28 - nach oben -
Duke, Du hast "das Buch"...
zorg.ch
#82721 by @ 13.12.2005 17:57, edited @ 13.12.2005 17:58 - nach oben -
Ne ists nicht. Stell dir das mal vor, dann mĂŒsste jeder Verein eine Revisionsstelle bezahlen.
AFAIK darf der Revisor keine Vorstandsfunktionen inne haben. Es geht ja darum, zu kontrollieren dass der Vorstand mit dem Geld des Vereins kein mist macht, was generell die Mitglieder betrifft, somit machts Sin wenn der Revisor ein Mitglied und nicht Vorstand ist.
zorg.ch
#82532 by @ 10.12.2005 21:09 - nach oben -
13. Notfallrecht
Um eine Übernahme des Vereins und Missbrauch der Infrastruktur zu verhindern, behĂ€lt sich das [z]-Gremium vor durch eine 2/3 Mehrheit die Statuten Ă€ndern. Das [z]-Gremium behĂ€lt sich ausserdem ein Vetorecht bei einer StatutenĂ€nderung welche das Notfallrecht betrifft. Zur Anwendung gelangt dieses Vetorecht nur, wenn innerhalb von 2 Wochen nach der StatutenĂ€nderung eine 2/3 Mehrheit des [z]-Gremiums der Anwendung dieses Rechts zustimmt.
zorg.ch
#82539 by @ 10.12.2005 21:16 - nach oben -
das ganze tönt krass, ich weiss. aber wir wollen einfach verhindern, dass irgendwelche spasten den verein hijacken und dialer auf zooomclan.org verteilen.
zorg.ch
#82618 by @ 11.12.2005 15:12 - nach oben -
...und wir haben etwa den halben abend damit verbracht, eine regelung zu finden, die fair, aber effizient ist. mueeeehsam.
zorg.ch
#82619 by @ 11.12.2005 15:15 - nach oben -
Um eine Übernahme des Vereins und Missbrauch der Infrastruktur zu verhindern, behĂ€lt sich das [z]-Gremium vor, durch eine 2/3-Mehrheit die Statuten zu Ă€ndern. Das [z]-Gremium behĂ€lt sich ausserdem ein Vetorecht bei einer StatutenĂ€nderung, welche das Notfallrecht betrifft, vor. Zur Anwendung gelangt dieses Vetorecht nur, wenn innerhalb von 2 Wochen nach der StatutenĂ€nderung eine 2/3-Mehrheit des [z]-Gremiums der Anwendung dieses Rechts zustimmt.
zorg.ch
#82533 by @ 10.12.2005 21:09 - nach oben -
14. Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann mit einfacher Mehrheit beschlossen werden, wenn drei Viertel aller Mitglieder an der Versammlung teilnehmen.
Nehmen weniger als drei Viertel aller Mitglieder an der Versammlung teil, ist innerhalb eines Monats eine zweite Versammlung abzuhalten. An dieser Versammlung kann der Verein auch dann aufgelöst werden, wenn weniger als drei Viertel der Mitglieder anwesend sind.
Bei einer Auflösung des Vereins fÀllt das Vereinsvermögen an *insert npo org here*
zorg.ch
#82540 by @ 10.12.2005 21:18 - nach oben -
vorschlĂ€ge fĂŒr eine npo ?

wir haben uns gedacht, wir definieren dass schon heute mal, dann mĂŒssen wir uns im falle des falles nicht mehr um die npo streiten.
zorg.ch
#82601 by @ 11.12.2005 13:28 - nach oben -
Die GlĂŒckskette PC 10-15000-6
zorg.ch
#82603 by @ 11.12.2005 13:34 - nach oben -
suech dir was us:

