es entspricht einfach nicht den allgemeinen konventionen ueber "zivilisierte" strafen
anscheinend ist _dir_ der rechtsstaat wenig wert.
die leute sollen ihre strafe kriegen - ok. aber dafuer sind die cops nicht da. die sollen sie nur der urteilenden instanz uebergeben.
...solange es verhaeltnismaessig ist, ja.
du glaubst ja wohl nicht, dass du damit davonkommen wuerdest, wenn du jemanden abstichst, weil er dir eins in die fresse hauen wollte, oder?
Wenn da ein 2m Kasten, durchtrainiert vor dir steht, dir schon ein blaues Augen geschlagen und eine Rippe gebrochen hat, und stĂ€ndig sagt: "ICH WERDE DICH TĂTEN", und du ihm dann mit einem Messer die Kehle durchschneidest, dann dĂŒrftest du zusammen mit nem guten Anwalt kaum ein Problem haben.
Du hat es falsch verstanden. Ich wollte damit sagen das die UmstĂ€nde fĂŒr eine Notwehr demnach an der Demo nicht gegeben waren, da keiner der Polizisten um sein Leben besorgt sein musste.
jaja, klar. aber ich bin jetzt davon ausgegangen, dass wenn dir jemand "eins in die fresse schlagen will" noch keine gewalttaetigkeit vorausgegangen ist.
und auch wenn es noch so ein kasten waere... wenn du ihn sofort abstichst, kommst du in dem fall auch mit einem guten anwalt nicht weit.
Glaubst Du nicht? Wenn er mich grade in der Mensa tÀtlich angreift und ich ein Messer in der Hand habe? Wenn ich es reflexartig in ihn reinstecke? könnt ja sein ;)