will konkret heissen: fraggeria machen wir auch über den Verein, die fraggeria muss aber kostendeckend sein, heisst weiter: die monatlichen serverbeiträge werden nicht für die fraggeria verwendet.
..im Idealfall.. Heisst aber auch dass wenn die Fraggeria nicht kostendeckend ist, dass die Beiträge gezwungenermassen verwendet werden, nehm ich mal an?
Nein, nicht gezwungenermassen. Aber wenn nach Rückstellung von Rücklagen noch Überschüsse am Start sind, kann die GV darüber entscheiden, z.B. eine Defizitgarantie von CHF X.- zu bieten.
wie kannst du die fraggeria über den verein machen, aber die haftung ausschliessen? wenn du als verein ein Zeppelin mietest für die LAN und die Einnahmen nicht reichen wird einfach der Verein betrieben..
ja. soll einfach heissen: wenn nicht die noetigen vorkehrungen getroffen werden, dass z.b. die fraggeria kostendeckend wird, ist das scheisse, und die verantwortlichen muessen je nach dem selber haften. ist nicht ganz einfach, das zu regeln, aber wir wollten einfach klarstellen, dass die beitraege nicht fuer unser bier verwendet werden.
Zur Verfolgung des Zweckes des Betriebes des WebServers verfügt der Verein über die Beiträge der Mitglieder sowie über eventuelle Einkünfte anderer Vereinsaktivitäten. Über die Verwendung eventueller Überschüsse, welche nicht für den Betrieb des Webervers, sowie entsprechender Rücklagen, benötigt werden, verfügt, im Sinne der Vereinszwecke, die GV. Andere Vereinsaktivitäten müssen kostendeckend sein. Der Verein kann überdies Zuwendendungen aller Art entgegennehmen, insbesondere auch Mehrbeiträge von Mitgliedern aller Art.
Der Vorstand kann bei guter Finanzlage jährlich bis zu 10%, aber maximal CHF 200.-, von den der GV zur Verwaltung unterliegenden Überschüssen, im Sinne des Vereinszwecks selbständig verwalten.