http://www.spendenplattform.ch
zorg.ch
#82606 by @ 11.12.2005 14:51 - nach oben -
Die Schweizer Armee
zorg.ch
#82620 by @ 11.12.2005 15:15 - nach oben -
eff
zorg.ch
#82633 by @ 11.12.2005 20:39 - nach oben -
fivty fivty fĂŒr eff und fsf
zorg.ch
#82621 by @ 11.12.2005 15:16 - nach oben -
Bei einer Auflösung des Vereins geht das Vereinsvermögen an *insert npo org here*
zorg.ch
#82534 by @ 10.12.2005 21:10 - nach oben -
15. Haftung
FĂŒr die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
zorg.ch
#82630 by @ 11.12.2005 15:35 - nach oben -
Oder wir bauen berts einwand 82608 hier ein. wird dann aber recht brisant einen orga fĂŒr eine fraggeria zu finden wenn er privat haftet. ok. hat er zwar schon immer getan, aber er wusste es nicht. oder konnte es nicht in unseren eigenen statuten nachlesen.
zorg.ch
#82535 by @ 10.12.2005 21:10 - nach oben -
16. Unterschrift
Der Verein wird verpflichtet im Rahmen der laufenden GeschĂ€fte durch Einzelunterschrift eines Vorstandsmitgliedes, fĂŒr grössere Ausgaben ist eine Unterschrift von zwei Vorstandsmitgliedern nötig.
zorg.ch
#82622 by @ 11.12.2005 15:17 - nach oben -
Der Verein wird verpflichtet, im Rahmen der laufenden GeschĂ€fte, durch Einzelunterschrift eines Vorstandsmitgliedes. FĂŒr grössere Ausgaben ist die Unterschrift von zwei Vorstandsmitgliedern nötig.

ich wuerde zusaetzlich eher "ausserordentliche Ausgaben" schreiben.
zorg.ch
#82536 by @ 10.12.2005 21:10 - nach oben -
17. Dienstleistungen
Der Vorstand kann, sofern der Zweck des Betriebes der Website genannt zooomclan.org sowie deren Dienstleistungsangebot, nicht beeintrÀchtigt wird, Drittpersonen Dienstleistungen anbieten.
zorg.ch
#82623 by @ 11.12.2005 15:19, edited @ 11.12.2005 15:19 - nach oben -
Der Vorstand kann, sofern der Betrieb der Website genannt zooomclan.org sowie deren Dienstleistungsangebot nicht beeintrÀchtigt wird, Drittpersonen Dienstleistungen anbieten.

aso... wer entscheidet ueber die finanzielle frage bei dienstleistungen?
zorg.ch
#82627 by @ 11.12.2005 15:28 - nach oben -
jo dacht mir so der vorstand. wenn mÀtte ein blog will, brauchen wir hoffentlich nicht noch eine gv dazu. und eine generelle preisliste könnt auch noch kritisch ÀÀh kryptisch werden.
zorg.ch
#82537 by @ 10.12.2005 21:10 - nach oben -
18. Inkrafttreten
Diese Statuten sind an der GrĂŒndungsversammlung vom 17. Dezember 2005 angenommen worden; sie sind mit diesem Datum in Kraft getreten.
zorg.ch
#82794 by @ 16.12.2005 01:11 - nach oben -
jo "vom 23. Dezember 2005" halt
zorg.ch
#82793 by @ 16.12.2005 01:11 - nach oben -
Grosse Ungereimtheiten haben wir nicht mehr zu verzeichnen, oder?
Dann könnten wir morgen Freitag nÀmlich eine Version 0.8 zusammenbauen.

Letzte inhaltliche Uneinigkeiten bereinigen wir dann bis Sonntag Abend in der 0.9, und bis zur 1.0 am Donnerstag haben wir dann auch sprachlich einen Leckerbissen.

Roadmap angenommen?
zorg.ch
#82795 by @ 16.12.2005 02:21 - nach oben -
bin zwar nicht sicher, ob es ueberhaupt nochmal eine echte sitzung dafuer braucht. eigentlich sollte soweit alles klar sein, denke ich (bis auf den namen der spehounen).
zorg.ch
#82836 by @ 17.12.2005 17:26 - nach oben -
es wÀre noch lÀss, einen paragraphen zum thema konto zu haben. so im stil von: die vorstandsmitglieder sind die konto-unterzeichner (oder halt: der kassier muss sicher einer der unterzeichner sein. je nach dem halt.).
zorg.ch
#82837 by @ 17.12.2005 17:34 - nach oben -
Jo, z.B. nach "16. Unterschrift":

"17. Vereinskonto
Die Vorstandsmitglieder sind bei der Konto-verwaltenden Gesellschaft als Verwalter des Vereinskontos eingetragen. Bei Änderungen im Vorstand werden diese Änderungen innerhalb eines Monats auf die Kontodaten ĂŒbertragen."
zorg.ch
#82842 by @ 17.12.2005 17:51 - nach oben -
BS. Anscheinend ist bei einem Vereinskonto nur der Kassier eingetragen.

