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zorg.ch
#103746 by @ 09.10.2007 12:35 - nach oben -
schön gehst du auf meine argumente ein.

"Das Recht am eigenen Bild versetzt den Abgebildeten in bestimmten Grenzen in die Lage, über die Verbreitung seines Bildnisses zu entscheiden, es stärkt somit sein Selbstbestimmungsrecht. Es handelt sich um ein Persönlichkeitsrecht zum Schutz vor ungewollter Darstellung, woraus sich die Unzulässigkeit einer Bildnisveröffentlichung schon dann ergibt, wenn sie ohne Einwilligung des Abgebildeten geschieht. Die hier deutlich werdende Stärkung der Persönlichkeit liegt in ihrer starken Verletzlichkeit gerade und vor allem gegenüber Bildveröffentlichungen begründet, die aufgrund ihrer Reichweite und dem daraus hervorgehenden hohen Wirkungsgrad besonders leicht Persönlichkeitsrechte verletzen können."

hab gerade keine quellen zu hand, wird aber von zgb art. 28 abgeleitet.

man darf nicht einfach irgendwen filmen/fotografieren und danach diese aufnahmen veröffentlichen ohne zustimmung dieser person.
zorg.ch
#103747 by @ 09.10.2007 12:39, edited @ 09.10.2007 12:40 - nach oben -
keeper, keeper: obwohl ich mehr zu deiner meinung tendiere, solltest du mit gutem beispiel vorausgehen und auf dem boden der tatsachen bleiben.
zum recht am eigenen bild gibt es ausnahmen, und zwar, wenn das bild von besonderem oeffentlichen interesse ist, oder man sich besonders exponiert. wenn man in einer demo gefoetelet wird, kann man keinerlei ansprueche geltend machen. man will ja gesehen werden. und wenn man am randalieren ist, hat man garantiert keine rechte an dem bild.

aber "wundern" muessen sie sich auf jeden fall nicht, nein...
zorg.ch
#103749 by @ 09.10.2007 12:44 - nach oben -
wenn die svp gross von wegen verletzung ihrer grundrechte (das gleich grundrecht wurde den linksautonomen ja auch verwehrt -> da ihre demo nicht bewilligt wurde) rumschreit dann kann ich gut und gerne auch mal an die grenzen der gesetze gehen.
zorg.ch
#103906 by @ 10.10.2007 13:51 - nach oben -
so unrecht hatte ich mit meiner theorie gar nicht mal wie du in den medien siehst.
zorg.ch
#103751 by @ 09.10.2007 13:00 - nach oben -
Ja, das mit dem Recht am eigenen Bild mag stimmen. Bert's Argumente sind aber sicher nicht falsch, nur kommt noch ein wichtiger Punkt dazu:

Auch wenn der Linksextremist ein Recht an seinem Bild HÄTTE, gäbe ihm das nicht das Recht das Handy/Fotoapperat/Kamera eines anderen deswegen zu zerstören. Ich finde es sehr bedenklich das du solche Handlungen unterstützt.
zorg.ch
#103753 by @ 09.10.2007 13:06 - nach oben -
steht nirgendwo etwas von unterstützung.

ich sehe du bist ziemlich am ende deiner argumente...
zorg.ch
#103754 by @ 09.10.2007 13:06 - nach oben -
schön gehst du auf meine argumente ein.

Ich habe grösstenteils von Sachbeschädigung gesprochen, nicht von Angriffen auf Menschen. Das deutlich mehr Polizisten als Demonstranten zu Schaden gekommen sind spricht aber ein klares Bild - inwiefern die Polizei Handlungsunfähig ist da sie stehts mit Samthandschuhen arbeiten muss.
zorg.ch
#103756 by @ 09.10.2007 13:08, edited @ 09.10.2007 13:22 - nach oben -
du hast von "menschleben gefährden" gesprochen, nicht ich.

es liegt daran das nicht genügend polizisten vorhanden waren. problem der demo organisation was wiederum auf die svp zurückspiegelt.
zorg.ch
#103757 by @ 09.10.2007 13:25 - nach oben -
Die SVP ist also für die Polizei verantwortlich?

Und natürlich werden bei solchen Gewaltaktionen Menschenleben gefährdet. Das passiert auch wenn du während dem Autofahren telefonierst - auch wenn dann kein Unfall passiert :)
zorg.ch
#103758 by @ 09.10.2007 13:30, edited @ 09.10.2007 13:31 - nach oben -
naja nicht direkt aber es ist auch die aufgabe der demonstrationsveranstalter sich um die sicherheit zu kümmern d.h. korrekte informationen über die erwartete anzahl teilnehmer etc. anzugeben.

dann ist das halt mit den menschenleben definitionssache.
zorg.ch
#103760 by @ 09.10.2007 13:32 - nach oben -
Also ist es in diesem Land nicht mehr möglich eine Versammlung (Versammlungsfreiheit) abzuhalten ohne ein Grossaufgebot an Polizei aufzubieten weil die "Gegenseite" mit Gewalt reagiert?
zorg.ch
#103762 by @ 09.10.2007 13:36 - nach oben -
Anscheinend ist das bei Extremen Demonstrationen (Links wie Rechts) in der Schweiz nicht mehr möglich, ja.
zorg.ch
#103765 by @ 09.10.2007 13:37 - nach oben -
da geb ich dir durchaus recht, jedoch hätte ich gerne noch den Zusammenhang der SVP mit einer "extremen Demonstration" geklärt.
zorg.ch
#103769 by @ 09.10.2007 13:47 - nach oben -
ihre "schwarz schaf" kampagne war sehr extrem oder nicht? eine so grosse empörung hat wohl noch keine aktion einer partei ausgelöst. das geht für mich doch nicht mehr ganz als normal durch.
zorg.ch
#103772 by @ 09.10.2007 13:51, edited @ 09.10.2007 13:54 - nach oben -
A: hat das nichts mit der Versammlung zu tun B: Ist es eine provokative Werbekampagne die man auch als Auslegungssache bezeichnen könnte.

Der Zusammenhang ist mir immer noch nicht klar.

Edit: Ich persönlich fand die Idee durchaus Kreativ habe jedoch nicht erwartet das ein Bild der SVP ähnliche Reaktionen hervorruft wie die Mohammed Karikatur. Wäre keine Reaktion auf die Kampagne erfolgt, wäre sie genauso untergegangen wie sie gekommen ist.
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zorg.ch
#103767 by @ 09.10.2007 13:43 - nach oben -
Die SVP ist nicht die PNOS.
zorg.ch
#103770 by @ 09.10.2007 13:48 - nach oben -
nein aber eine partei die mit ihrer extremen kampagne für internationale empörung gesorgt hat.
zorg.ch
#103759 by @ 09.10.2007 13:30, edited @ 09.10.2007 13:30 - nach oben -
Warum spielt das auf die SVP zurück?

edit: schon beantwortet