Wenn da ein 2m Kasten, durchtrainiert vor dir steht, dir schon ein blaues Augen geschlagen und eine Rippe gebrochen hat, und ständig sagt: "ICH WERDE DICH TÖTEN", und du ihm dann mit einem Messer die Kehle durchschneidest, dann dürftest du zusammen mit nem guten Anwalt kaum ein Problem haben.
Du hat es falsch verstanden. Ich wollte damit sagen das die Umstände für eine Notwehr demnach an der Demo nicht gegeben waren, da keiner der Polizisten um sein Leben besorgt sein musste.
Du bist also nicht um dein Leben besorgt, wenn mir dir brennende etwase anwirft? Du weisst ja nicht was das ist. Vielleicht machts nur lärm, vielleicht verbrennts dich nur leicht, vielleicht rupfts dir ein Bein weg.
Genau, und im Eifer des Gefechtes kannst du auch exakt beurteilen das es ein Feuerwerkskörper, und nicht eine selbstgebastelte Rohrbombe, ein Molotovcocktail oder ähnliches ist.
Dafür sollten Polizisten aber ausgebildet sein und den Unterschied zwischen Demo in St.Gallen und Krawallen im Irak sollte auch ein unterbelichteter Polizist erkennen.
jaja, klar. aber ich bin jetzt davon ausgegangen, dass wenn dir jemand "eins in die fresse schlagen will" noch keine gewalttaetigkeit vorausgegangen ist.
und auch wenn es noch so ein kasten waere... wenn du ihn sofort abstichst, kommst du in dem fall auch mit einem guten anwalt nicht weit.
Glaubst Du nicht? Wenn er mich grade in der Mensa tätlich angreift und ich ein Messer in der Hand habe? Wenn ich es reflexartig in ihn reinstecke? könnt ja sein ;)