Also:

"17. Vereinskonto
Der Kassier ist bei der Konto-verwaltenden Gesellschaft als Verwalter des Vereinskontos eingetragen. Bei einem Wechsel des Kassiers wird die Änderung innerhalb eines Monats auf die Kontodaten ĂŒbertragen."
zorg.ch
#82851 by @ 18.12.2005 14:16 - nach oben -
Vorstand

Es ist nun an der Zeit, dass die interessierten Aktiven den Konsens finden, wer von Ihnen von der GrĂŒndungsversammlung an bis mindestens zur ersten GV im Sommer - wo natĂŒrlich wieder-, ab- und neugewĂ€hlt werden kann - die Ämter PrĂ€sident, Kassier und Aktuar ĂŒbernimmt.

Hierzu ist der IRC oder ein RL-Treffen wohl besser geeignet als das Forum. Es wÀre wohl auch nicht schlecht, wenn wir diese erste Zusammenstellung bis ca. Mitte Woche am Start hÀtten, damit die Basis auch Bescheid weiss, bevor sie sich auf eine Mitgliedschaft einlÀsst.
zorg.ch
#82854 by @ 18.12.2005 15:06 - nach oben -
zooomclan - Verein Statuten v0.7

1. Name und Sitz
Unter dem Namen "zooomclan - Verein" besteht ein Verein im Sinne der Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in St. Gallen.

2. Zwecke

- Betrieb und Finanzierung des Vereinseigenen Servers.
- Betrieb einer Website genannt zooomclan.org. Das Angebot von zooomclan.org wird durch den Vorstand definiert.
Der Verein hat weiter zum Ziel, die zum GrĂŒndungszeitpunkt bestehenden Traditionen in Zukunft weiter zu pflegen. Zu diesen gehören u.a.:
- Organisation von AnlÀssen, insbesondere Lan-Parties.
- Gemeinsamer Besuch von AnlÀssen.
- Ein monatliches Treffen am 23. des Monates um 19:00 (Ortszeit) am Hauptbahnhof St. Gallen.
Der Verein ist ĂŒberdies politisch und konfessionell neutral.

3. Mittel
Zur Verfolgung des Zweckes des Betriebes des WebServers verfĂŒgt der Verein ĂŒber die BeitrĂ€ge der Mitglieder sowie ĂŒber eventuelle EinkĂŒnfte anderer VereinsaktivitĂ€ten. Über die Verwendung eventueller ÜberschĂŒsse, welche nicht fĂŒr den Betrieb des Webervers, sowie entsprechender RĂŒcklagen, benötigt werden, verfĂŒgt, im Sinne der Vereinszwecke, die GV. Andere VereinsaktivitĂ€ten mĂŒssen kostendeckend sein. Der Verein kann ĂŒberdies Zuwendendungen aller Art entgegennehmen, insbesonders auch MehrbeitrĂ€ge von Mitglieder.

4. Mitglieder
Aufnahmegesuche sind an ein Vorstandsmitglied zu richten; ĂŒber die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
Der Aktuar pflegt eine Liste ĂŒber die aktuellen MitgliederbestĂ€nde und deren Eintrittsdatum sowie deren elektronische Kontaktmöglichkeit.
Jede natĂŒrliche und juristische Person kann Vereinsmitglied werden. Die MitgliederbeitrĂ€ge betragen Fr. 10.- pro Monat. Dies ist der Maximalbeitrag, weitergehende Zuwendungen werden als Spenden betrachtet.

5. Austritt und Ausschluss
Ein Austritt ist jederzeit möglich. Der Austritt muss mit einer Frist von mindestens 1 Monat auf ein Monatsende elektronisch eingereicht werden. Ein Mitglied kann jederzeit mit Grundangabe aus dem Verein ausgeschlossen werden. Der Vorstand fÀllt den Ausschlussentscheid; Ein Mitglied kann den Ausschlussentscheid an die Generalversammlung weiterziehen.

