Nein, nicht gezwungenermassen. Aber wenn nach Rückstellung von Rücklagen noch Überschüsse am Start sind, kann die GV darüber entscheiden, z.B. eine Defizitgarantie von CHF X.- zu bieten.
wie kannst du die fraggeria über den verein machen, aber die haftung ausschliessen? wenn du als verein ein Zeppelin mietest für die LAN und die Einnahmen nicht reichen wird einfach der Verein betrieben..
ja. soll einfach heissen: wenn nicht die noetigen vorkehrungen getroffen werden, dass z.b. die fraggeria kostendeckend wird, ist das scheisse, und die verantwortlichen muessen je nach dem selber haften. ist nicht ganz einfach, das zu regeln, aber wir wollten einfach klarstellen, dass die beitraege nicht fuer unser bier verwendet werden.