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zorg.ch
#82538 by @ 10.12.2005 20:15 - nach oben -
will konkret heissen: fraggeria machen wir auch über den Verein, die fraggeria muss aber kostendeckend sein, heisst weiter: die monatlichen serverbeiträge werden nicht für die fraggeria verwendet.
zorg.ch
#82586 by @ 11.12.2005 10:11 - nach oben -
..im Idealfall.. Heisst aber auch dass wenn die Fraggeria nicht kostendeckend ist, dass die Beiträge gezwungenermassen verwendet werden, nehm ich mal an?
zorg.ch
#82592 by @ 11.12.2005 10:22 - nach oben -
Nein, nicht gezwungenermassen. Aber wenn nach Rückstellung von Rücklagen noch Überschüsse am Start sind, kann die GV darüber entscheiden, z.B. eine Defizitgarantie von CHF X.- zu bieten.
zorg.ch
#82599 by @ 11.12.2005 10:46 - nach oben -
wie kannst du die fraggeria über den verein machen, aber die haftung ausschliessen? wenn du als verein ein Zeppelin mietest für die LAN und die Einnahmen nicht reichen wird einfach der Verein betrieben..
zorg.ch
#82608 by @ 11.12.2005 13:58 - nach oben -
ja. soll einfach heissen: wenn nicht die noetigen vorkehrungen getroffen werden, dass z.b. die fraggeria kostendeckend wird, ist das scheisse, und die verantwortlichen muessen je nach dem selber haften. ist nicht ganz einfach, das zu regeln, aber wir wollten einfach klarstellen, dass die beitraege nicht fuer unser bier verwendet werden.
zorg.ch
#82611 by @ 11.12.2005 14:01 - nach oben -
Zur Verfolgung des Zweckes des Betriebes des WebServers verfügt der Verein über die Beiträge der Mitglieder sowie über eventuelle Einkünfte anderer Vereinsaktivitäten. Über die Verwendung eventueller Überschüsse, welche nicht für den Betrieb des Webervers, sowie entsprechender Rücklagen, benötigt werden, verfügt, im Sinne der Vereinszwecke, die GV. Andere Vereinsaktivitäten müssen kostendeckend sein. Der Verein kann überdies Zuwendendungen aller Art entgegennehmen, insbesondere auch Mehrbeiträge von Mitgliedern aller Art.

mitglieder aller art? war das so gemeint?
zorg.ch
#82625 by @ 11.12.2005 14:26 - nach oben -
war glaub eher so gedacht:

Der Verein kann überdies Zuwendendungen aller Art entgegennehmen, insbesonders auch Mehrbeiträge von Mitglieder.
zorg.ch
#82628 by @ 11.12.2005 14:29 - nach oben -
okay, isch dae schoener so.
zorg.ch
#82844 by @ 17.12.2005 17:05 - nach oben -
Vielleicht noch als Zusatz:

Der Vorstand kann bei guter Finanzlage jährlich bis zu 10%, aber maximal CHF 200.-, von den der GV zur Verwaltung unterliegenden Überschüssen, im Sinne des Vereinszwecks selbständig verwalten.
zorg.ch
#82847 by @ 17.12.2005 17:17 - nach oben -
na nicht so viel.