6. Organe des Vereins

a) die Generalversammlung
b) der Vorstand
c) der Serveradministrator
d) das [z]-Gremium
e) die Spehounen
f) die Revisoren

7. Die Generalversammlung

Das oberste Organ des Vereins ist die Generalversammlung. Eine ordentliche Generalversammlung findet jĂ€hrlich im Sommer in folgenden TenĂŒ statt: Alle 4 ExtremitĂ€ten mĂŒssen jeweils mindestens zu 50% unbekleidet sein.
Zur Generalversammlung werden die Mitglieder 4 Wochen im Voraus elektronisch eingeladen, unter Beilage der Traktandenliste. 1 Woche im Voraus wird die durch eventuelle AntrÀge bereicherte Traktandenliste versandt. Die GV wÀhlt jÀhrlich den Vorstand, den Serveradministrator sowie die Revisoren. Der GV obliegt die Abnahme der Jahresrechnung und des Revisorenberichtes.
Die GV behandelt Ausschlussrekurse. An der GV besitzt jeder Mitglied eine Stimme; die Beschlussfassung erfolgt mit einfachem Mehr.

8. Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem PrĂ€sidenten, dem Aktuar und dem Kassier. Der Vorstand vertritt den Verein nach aussen und fĂŒhrt die laufenden GeschĂ€fte.

9. Der Serveradministrator
Der Serveradministrator kĂŒmmert sich um die technischen Belange des Serverbetriebes. Der Serveradministrator besitzt als alleiniges Mitglied die vollen Rechte ("root") auf dem Server.

10. Das [z]-Grermium
Die Mitglieder des [z]-Grermium besitzen dĂŒrfen sich im Internet oder auf ihrer Kleidung mit einem [z] schmĂŒcken, sowie werden bei ihrer Aufnahme in das [z]-Grermium automatisch Teil der Spehounen. Mitglieder des [z]-Gremium sind die zum GrĂŒndungszeitpunkt zu definierenden Vereinsmitglieder, welche traditionellerweise dieses Recht bereits ausĂŒbten. Über Aufnahmen und Ausschluss von Vereinsmitglieder in das [z]-Grermium entscheidet die Mehrheit des gesamten [z]-Grermium.

11. Die Spehounen
Die Spehounen bestehen aus Mitgliedern des Vereins welche zusĂ€tzliche Rechte und Privilegien auf dem Server und der WebSite besitzen. Gegen die Mitgliedschaft eines Mitglieds in der Gruppe der Spehounen hat der Serveradministrator ein zu begrĂŒndendes Vetorecht. Der Vorstand definiert die zusĂ€tzlichen Rechte und Privilegien, der Serveradministrator und GV haben ein Vetorecht. Die Aufnahme und den Ausschluss aus der Gruppe der Spehounen regelt der Vorstand.

12. Die Revisoren
Die GV wĂ€hlt jĂ€hrlich einen Revisor, welcher die BuchfĂŒhrung kontrolliert und mindestens einmal jĂ€hrlich eine Stichkontrolle durchfĂŒhrt. Der Revisor darf nicht gleichzeitig Mitglied des Vorstandes sein.

13. Notfallrecht
Um eine Übernahme des Vereins und Missbrauch der Infrastruktur zu verhindern, behĂ€lt sich das [z]-Gremium vor, durch eine 2/3-Mehrheit die Statuten zu Ă€ndern. Das [z]-Gremium behĂ€lt sich ausserdem ein Vetorecht bei einer StatutenĂ€nderung, welche das Notfallrecht betrifft, vor. Zur Anwendung gelangt dieses Vetorecht nur, wenn innerhalb von 2 Wochen nach der StatutenĂ€nderung eine 2/3-Mehrheit des [z]-Gremiums der Anwendung dieses Rechts zustimmt.

14. Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann mit einfacher Mehrheit beschlossen werden, wenn drei Viertel aller Mitglieder an der Versammlung teilnehmen.
Nehmen weniger als drei Viertel aller Mitglieder an der Versammlung teil, ist innerhalb eines Monats eine zweite Versammlung abzuhalten. An dieser Versammlung kann der Verein auch dann aufgelöst werden, wenn weniger als drei Viertel der Mitglieder anwesend sind.
Bei einer Auflösung des Vereins geht das Vereinsvermögen an *insert npo org here*

15. Haftung
FĂŒr die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen, ausser Mitglieder welche andere VereinsaktivitĂ€ten organisieren, welche nicht dem PrimĂ€rzweck entsprechen, haften fĂŒr eventuell entstehende Kosten.

16. Unterschrift
Der Verein wird verpflichtet im Rahmen der laufenden GeschĂ€fte durch Einzelunterschrift eines Vorstandsmitgliedes, fĂŒr ausserordentliche Ausgaben ist eine Unterschrift von zwei Vorstandsmitgliedern nötig.

17. Vereinskonto
Der Kassier ist bei der Konto-verwaltenden Gesellschaft als Verwalter des Vereinskontos eingetragen. Bei einem Wechsel des Kassiers wird die Änderung innerhalb eines Monats auf die Kontodaten ĂŒbertragen.

18. Dienstleistungen
Der Vorstand kann, sofern der Zweck des Betriebes der Website genannt zooomclan.org sowie deren Dienstleistungsangebot, nicht beeintrÀchtigt wird, Drittpersonen Dienstleistungen anbieten. Die Konditionen definiert der Vorstand.

19. Inkrafttreten
Diese Statuten sind an der GrĂŒndungsversammlung vom 23. Dezember 2005 angenommen worden; sie sind mit diesem Datum in Kraft getreten.




14. Wir brauchen ne scheiss NPO
15. Gehts so ? Siehe 3.
12. Revisor: eigentlich scheissegal. kein vorstand. einer oder 2 ?
11. Namen bitte. aber schnell !
10. Habs mal abgeschwÀcht. Besser ?
3. hab mal den 15. angepasst.

der Rest waren eigentlich IMHO nur Formanpassungen. so. discuss. :-)
zorg.ch
#82855 by @ 18.12.2005 17:38 - nach oben -
Die NPO könnte doch auch bei der Auflösung durch den Vorstand bestimmt werden. Ist eh viel besser, da sonst eine Änderung der NPO gleich eine StatutenĂ€nderung brĂ€uchte.
zorg.ch
#82856 by @ 18.12.2005 17:50 - nach oben -
naaa... ist besser, wenn die von vornherein bestimmt ist.
zorg.ch
#82863 by @ 19.12.2005 00:13 - nach oben -
Wie schon gesagt. 50:50 fĂŒr fsfe.org und eff.org
zorg.ch
#82866 by @ 19.12.2005 01:06 - nach oben -
lohnt sich nicht. entweder - oder. und ich persoenlich finde die eff wichtiger.
zorg.ch
#82868 by @ 19.12.2005 01:16 - nach oben -
FSFE == Kommunisten
EFF == Linke Extremisten

Ich wĂ€r fĂŒr die EFF ;)
zorg.ch
#82869 by @ 19.12.2005 01:26 - nach oben -
eff als links zu bezeichnen ist glaub recht gewagt... sie sind liberal, wuerde ich meinen.
zorg.ch
#82870 by @ 19.12.2005 09:54 - nach oben -
Gut dann eff.
zorg.ch
#82872 by @ 19.12.2005 11:29, edited @ 19.12.2005 11:30 - nach oben -
NatĂŒrlich sind diese grossen Organisationen wichtig. Es ist jetzt die Frage, ob wir die eh schon bekannten und funktionierenden Organisationen unterstĂŒtzen wollen, oder aber kleine, um die Existenz ringende Dinge, denen ein Server und etwas Kapital vielleicht Leben anstatt Tod bedeutet. OK, etwas dramatisch ausgedrĂŒckt ;-)

Kleine Softwareprojekte, deren Server geslashdotted wird, oder die sich einfach so immer grösserer Beliebtheit erfreuen und mehr Ressourcen brauchen, die hĂ€tten - wenn sie denn schön genug sind um von uns als unterstĂŒtzenswert angesehen zu werden - unser Vermögen eigentlich nötiger als die "Riesen".

