17 polizisten, 3 demonstranten plus thomas jauch (svp'ler) mach genau die 21 verletzten nach 20min, blick und tagesschau. wo sind all die kinder und frauen, die blutenden menschen mit kopfverletzungen nur geblieben? alles svp-propaganda!
"Die acht Personen, welche von der SanitĂ€tspolizei am Samstag ins Spital gebracht werden mussten, konnten alle entlassen werden. Die FlĂŒssigkeit, welche Randalierer am Samstag gegen Polizisten einsetzen, ist zwar noch nicht identifiziert. Sie fĂŒhre aber zu keinen VerĂ€tzungen. «Es ist weniger dramatisch als angenommen», sagte Franz MĂ€rki. " quelle
nur so von wegen verÀtzungen. wahrscheindlich hat der gute thomas ein paar verÀtzungen vom trÀnengas oder dem mit trÀnengas angereichertem wasser aus einem wasserwerfer abgekriegt.
zudem muss sich kein passant wundern wenn er meint er könne mal so ein bisschen mit dem handy oder kamera die chaoten filmen und dann heulen wenn das gerÀt in einzelteilen am boden liegt...
die einzige person auf den videos die ich sehe die verprĂŒgelt wird ist ein demonstrant von passanten. sf-tagesschau.
zudem muss sich kein passant wundern wenn er meint er könne mal so ein bisschen mit dem handy oder kamera die chaoten filmen und dann heulen wenn das gerÀt in einzelteilen am boden liegt...
"Das Recht am eigenen Bild versetzt den Abgebildeten in bestimmten Grenzen in die Lage, ĂŒber die Verbreitung seines Bildnisses zu entscheiden, es stĂ€rkt somit sein Selbstbestimmungsrecht. Es handelt sich um ein Persönlichkeitsrecht zum Schutz vor ungewollter Darstellung, woraus sich die UnzulĂ€ssigkeit einer Bildnisveröffentlichung schon dann ergibt, wenn sie ohne Einwilligung des Abgebildeten geschieht. Die hier deutlich werdende StĂ€rkung der Persönlichkeit liegt in ihrer starken Verletzlichkeit gerade und vor allem gegenĂŒber Bildveröffentlichungen begrĂŒndet, die aufgrund ihrer Reichweite und dem daraus hervorgehenden hohen Wirkungsgrad besonders leicht Persönlichkeitsrechte verletzen können."
hab gerade keine quellen zu hand, wird aber von zgb art. 28 abgeleitet.
man darf nicht einfach irgendwen filmen/fotografieren und danach diese aufnahmen veröffentlichen ohne zustimmung dieser person.
keeper, keeper: obwohl ich mehr zu deiner meinung tendiere, solltest du mit gutem beispiel vorausgehen und auf dem boden der tatsachen bleiben.
zum recht am eigenen bild gibt es ausnahmen, und zwar, wenn das bild von besonderem oeffentlichen interesse ist, oder man sich besonders exponiert. wenn man in einer demo gefoetelet wird, kann man keinerlei ansprueche geltend machen. man will ja gesehen werden. und wenn man am randalieren ist, hat man garantiert keine rechte an dem bild.
aber "wundern" muessen sie sich auf jeden fall nicht, nein...
wenn die svp gross von wegen verletzung ihrer grundrechte (das gleich grundrecht wurde den linksautonomen ja auch verwehrt -> da ihre demo nicht bewilligt wurde) rumschreit dann kann ich gut und gerne auch mal an die grenzen der gesetze gehen.
Ja, das mit dem Recht am eigenen Bild mag stimmen. Bert's Argumente sind aber sicher nicht falsch, nur kommt noch ein wichtiger Punkt dazu:
Auch wenn der Linksextremist ein Recht an seinem Bild HĂTTE, gĂ€be ihm das nicht das Recht das Handy/Fotoapperat/Kamera eines anderen deswegen zu zerstören. Ich finde es sehr bedenklich das du solche Handlungen unterstĂŒtzt.
Ich habe grösstenteils von SachbeschÀdigung gesprochen, nicht von Angriffen auf Menschen. Das deutlich mehr Polizisten als Demonstranten zu Schaden gekommen sind spricht aber ein klares Bild - inwiefern die Polizei HandlungsunfÀhig ist da sie stehts mit Samthandschuhen arbeiten muss.
Und natĂŒrlich werden bei solchen Gewaltaktionen Menschenleben gefĂ€hrdet. Das passiert auch wenn du wĂ€hrend dem Autofahren telefonierst - auch wenn dann kein Unfall passiert :)
naja nicht direkt aber es ist auch die aufgabe der demonstrationsveranstalter sich um die sicherheit zu kĂŒmmern d.h. korrekte informationen ĂŒber die erwartete anzahl teilnehmer etc. anzugeben.
dann ist das halt mit den menschenleben definitionssache.
Also ist es in diesem Land nicht mehr möglich eine Versammlung (Versammlungsfreiheit) abzuhalten ohne ein Grossaufgebot an Polizei aufzubieten weil die "Gegenseite" mit Gewalt reagiert?