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zorg.ch
#33682 by @ 06.06.2004 17:14 - nach oben -
vielleicht kommt's aber mal noch soweit :)

ausserdem bin ich mir nicht sicher, ob ich wirklich ein wirkungsvolles copyright auf meinen texten habe, wenn ich nicht selber noch gesagt habe, wie es gehandhabt werden soll.
kann doch rechtlich gesehen jeder meine sachen quoten ohne mir credits zu geben, wenn er will, oder? also ich mach das so mit webforen & co.
zorg.ch
#33686 by @ 06.06.2004 17:35 - nach oben -
urheberrecht hast du automatisch. und default (d.h. ohne entsprechende lizenz) ist das ziemlich restriktiv.
zorg.ch
#33716 by @ 06.06.2004 19:43 - nach oben -
*zustimm*

Kleine Anmerkung: Das URG lässt sich auch nicht einfach so aushebeln, auch nicht durch den Autor selbst. Eine Definition eines Werkes als sog. lizenzloses Werk (d.h. keinerlei Restriktionen) z.B. ist laut Schweizer URG nicht möglich.

maid wird mich bestimmt korrigieren, wenn ich da falsch liegen würde.
zorg.ch
#33719 by @ 06.06.2004 19:46 - nach oben -
Ich kann also in der .ch jemanden verklagen, wenn er einen Quote von mir als Signatur nimmt oder so? Hab ich natürlich nicht vor, aber interessiert mich.
zorg.ch
#33723 by @ 06.06.2004 20:02 - nach oben -
Wenn du dein Quote veröffentlichst (was du ja eigentlich tun musst, sonst wärs ja kein Quote) und jemand diesen Quote als Signatur verwendet, unter Angaben des Autors (also dir), kannst du ihn nicht verklagen.
Solltest du aber diesen Quote z.B. in deinem Nachttischchen unter Verschluss aufbewahren und er diesen finden und publizieren würde, könntest du ihn auf Antrag nach URG Art. 67 Ziffer 1b verklagen.
Ebenso, falls er den Autor (also dich) vorsätzlich falsch angibt (Ziffer 1a) oder ganz weglässt (URG Art. 68)
zorg.ch
#33724 by @ 06.06.2004 20:03 - nach oben -
merci
zorg.ch
#33725 by @ 06.06.2004 20:04 - nach oben -
Immer gerne

Ihre Sneez & Söhne Rechtsberatung ;-)
zorg.ch
#33727 by @ 06.06.2004 20:08 - nach oben -
"hust" stinksch "hust"
zorg.ch
#33728 by @ 06.06.2004 20:10 - nach oben -
Luegsch!
zorg.ch
#33729 by @ 06.06.2004 20:12 - nach oben -
häsch au no muät!
zorg.ch
#33730 by @ 06.06.2004 20:12 - nach oben -
Ey süsch chum ich mit em §177

Ahhhh ich liebe das Schweizer Recht ^^
zorg.ch
#33742 by @ 06.06.2004 23:32 - nach oben -
nah du bist da im detail sicher besser informiert als ich.
was das "lizenzlose" werk angeht, das ist dann eben public domain, wovon cedi ja glaub auch fan ist. Ich hab glaub schon mehrmals gesagt dass das hier nicht geht.
Das Urheberrecht hatte auch ein wenig den Grund, den Urheber eines Werkes vor den bösen Buchverlagen zu schützen. Drum kann man auch nicht seine Seele (bzw das Urheberrecht) übertragen soviel ich weiss. Anders ists da in Amerika, da nennt sich das ja auch Copyright und nicht Urheberrecht. (alles nur ungenaue infos hier)