Bittorrent ist sowas. Bram Cohen hat das mal entwickelt, und mittlerweile kann man die meisten Linux Distros ĂŒber dieses Protokoll runterladen, und BBC prĂŒft gerade, ob sie nicht ihre Sendungen so anbieten will. Im Anfangsstadium hatte der Bram sicher ab und zu mal einen Engpass und machte einen Spendenaufruf, also könnt ich mir jedenfalls gut vorstellen.

Ich bin da zu wenig der Chef, um jetzt grad Projekte zu nennen, die kurz vor der "Explosion" stehen und die Welt bereichern werden. Ausserdem mĂŒssten wir so eines dann wirklich zum Zeitpunkt der Auflösung bestimmen.

Aber ich wollte den Gedanken mal aufwerfen.

Wir hĂ€tten ja auch ein fertiges PHP-Forum bei einem Clan-Webspace-Anbieter rupfen können, und damit die mit ein paar FrĂ€nkli unterstĂŒtzt, und damit im weitesten Sinne auch die LAN-Szene. Aber das wollten wir nicht, und wir haben was Fetteres aufgebaut.
zorg.ch
#82871 by @ 19.12.2005 10:42 - nach oben -
Ich finde es wichtig genug, wohin unser Vermögen eventuell dereinst mal gehen wird, dass es einer StatutenĂ€nderung wĂŒrdig ist.

Und falls es denn mal dazu kommen sollte, nehmen wir mal an in 10 Jahren, könnte es ja durchaus sein, dass wir einige Tausender zusammenhaben. Wenn dann 3 Leute in der Hitze des Auflösungsgefechts die Macht haben, dĂŒrfte das zu Spannungen fĂŒhren.
zorg.ch
#82858 by @ 18.12.2005 19:51 - nach oben -
Merci fĂŒrs Zemefasse, e Freud.
zorg.ch
#82864 by @ 19.12.2005 00:24 - nach oben -
was ich nid schnall isch weshalb 3/4 vo de lĂŒt e vereinsuflösig erzwinnge sötted chöne? solang 3 lĂŒt do sind chan de verein bestoh. wer nöd debi si will muess en jo nöd uflöse sondern ustrette
zorg.ch
#82867 by @ 19.12.2005 01:14 - nach oben -
und was mached die letschte 3 lĂŒt ? die auflösungsklausel ist einfach da damit das ding theoretisch ein ende nehmen könnte. ich dachte da weniger an eine erzwungene auflösung sondern an ein friedliches ende. und die auflösung erlaubt es uns bereits heute den server einer gemeinen nĂŒtzlichen organisation zuzsprechen, ansonten mĂŒsste die 3 letzten dann das ding versteigern und die kohle versaufen, was aber nach dem zweck auch nicht geht. (der verein existiert dann ja immer noch und das besĂ€ufnis darf nicht auf des servers kosten stattfinden.)
zorg.ch
#82873 by @ 19.12.2005 14:37 - nach oben -
ne aber das ist doch verankert das bei einer allfĂ€lligen auflösung das geld fĂŒr einen nĂŒtzliche organisiation zugesprochen wird. Ich meine nur ein kleiner streit könnte da auslöser sein.
zorg.ch
#82875 by @ 20.12.2005 13:42 - nach oben -
wenn der streit ein ausmass annnimmt, dass 3/4 der leute den bettel hinwerfen wollen und den spass vernichten wollen, dann solls imho so sein. (eine auflösung bedeutet auch dass das ganze einen gewissen endgĂŒltigen charakter hat und ich glaube auch dass wenn die situation eintritt das endgĂŒltige eine gute wahl ist.)

*paranoia* viel das grössere problem sehe ich darin, dass die NPO welche den Server bekommen soll uns joined, hijacked und auflöst um sich den server krallt. */paranoia*
zorg.ch
#82876 by @ 20.12.2005 13:56 - nach oben -
*beruhig* wir haben ja noch das notfallrecht...

denn schlömmer de hijacker mit stock fresse schrÀg
zorg.ch
#87837 by @ 01.06.2006 01:32 - nach oben -
Könnte mir bitte jemand § 7, Abs. 1 (auf welcher im Brief speziell hingewiesen wird) etwas verstÀndlicher beschreiben/erklÀren?
zorg.ch
#87847 by @ 01.06.2006 02:02, edited @ 01.06.2006 02:03 - nach oben -
Das oberste Organ des Vereins ist die Generalversammlung.

Heisst, die ĂŒbelsten Entscheidungen werden von der GV gefĂ€llt (Vereinsauflösung, Wahlen, Chindungen).

Eine ordentliche Generalversammlung findet jÀhrlich im Sommer

Wenn der zooomclan eine GV macht, schneit es im Sommer.

in folgenden TenĂŒ statt: Alle 4 ExtremitĂ€ten mĂŒssen jeweils mindestens zu 50% unbekleidet sein.

ExtremitĂ€ten == Arme und Beine. Heisst, kurze Hosen und T-Shirt anziehen, oder Jeans in der HĂ€lfte abschneiden und Pulli-Ärmel stĂ€ndig nach oben gekrempelt haben, oder Badehosen und kurzĂ€rmliges Hemd tragen.
zorg.ch
#87886 by @ 01.06.2006 11:05 - nach oben -
ExtremitĂ€ten == Arme und Beine. Heisst, kurze Hosen und T-Shirt anziehen, oder Jeans in der HĂ€lfte abschneiden und Pulli-Ärmel stĂ€ndig nach oben gekrempelt haben, oder Badehosen und kurzĂ€rmliges Hemd tragen.

danke!
zorg.ch
#87949 by @ 01.06.2006 13:18 - nach oben -
so en mischt, i will im azug mit em lapi cho ;-) sind jo kei dĂŒtschi tourischtĂ€
zorg.ch
#87950 by @ 01.06.2006 13:26 - nach oben -
ouuu bert, losch der da gfalle? ouuu!
zorg.ch
#87956 by @ 01.06.2006 14:43 - nach oben -
jo stimmt. im azug, gohts no? mir sind doch kei amerikanischi pseudo-erfolgrichi!
zorg.ch
#87988 by @ 01.06.2006 15:56 - nach oben -
und was spricht dagegen deine anzugÀrmel und hosenbeine hochzukrempeln ?
zorg.ch
#88087 by @ 01.06.2006 22:50 - nach oben -
das man am hb sg aufgrund einer fÀlschlich angenommener gang-zugehörigkeit misshandelt wird?
(...verdammt, kreativ ist anders...)
zorg.ch
#87990 by @ 01.06.2006 16:13 - nach oben -
chan mer au ohni hose und mit lange Àrmel cho?

jo ok jeweils, isch klar. schad
zorg.ch
#88114 by @ 02.06.2006 01:46 - nach oben -
ohne hosen ja, aber dann nur mit kurzen oder keinen Àrmeln.
zorg.ch
#88110 by @ 01.06.2006 23:54 - nach oben -
ich hoff es wird schneiÀ....
zorg.ch
#88185 by @ 03.06.2006 00:24 - nach oben -
gad ues wuer da kaeumlich chratze.

ohne statutenkonforme bekleidung laesst euch unser tuersteher, der football spielt und seine faust im schlaf einsetzen kann weil sie ein eigenes bewusstsein entwickelt hat, uebrigens nicht hinein.
zorg.ch
#88273 by @ 06.06.2006 12:19 - nach oben -
yeah, kine tĂŒrsteher ;)
zorg.ch
#88282 by @ 06.06.2006 13:18 - nach oben -
nei du, en tĂŒrsteher mue so breit si wie e tĂŒre.
zorg.ch
#88285 by @ 06.06.2006 13:27 - nach oben -
so krass isch dĂ€ tschiiini au wieder nöd und er wĂŒr gschider mol is training cho...
zorg.ch
#88289 by @ 06.06.2006 13:45 - nach oben -
im gegesatz zu dir hetter letschti gspielt und sich mit sine provokatione vo gegnerische jungs wit use ufs iis gwogt.. i mein, i wĂŒr jetz eme gegner wo am bode lit nöd no extra id eier chlĂŒbe.
zorg.ch
#88306 by @ 06.06.2006 14:58 - nach oben -
da machtmer au nöd, mir hend so unsportlikes bi ĂŒs, wenn dĂ€ tschiini so ein isch luegen nöd mit respekt a sondern als scheiss grĂŒssige wo sich nöd beherrschĂ€ chan und zudem unterschriebt jedĂ€ footballspieler gwĂŒssi vertrĂ€g wonem bi so sache ziemlich hert chan dra neh. Er riskiert, dass dĂ€ verein nĂŒm dörf spiele weg so bullshit - aso wenn'd da als heldĂ€tat aluegsch oder als 'krass si' bezeichnisch bisch aber andersch ab vom weg.

En gegner wo scho am bodeliit - schliiiifts enart?
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zorg.ch
#88286 by @ 06.06.2006 13:27 - nach oben -
und es paar messerstich söt er au chönÀ verchrafte.
zorg.ch
#88315 by @ 06.06.2006 15:27 - nach oben -
hemmer eigentli angscht das ĂŒs öppert bi ĂŒsere gv stört?
zorg.ch
#88322 by @ 06.06.2006 15:38 - nach oben -
jo halt die ĂŒbliche anti-zorg-aktivischte...
zorg.ch
#88324 by @ 06.06.2006 15:45 - nach oben -
ah da gits?
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zorg.ch
#88370 by @ 06.06.2006 18:54 - nach oben -
Ist jetzt ev. ein wenig eine komische Frage: Wird das Scholösschen sich mit solch einer Klientel anfreunden? Ich habe mal gehört, dass das eher ein wenig ein Speiseort fĂŒr besser Betuchte ist.
zorg.ch
#88380 by @ 06.06.2006 19:57 - nach oben -
Tjo, wir sollten vielleicht einfach gesittet hineingehen und uns artig hinsetzen, dann geht das schon. Grad so blöd werden wir nicht tun, dass sie uns hinauswerfen.
zorg.ch
#87853 by @ 01.06.2006 02:10 - nach oben -
ist dir aufgefallen, dass in der beilage die statuten sind ?
zorg.ch
#87885 by @ 01.06.2006 11:04 - nach oben -
ja, aber deshalb war mir trotzdem nicht klar, was mit den 4 extremitÀten zu min. 50% unbekleidet gemeint war.
zorg.ch
#87898 by @ 01.06.2006 12:09 - nach oben -
konntest du dir das nicht denken?
zorg.ch
#88021 by @ 01.06.2006 18:55 - nach oben -
dann hĂ€tte ich wahrscheinlich nicht gefragt. ausserdem wĂ€rs peinlich gewesen, wenn ich meinen schw*nz, ars*h, achselhöhlen und kĂ€se-fĂŒsse nicht bekleidet gehabt hĂ€tte, nur weil ich "extremitĂ€ten" falsch intepretiert hatte.
zorg.ch
#88068 by @ 01.06.2006 22:07 - nach oben -
also mein zipfel ist jetzt emel sicher eine extremitÀt.


hÀhÀ.
zorg.ch
#88071 by @ 01.06.2006 22:14 - nach oben -
PIXXXXXX1X1X1X1X1X1111111!
zorg.ch
#88119 by @ 02.06.2006 10:06 - nach oben -
wÀre doch lustig gewesen wenn jeder das anders interpretiert hÀtte.
zorg.ch
#88129 by @ 02.06.2006 13:00 - nach oben -
das sagst jetzt du
zorg.ch
#88133 by @ 02.06.2006 13:09 - nach oben -
hesch demfall wölle obe ohne cho?
zorg.ch
#88134 by @ 02.06.2006 13:13 - nach oben -
sicher! aber noch em jetzigĂ€ ufklĂ€rĂ€ vo dĂ€ situation ischs wohl nĂŒmĂ€ so Ă€ luschtigi idee wiĂ€ni am afang gmeint ha.
zorg.ch
#88135 by @ 02.06.2006 13:34 - nach oben -
jo da stimmt scho, inex du spielvaderber!
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zorg.ch
#88161 by @ 02.06.2006 16:16 - nach oben -
www.extremitÀten.de